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Neue Satzung für Kfz-Stellplätze

Kampf gegen Straßen-Parker: So groß muss in Bruckmühl künftig der Vorplatz vor Garagen sein

Nach der neuen Auto-Stellplatz-Satzung müssen künftig die Vorräume vor den Garagen 5,5 Meter betragen. Damit soll auch dem ungeliebten Straßenparken entgegengewirkt werden.
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Nach der neuen Stellplatz-Satzung muss es vor Garagen künftig einen Mindestabstand zur Straße hin geben.

Der Marktgemeinderat Bruckmühl beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Erlass einer Satzung für Kfz- und Fahrrad-Stellplätze. Welche Punkte dabei den größten Diskussionsbedarf hatten. Und wie die Entscheidung am Ende ausfiel.

Bruckmühl – Die Mitglieder des Bruckmühler Marktgemeinderates tauschten in der jüngsten Sitzung ihre Positionen bei den finalen Beratungen zum Erlass einer Satzung für Kfz-und Fahrrad-Stellplätze aus. Letztmalig beschäftigte sich das Kommunalplenum vor 15 Jahren explizit mit dieser Thematik. Die beiden Kernpunkte mit dem größten Diskussionsbedarf waren: Die Länge der Vorplätze vor Garagen und eine Grundsatzentscheidung zum Thema Tiefgaragen bei neuen Gebäuden mit einem Parkplatzvolumen von über zehn Stellplätzen.

Bei der ersten Kardinalfrage, „Länge der Stauräume vor den Haus-Garagen“, setzte sich Harald Höschler (CSU/PW) für die Verwaltungsvorlage von 5,5 Meter ein, „die Autos werden immer größer“.

Gremium will Straßenparker vermeiden

Hubert Maier (CSU/PW) wollte „aus Praxiserfahrungen“ dem gegenüber an dem bisherigen Maß von fünf Meter festhalten. Kirsten Klein (Grüne) lehnte die 5,5 Meter ab, „die Grundstücke werden immer kleiner, die Autoflächen sollen demgegenüber größer werden, wo bleibt da bitte noch Platz für den Garten“. Für diese Argumentation hatte Rathauschef Richard Richter (CSU/PW) wiederum kein Verständnis. Nach seinen Ausführungen bemüht sich der Marktgemeinderat im großen Einvernehmen seit Längerem intensiv darum, die lästigen Parker von der Straße auf die entsprechenden Grundstücke zu bringen.

Wasserversickerung muss beachtet werden

Für Monika Mager (Grüne) war die ganze Sachlage eine „schwierige Diskussion“, die nur schwer in Einklang zu bringen ist. „Auf der einen Seite müssen die parkenden Autos weg von der Straße, auf der anderen werden die dafür benötigten Flächen auf den Grundstücken gnadenlos zugepflastert, kein Grün ist gleichbedeutend für keine Wasserversickerung“, so Mager.

Am Ende der Erörterung verständigte sich das Plenum mit einem mehrheitlichen Beschluss von 16:5 Stimmen auf ein neues Längenmaß von 5,5 Meter. Damit einhergehend werden laut neuer Satzung die Vorplätze der Garagen auch als Besucherplatz eingestuft.

Jeder Einzelfall soll auf den Prüfstand

Der zweite Punkt drehte sich um Neubauten von Gebäuden, bei denen mehr als zehn Auto-Stellplätze erforderlich sind. Damit ist auch eng die Frage verknüpft, ob künftig aus Gründen der Ortsgestaltung, des Umweltschutzes, der Aufrechterhaltung der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs sowie der Freihaltung von Grünflächen der Bau von Tiefgaragen verpflichtend verlangt werden kann.

Hier waren sich die Mandatsträger schnell einig: Jeder Einzelfall soll auf den Prüfstand. „Damit üben wir keinen Zwang auf die Bauwerber aus, sichern uns Ermessungsspielräume und erhalten uns freie Gestaltungsrahmen“, lautete der einstimmige Tenor.

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