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Drogenverkauf im Alt-Landkreis Wasserburg

„Geblobbere“? Ex-Hells-Angels-Chef benimmt sich vor Schöffengericht Rosenheim daneben

Die Geschichte der Hells Angels in der Region Rosenheim
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Die Geschichte der Hells Angels in der Region Rosenheim ist auch eine Geschichte der Gewalt. Und der Kriminalität. In den vergangenen Jahren nahm sich die Polizei daher systematisch die Führungsetage der Hells Angels vor. (Symbolfotos)

Ein Ex-Hells-Angels-„Präsi“ soll für einen Drogenhandel gebürgt haben, der im Altlandkreis Wasserburg aufflog. Vor dem Schöffengericht Rosenheim sorgte der Angeklagte für einen bizarren Auftritt.

Wasserburg – Viel zu tun hatte Verteidigerin Rechtsanwältin Christina Keil, um ihren Mandanten im Zaum zu halten. Dieser vermochte nicht einzusehen, dass es bei Gericht Regeln gibt, die alle Beteiligten einzuhalten haben. Ungefragt mischte sich der Angeklagte immer wieder in Zeugenbefragungen ein. Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert benötigte alle ihre Souveränität, um den arbeitslosen Österreicher immer wieder in seine Schranken zu weisen.

Den Gipfel erreichte dessen Fehlverhalten, als er den Richterspruch des Schöffengerichts lauthals als „Geblobbere“ bezeichnete. Freilich konnte ihm das Urteil nicht gefallen. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen Beihilfe zum Handel mit harten Drogen.

Dealer-Gespräche abgehört

So lautete auch die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zwei Dealern, die bereits seit längerem unter der Observierung von Drogenfahnder standen, waren Mikrofone in den Pkw installiert worden. Sie wurden zeitgleich und original abgehört. Die Dealer waren dafür bekannt, dass ihr Drogenhandel ausschließlich per „Geld gegen Ware“ durchgeführt wurde, hieß es vor Gericht. Eine Ausnahme sei lediglich bei den Mitgliedern der Rosenheimer Gruppierung der Hells Angels gemacht worden.

Aus den Gesprächen der Dealer ergab sich, dass der damalige Chef des Rosenheimer “Hells-Angel-Chapter“ bei dem Ankauf von erheblichen Mengen an Drogen für die Bonität eines Mitgliedes dieser Gruppe gebürgt hatte. Ansonsten hätten diese die Drogen im Wert von 11.000 Euro nicht „auf Kommission“ ausgehändigt.

„Bürgschaftsfall“ eingetreten?

Pech für alle, dass die Drogenfahnder kurz nach dem Verkauf zuschlugen und den Käufer samt der illegalen Ware im Alt-Landkreis Wasserburg festnahmen. Weil die Dealer dennoch auf der Bezahlung bestanden, war nun der “Bürgschaftsfall“ gegeben. Das alles und die entsprechende Abwicklung und mögliche Kompensierung ging aus den abgehörten Gesprächen hervor, stellte sich vor Gericht heraus.

Da nutzte es auch nichts, dass die Verteidigerin die Verschriftung der Texte durch die Ermittlungsbeamten immer wieder in Zweifel zog und auch bei Gericht die Original-Aufzeichnungen abgehört sowie kontrolliert werden mussten. Es half auch nichts, dass die bereits verurteilten Dealer sich auf den Aussageverweigerungs-Paragrafen 55 beriefen, nach dem sie sich nicht selber belasten mussten. Und der Käufer lediglich den Kauf, den er längst selber eingestanden hatte, zugab, nicht aber die Beteiligung des Angeklagten.

So entschied das Schöffengericht

Deshalb erklärte die Staatsanwältin, dass aufgrund der Beweismittel die Schuld des 51-Jährigen klar bewiesen sei, auch wenn das die weiteren Beteiligten leugnen oder sich auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen würden, das ihnen eigentlich gar nicht zugestanden hätte. Warum sonst hätte er den Dealern den Verlust bezahlen sollen? So lautete die Kernfrage vor dem Schöffengericht. Die Staatsanwältin beantragte, den Angeklagten wegen Beihilfe zum Handel mit harten Drogen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten zu verurteilen.

Die Verteidigerin bestritt nach wie vor eine bewiesene Beteiligung ihres Mandanten an diesen Drogengeschäften und beantragte, ihn freizusprechen. Der Angeklagte erklärte die Verhandlung zu einer Farce und das Gericht insgesamt für nicht kompetent.

Das Gericht verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der Verurteilte wird dagegen in Berufung gehen.

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