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Was bei Engpässen passieren kann

Mangel an Krippenplätzen? So ist die aktuelle Lage im Mangfalltal

Kinder in Kita
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Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz im Jahr 2013 stieg die Nachfrage danach kontinuierlich – auch in Bad Feilnbach (Symbolbild).

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kleinkinder wächst. Auch in Bad Feilnbach und Umgebung. Wie die aktuelle Lage vor Ort ist und was Eltern bei Engpässen unternehmen können.

Bad Feilnbach – Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Und die Nachfrage nach solch einem Platz wächst – auch in der Gemeinde Bad Feilnbach. Derzeit können Eltern ihre Kinder für Kindertageseinrichtungen anmelden. Doch was passiert, wenn es keinen Platz mehr gibt?

„Wenn wir zu wenig Plätze haben, dann versuchen wir die Kinder auszulagern“, sagt Bad Feilnbachs Bürgermeister Max Singer (ÜW). Heißt, es werden umliegende Kommunen angefragt, ob dort noch Betreuungsplätze verfügbar sind. Denn das Recht auf eine Kinderbetreuung kennt, laut dem bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, keine Gemeinde- oder Landkreisgrenzen. So können Eltern auch auf Einrichtungen ausweichen, die zum Beispiel unmittelbar auf ihrem Arbeitsweg liegen.

Gemeinde benötigt insgesamt 194 Plätze

In Bad Feilnbach gebe es derzeit neun Kinder, die auf eine andere Gemeinde ausweichen müssen. Und das scheint sich zeitnah nicht zu ändern, wie sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung zeigte. Denn weitere neun Kinder stehen noch auf der Warteliste. Zehn Kinder werden aktuell zudem von Tagesmüttern betreut.

Eine weitere Herausforderung: Bei einer Umfrage der Gemeinde zeigte sich, dass ab September 2025 bis zu 33 weitere Kinder einen Krippenplatz benötigen könnten. Wenn also alle Familien ihr Kind zur Krippe bringen würden, bräuchte die Gemeinde 196 Plätze. Allerdings stehen nur 48 zur Verfügung. „Die Eltern haben natürlich ihren Anspruch auf einen Platz“, betont der Rathauschef aus Bad Feilnbach. Doch wie sollen die Kinder untergebracht werden?

„Wenn es zu wenig Plätze gibt, fragen wir bei den Eltern noch einmal nach, wer diesen wirklich benötigt“, erklärt Singer. Dabei hat sich gezeigt, dass vier Eltern im September „definitiv Betreuung brauchen“. Bis September bestehe noch die Chance, dass Eltern den Betreuungsplatz ihres Kindes doch nicht mehr wahrnehmen wollen, wenn sie zum Beispiel wegziehen. Für diese vier Kinder würden nun alle Möglichkeiten überprüft, um sie unterzubringen. Und wenn das nicht funktioniert, kann dies Folgen haben. „Wenn der Rechtsanspruch nicht erfüllt wird, können Eltern eine monatliche Gehaltszahlung einklagen“, so der Rathauschef.

Zuständig ist das Landratsamt Rosenheim

In diesem Fall ist das Landratsamt Rosenheim zuständig. „Dem Landkreis mit seinen kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden ist es ein großes Anliegen, allen Kindern einen frühzeitigen Zugang zu frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen“, teilt Pressesprecherin Sibylle Gaßner-Nickl auf OVB-Anfrage mit. Schließlich sei die Kindertagesbetreuung wichtig für die Entwicklung des Kindes.

Seit 1996 wurde der Rechtsanspruch des Kindes auf Förderung in einer Tageseinrichtung stufenweise eingeführt. Zuletzt 2013 mit dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Festgehalten ist dies im Paragrafen 24 des achten Sozialgesetzbuchs. Verantwortlich dafür ist die Jugendhilfe des Landratsamtes. „Der Landkreis Rosenheim hat damit sicherzustellen, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach dem achten Sozialgesetzbuch Einrichtungen und Dienste zur Verfügung stehen“, sagt Gaßner-Nickl.

Dafür müsse der Landkreis mit den Gemeinden eng zusammenarbeiten. Denn die Gemeinden seien dazu verpflichtet, ausreichende Betreuungsangebote in ihrem Wirkungskreis sicherzustellen. Sind diese nicht gegeben, müssen Eltern sich an das Kreisjugendamt des Landratsamtes wenden. Dann müsse das Kreisjugendamt mit der zuständigen Gemeinde nach einem entsprechenden Betreuungsplatz suchen.

Wird auch hier kein freier Platz gefunden, sollten Eltern den Verwaltungsrechtsweg einschlagen. Bedeutet laut Gaßner-Nickl: „Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen müssen, weil ihnen der Betreuungsplatz fehlt, und sie deshalb einen Verdienstausfall haben, können sie dagegen zivilrechtlich vorgehen.“ Doch das habe es bislang in der Region noch nicht gegeben, wie die Pressesprecherin mitteilt. „In der Vergangenheit konnte den Eltern in der Regel ein Betreuungsplatz für ihr Kind angeboten werden.“

Aktuelle Lage im Mangfalltal

Das bestätigt auch Max Singer. „Wir hatten bislang noch keine Klagen wegen fehlender Betreuungsplätze“, sagt Bad Feilnbachs Bürgermeister. Doch wie ist die Lage in anderen Gemeinden und Städten? „Aktuell fürs laufende Jahr haben wir in Kolbermoor genügend Krippenplätze“, erklärt Christian Poitsch, Leiter des Kolbermoorer Stadtmarketings.

Dieselbe Rückmeldung kommt auch aus Bruckmühl. Zwar laufen hier noch die Anmeldungen, doch man gehe davon aus, dass auch für das kommende Jahr genügend Krippenplätze angeboten werden können. Nicht anders sieht es in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham aus. Hier heißt es aus dem Rathaus, dass es ausreichend Plätze sowohl im Kindergarten als auch in den Krippen gibt.

Aktuell gibt es in der Gemeinde 464 Kindergartenplätze und 104 Kinderkrippenplätze. In den vergangenen drei Jahren kamen 178 Betreuungsplätze hinzu. Für die kommenden fünf Jahre sind weitere 130 geplant. „Im Herbst 2025 kann eine neue beziehungsweise zusätzliche Kindergartengruppe eröffnet werden“, ergänzt Pressesprecherin Karolin Lohwasser. Von der Stadt Bad Aibling kam bis zum Redaktionsschluss keine Rückmeldung.

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