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Drohende Verhaftung im Gerichtssaal

Wüste Schlägerei vor Rosenheimer Bar: Brüder (26/29) landen vor Gericht – dann wird es kurios

Vor einem Rosenheimer Nachtlokal kam es zu einer Auseinandersetzung mehrere Männer - jetzt mussten sich zwei (26/29) vor Gericht verantworten und ließen nichts unversucht.
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Vor einem Rosenheimer Nachtlokal kam es zu einer Auseinandersetzung mehrere Männer - jetzt mussten sich zwei (26/29) vor Gericht verantworten und ließen nichts unversucht.

Nächtliche Rauferei in Rosenheim artet aus: Zwei Brüder im Alter von 26 und 29 Jahren kamen in einem Nachtlokal mit einer anderen Gruppe in Streit. Daraufhin gingen die Männer aufeinander los. Nun mussten sich die beiden vor Gericht verantworten. Und da gab es erstmal eine dicke Überraschung.

Rosenheim – Es ist ein Fall, der schon länger zurückliegt, jetzt aber vor Gericht landete. In der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 2023 begann in einem Rosenheimer Nachtlokal ein Streit zwischen einigen Gästen. Da dieser sofort von der Security unterbunden wurde, verlagerte sich das Ganze ins Freie, wo eine ganze Gruppe von Nachtschwärmern auf drei andere Besucher einprügelte. Von den Tätern konnten zwei Männer ermittelt werden, die von den Tatopfern durch Fotos auf Facebook wiedererkannt wurden. Nun folgte also das Verfahren gegen die beiden vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert.

Zeugen erkennen Peiniger vor Rosenheimer Gericht nicht mehr

Die beiden Angeklagte – ein Brüderpaar, 29 und 26 Jahre alt – schwiegen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Die Überraschung folgte, als die Geschädigten der Prügelei aussagten: Bereits der erste Zeuge bestätigte zwar, dass er verprügelt worden war, wollte aber die beiden Angeklagten partout nicht mehr wieder erkennen. „Es war schon spät und es war dunkel“, sagte er. Dabei hatte er im Internet gezielt nach den Tätern gesucht und beide – eben auf einem Foto bei Facebook – wieder erkannt.

Nachdem der Geschädigte aber bei der Polizei etwas anderes ausgesagt hatte, wand sich der Zeuge vor Gericht derart fragwürdig um eine wahrheitsgemäße Äußerung herum, dass der Staatsanwalt die wörtliche Protokollierung beantragte, um gegebenenfalls eine Anzeige wegen Falschaussage vor Gericht einleiten zu können. Darüber hinaus forderte die Richterin einen Gerichtsbeamten an, um gegebenenfalls im Vorraum des Gerichtssaales ein Verabredungsgespräch zwischen den Zeugen zu unterbinden.

Angeklagten nehmen vorab Kontakt mit Geschädigten auf

Als sich auch das zweite Tatopfer in ähnlicher Weise um eine konkrete Aussage drücken wollte, reagierten die Richterin und der Staatsanwalt verärgert – und drohten mit einer Verhaftung der Zeugen noch im Gerichtssaal. Wie sich herausstellte, hatten die Angeklagten kurz vor der Verhandlung mit den Tatopfern Kontakt aufgenommen. Dabei sagten sie den Zeugen zu, sie bekämen einen Rechtsanwalt gestellt, der vor Gericht für sie aussagen würde, sodass sie selber gar nicht befragt würden.

Besagter Anwalt war zwar zu der Verhandlung gekommen, beriet die beiden Geschädigten jedoch lediglich dahingehend, dass sie als Zeugen eben selber antreten müssten und dabei strikt bei der Wahrheit zu bleiben hätten. Eine andere Form der Beratung wäre ohnehin unmöglich gewesen, ansonsten wäre unter Umständen die Zulassung des Anwalts in Gefahr gewesen. Dieser Punkt zeigte: Die Angeklagten hatten von den Abläufen eines solchen Verfahrens nicht viel Ahnung.

Verständigung mit dem Gericht

Daher baten die Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl und Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog um eine Unterbrechung, um sich mit ihren Mandanten zu besprechen. Anschließend gab es ein Rechtsgespräch mit dem Gericht. Daraus folgte, dass beide Angeklagte sich nun doch zu einem umfassenden Geständnis überreden ließen. Das Gericht sagte im Rahmen dieser Verständigung zu, dass der jüngere der beiden Brüder so mit einer Bewährungsstrafe davonkommen könne.

Folgerichtig beantragte der Staatsanwalt gegen den Jüngeren der Brüder eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Ältere solle eine Strafe von zwei Jahren und elf Monaten bekommen. „Natürlich waren sie nicht die einzigen Täter. Aber: Da die anderen nicht ermittelt werden konnten, müssen sie sich dies zurechnen lassen“, betonte der Staatsanwalt.

Unterschiedliche Strafen gefordert

Harald Baumgärtl, der Verteidiger des 26-Jährigen, hatte dennoch Zweifel, dass es sich bei der Rauferei tatsächlich um eine lebensgefährliche Behandlung der Tatopfer gehandelt habe. Auch, dass die Zeugen keineswegs zuverlässige Aussagen parat hatten, wertete er zu Gunsten seines Mandanten. Eine Haftstrafe von 20 Monaten, die man zur Bewährung aussetzen solle, hielt er für das angemessene Strafmaß.

Schwieriger war es für Rechtsanwalt Herzog für seinen 29-jährigen Mandanten entlastende Argumente zu finden. Immerhin war der bereits dreimal einschlägig vorbestraft und zweimal deshalb im Gefängnis gewesen. Er verwies darauf, dass dessen frühere Taten bereits über sieben Jahre zurücklägen und fand eine Bestrafung von zwei Jahren und sechs Monaten für durchaus ausreichend.

Einmal Gefängnis, einmal nicht

Das Gericht blieb mit seinen Urteilen im Rahmen der Verständigung. Der jüngere Bruder erhielt eine Strafe von 20 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie mit einer Geldbuße von 3000 Euro. Dagegen muss der ältere Bruder hinter Gitter. Genauer gesagt für zwei Jahre und acht Monate.

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