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Aiblinger Stadtrat hofft auf Verbesserung

Für Fußgänger zu gefährlich? Das sagt die Polizei zur Situation im Süden von Mietraching

Über die Sicherheit und Übersichtlichkeit der Querungshilfe auf der Staatsstraße 2089 kurz vor Mietraching läuft seit geraumer Zeit eine Debatte.
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Über die Sicherheit und Übersichtlichkeit der Querungshilfe auf der Staatsstraße 2089 kurz vor Mietraching läuft seit geraumer Zeit eine Debatte.

Ist der Bereich südlich von Mietraching für Fußgänger trotz Querungshilfe und Tempolimit zu gefährlich? Das Landratsamt Rosenheim hält die Maßnahmen dort für ausreichend, der Aiblinger Stadtrat wünscht sich mehr Sicherheit. Das sagt das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd jetzt dazu.

Bad Aibling – Ob das Ortsschild am Eingang von Mietraching tatsächlich – wie vom Aiblinger Stadtrat gewünscht und einem Aiblinger Bürger gefordert – um 100 Meter weiter nach Süden versetzt wird, bleibt fraglich. Die Stadtverwaltung wartet derzeit nach Aussagen des Ordnungsamtes noch auf eine Rückmeldung der übergeordneten Behörde, die das Ansinnen jedoch in der Vergangenheit bereits mit Hinweis auf die eindeutige Rechtslage abgelehnt hat.

Konkret geht es hier um den Bereich der Linksabbiegespur von der Staatsstraße 2089 in den Sportpark und der dortigen Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer. Zwar gilt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70, jedoch ist auch der Stadtrat der Meinung, dass dort oft zu schnell gefahren wird und die Querungshilfe zu spät zu erkennen ist.

Hier herrscht der Wunsch, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde zu beschränken, was das zuständige Landratsamt jedoch ebenso ablehnt wie die Versetzung des Ortsschildes. Vielmehr verweist die Behörde darauf, dass das Schild ohnehin bereits weiter südlich steht, als es von Rechts wegen eigentlich stehen müsste (nämlich erst nach dem Kreisverkehr, auf Höhe der Einmündung der Straße „Zum Unterfeld“).

Ein Umstand, mit dem sich ein Aiblinger Bürger nicht abfinden will. Er betont in einem Schreiben an das Landratsamt, dass ihm „neben vielen Vereinen, Personen und Institutionen“ auch der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd, Manfred Hauser, in einer Nachricht bestätigt habe, „dass die gefährliche Situation bereinigt werden sollte“.

Wie das Polizeipräsidium auf OVB-Anfrage zu diesem Sachverhalt auszugsweise mitteilt, werde sich die Polizei „für eine Entschärfung der gefährlichen Situation in Mietraching einsetzen“. Konkret werde man den besagten Bereich „auch zukünftig sowohl offen als auch verdeckt bestreifen und im Rahmen unserer Verkehrssicherheitsarbeit berücksichtigen“. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere über die Verkehrsunfallentwicklung, werde man „der originär zuständigen Straßenverkehrsbehörde“ – also dem Landratsamt Rosenheim – „im Rahmen der Amtshilfe anlassbezogen zur Verfügung stellen“.

Polizei verzeichnete keinen einzigen Unfall

Dabei hatte die Polizei der Stadt Bad Aibling bereits vor der Diskussion im Stadtrat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich in dem betreffenden Bereich der Staatsstraße 2089 in den vergangenen fünf Jahren kein einziger Unfall ereignet habe. Dennoch monierten auch Teile des Stadtrates im Mai: „Der Überquerungsweg ist in keiner Weise gekennzeichnet oder gesichert. Hinweisschilder fehlen gänzlich.“ Tempo 70 sei nicht angemessen, um dort die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Daher bat man um die Versetzung des Ortsschildes – auch wenn die Rechtslage eigentlich dagegenspreche.

Hinweis auf Gefahrenstelle?

Ansonsten solle zumindest geklärt werden, ob es eine Möglichkeit gebe, die Querungshilfe besser zu kennzeichnen. Beispielsweise durch die beiden Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ (rotes Dreieck mit Ausrufezeichen) und „Fußgänger“, wie der stellvertretende Geschäftsführer der Stadt, Martin Haas, auf OVB-Anfrage sagt. „Dazu brauchen wir bloß die Anordnung des Landratsamtes, dann könnte die Stadt die Schilder aufstellen.“

Auch Bürgermeister Stephan Schlier würde diese Maßnahme sowie ein Freischneiden der eingewachsenen Straßenrandbereiche begrüßen. Ebenfalls vorstellbar sei eine Blinklichtanlage. Jedoch: Die Stadt habe hier keine Entscheidungsbefugnis. Diese liege nun einmal beim Landratsamt. Auf dessen Reaktion warte man noch.

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