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Info aus dem Landratsamt Rosenheim

Verblüffend: Mietrachings Ortsschild steht tatsächlich falsch – aber anders, als gedacht

Das Ortsschild am südlichen Eingang von Mietraching müsste laut Landratsamt Rosenheim gemäß der straßenrechtlichen Vorgaben eigentlich ganz woanders stehen.
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Das Ortsschild am südlichen Eingang von Mietraching müsste laut Landratsamt Rosenheim gemäß der straßenrechtlichen Vorgaben eigentlich ganz woanders stehen. Allerdings nicht dort, wo es der Aiblinger Stadtrat gerne sehen würde.

In seinem Bemühen, beim Landratsamt Rosenheim doch noch eine Versetzung der südlichen Ortstafel von Mietraching zu erreichen, lässt der Aiblinger Stadtrat nicht locker. Jetzt die überraschende Auskunft aus der Kreisbehörde: Das Schild steht tatsächlich falsch – aber anders, als gedacht.

Bad Aibling – Mit Nachdruck versucht die Stadt Bad Aibling zu erreichen, dass das Ortsschild von Mietraching weiter nach Süden versetzt wird, um die Querungshilfe auf der Texasstraße (Staatsstraße 2089) sicherer zu machen. Zwar wurde die zulässige Geschwindigkeit dort im Zuge des Neubaus der Linksabbiegespur zum Sportplatz vor einigen Jahren von 100 auf 70 Kilometer pro Stunde herabgesetzt.

Stadtrat sähe gerne Tempo 50

Doch auch das ist in den Augen des Stadtrates noch zu hoch. Er sähe dort gerne Tempo 50 und hätte dazu am liebsten die Ortstafel um 100 Meter nach Süden versetzt. Ein Ansinnen, das das Landratsamt Rosenheim bereits abgelehnt hat, da eine Versetzung nicht der Straßenverkehrsordnung entspreche: Ortstafeln seien „dort anzubringen, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt“. Eine geschlossene Bebauung liege vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Dennoch hält der Stadtrat an seinem Wunsch fest und will dazu beim Landratsamt noch einmal nachhaken. Das hat auch das OVB getan – und erhielt auf seine Nachfrage jetzt die verblüffende Antwort aus dem Landratsamt: „Der Standort des Ortsschildes ist tatsächlich nicht regelkonform.“ Aber nicht, weil es zu nah am Ortseingang steht: „Es müsste eigentlich noch weiter nördlich stehen.“ Noch weiter nördlich: das heißt, noch weiter im Ort und nicht, wie von der ÜWG-Fraktion beantragt und vom Stadtrat gewünscht, weiter außerhalb. Denn die geschlossene Bebauung, die von der Straße aus erschlossen werde, beginnt laut Landratsamt tatsächlich erst ab der Einmündung der Straße „Am Unterfeld“. Also sogar noch nach dem Mietrachinger Kreisel.

Nicht vor dem Mietrachinger Kreisel, sondern dahinter müsste das Ortsschild laut Landratsamt eigentlich stehen – auf Höhe der Einmündung der Straße „Zum Unterfeld“ (dort, wo im rechten Bild der dunkle Pkw zu sehen ist).

Der Kreisel wiederum ist aber der Knackpunkt, weshalb das Ortsschild weiter vorne steht, als er nach Straßenverkehrsordnung stehen müsste, erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes: Von den baulichen Kriterien her handle es sich bei ihm um einen „innerörtlichen Kreisel“. Würde er – durch eine Versetzung der Ortstafel an ihren eigentlich „korrekten“ Standort“ – zu einem außerörtlichen Kreisverkehr, wären nach Angaben der Behörde bauliche Änderungen erforderlich.

Auch andernorts stehen Schilder nicht korrekt

Auch der Versuch des Stadtrates, eine „Gleichbehandlung“ mit anderen Orte zu erreichen, in denen das Ortsschild ein ganzes Stück weit vor Beginn der geschlossenen Bebauung steht, fruchtet bei der Behörde nicht. Das Gremium hatte in seiner Argumentation eigens die fraglichen Orte wie etwa Dettendorf, Jarezöd oder Bad Feilnbach samt Bildmaterial aufgelistet. „Ja, diese Schilder stehen zum Teil tatsächlich weit außerhalb. Warum das so ist, lässt sich aus den Unterlagen historisch nicht mehr nachvollziehen“, so das Landratsamt.

Doch nur, weil die Ortstafeln anderswo seit Langem stehen, sei das aus fachlicher Sicht nicht korrekt und es gebe auch keinen Grund oder Rechtsanspruch, dies in Mietraching auch so zu handhaben. „Kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht“, so die Formulierung in der Rechtssprechung. Laut Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig würde es eine Versetzung des Schildes übrigens sogar dann nicht rechtfertigen, wenn sich dort bereits Unfälle ereignet hätten, so das Landratsamt. Laut Polizei ist es dort in den vergangenen fünf Jahren zu keinem einzigen Unfall gekommen.

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