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Aiblinger Politiker hatte Künstlerin vor Jahren angezeigt

Rassismus-Streit mit AfD-Mann Winhart: Warum Komikerin Amani nicht ins Gefängnis „darf“

Comedian Enissa Amani und Politiker Andreas Winhart tragen seit Jahren einen öffentlichen Streit aus.
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Comedian Enissa Amani und Politiker Andreas Winhart tragen seit Jahren einen öffentlichen Streit aus.

Das letzte Kapitel des jahrelangen Streits zwischen AfD-Politiker Andreas Winhart und Comedian Enissa Amani ist offensichtlich beendet. Wegen rassistischer Äußerungen hatte die Kölnerin den Landtagsabgeordneten verbal angegriffen. Dafür musste sie nun andere Konsequenzen ziehen, als erhofft.

Bad Aibling/Köln – Es könnte das Ende einer abstrusen Debatte sein. Der Rechtsstreit zwischen dem Bad Aiblinger Stadtrat sowie AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Winhart und der bundesweit bekannten Komikerin Enissa Amani ist offenbar beendet. Zumindest bezeichnet Winhart die „Causa Amani“ als „endgültig abgeschlossen“, worüber er sich freue. In einem schriftlichen Statement dankte Winhart der Justiz, „dass endlich Gerechtigkeit geschaffen wurde“. Doch was war eigentlich passiert?

Der Auslöser der Streitigkeiten liegt mehrere Jahre zurück und bezieht sich auf mehrere rassistische Äußerungen Winharts. „Wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger anhustet, dann muss ich wissen, ist der krank oder nicht krank.“ Diesen Satz etwa sagte der AfD-Politiker am 30. September 2018, in derselben Rede äußerte er sich abfällig über Pfleger aus Albanien und Kosovo und sprach von Krankheiten, die Afrikaner angeblich in Deutschland verbreiten.

Beleidigungen nach rassistischer Rede

Diese Rede sorgte für Schlagzeilen und zog heftige Reaktionen nach sich. Winhart sah sich als Zielscheibe von Beleidigungen und reagierte selbst, indem er in vielen Fällen Anzeige erstattete. Comedian Enissa Amani hatte ihn beispielsweise als „Bastard“ und „Idiot“ bezeichnet. Der Konflikt zwischen Amani und Winhart wurde in den sozialen Netzwerken heftig diskutiert, unter anderem konterte die Kölnerin mit einem Rap-Video.

Während Amani wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen gegen Winhart ein und begründete dies auch mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. „Demnach genießen Äußerungen im politischen Meinungskampf besonderen Schutz. Insoweit besteht das Recht auf polemische Zuspitzung und zur bewussten Provokation“, begründete die Staatsanwaltschaft.

Amani erklärte damals öffentlich, dass sie ihre Geldstrafe zwar grundsätzlich akzeptiere. Da Winhart jedoch straffrei blieb, weigerte sie sich zu zahlen und erklärte in verschiedenen Medien, lieber eine 40-tägige Gefängnisstrafe anzutreten, um aus Protest ein Zeichen zu setzen.

Winhart: „Verurteilte Straftäterin Enissa Amani“

Doch dazu kam es nicht und wird auch nicht mehr passieren. Gegenüber dem OVB bestätigte nun Ulf Willuhn, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln, „dass die Strafvollstreckung in dem hier geführten Strafverfahren abgeschlossen ist“. Mehr könne und dürfe er auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen gerade aufgrund der Verfahrensbeendigung nicht beitragen.

Die laut Winhart „verurteilte Straftäterin Enissa Amani“ sei in seinem Auftrag „erfolgreich gepfändet“ worden, teilt der AfD-Politiker selbst mit. Da sie sich geweigert hatte, den Vollstreckungsbescheid zu bezahlen, sei nur der Weg der Kontopfändung geblieben, so Winhart. „Ich hoffe, Frau Amani sind die Verfahren nun eine Lehre, dass im sogenannten ‚Kampf gegen Rechts‘ eben nicht alles erlaubt ist.“ Amani habe versucht, „Beleidigungen und seelische Verletzungen“ salonfähig zu machen. „Das gepfändete Schmerzensgeld werde ich jetzt für den nächsten Wahlkampf einsetzen, da ist es bestens investiert“, erklärte Winhart weiter. Dem OVB verriet er zudem, dass er über seinen „Erfolg“ bereits vor einigen Monaten von seinem Anwalt erfahren habe. Einen persönlichen Kontakt zu Enissa Amani gab es laut Winhart nie.

Was sagt Amani zur „geschlossenen Akte“?

Doch was sagt Amani selbst zur Beendigung des Falls? Zwar hat das Management der Kölner Künstlerin bislang nicht auf die OVB-Anfrage reagiert. In einem Bericht des stern erklärte sie jedoch bereits im Januar, dass sie selbst die Strafe nicht gezahlt habe und erst durch die Medien erfahren habe, dass die Akte geschlossen wurde. Sie habe dann auf Nachfrage von der Staatsanwaltschaft erfahren, dass das Geld eigenständig von ihrem Konto vom Rechtspfleger eingezogen worden sei. Über dieses Vorgehen habe sie sich sehr geärgert.

Auf die Frage, warum etwa eine Kontopfändung vollzogen wird, obwohl ein Verurteilter lieber ins Gefängnis gehen würde, erklärte Oberstaatsanwalt Willuhn dem OVB grundsätzlich: „Es kommt bei einer Strafvollstreckung nicht darauf an, ob oder was ein Verurteilter ‚bevorzugt‘, sondern darauf, dass der entstandene und rechtskräftig durch ein Gericht ausgeurteilte Strafanspruch möglichst schnell befriedigt wird.“ Dabei sei die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen schon deshalb tunlichst zu vermeiden, weil Freiheitsstrafvollstreckung für die Allgemeinheit sehr teuer ist. Laut dem Oberstaatsanwalt kostete in Nordrhein-Westfalen ein Haftplatz im Jahr 2022 den Steuerzahler 191,20 Euro pro Tag.

„Dass die Staatsanwaltschaft es schon deshalb vermeiden muss, dem kostenträchtigen Wunsch eines zahlungsfähigen Straftäters auf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe deshalb nachzukommen, weil dieser das zum Zweck medienwirksamen Protests ‚bevorzugt‘, dürfte nachvollziehbar sein.“

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