20.000 Quadratmeter Wald müssten weichen
Sorge um Bäume und geschützte Tiere: Geplantes Baugebiet in Breitbrunn stößt auf Widerstand
Im Bestreben neuen Wohnraum zu schaffen, hat die Gemeinde Breitbrunn die Aufstellung des Bebauungsplans „Untere Moosstraße“ beschlossen. Doch nun gibt es Einwände gegen das geplante Baugebiet, bei denen es um den Baumbestand und streng geschützte Tiere geht. Über das Für und Wider.
Breitbrunn – In der Gemeinde Breitbrunn herrscht ein hoher Druck auf dem Wohnungsmarkt. Vor allem die heimische Bevölkerung habe aufgrund der hohen Immobilienpreise kaum eine Chance, auf dem freien Markt eigenen Wohnraum zu erwerben, berichtet Bürgermeister Anton Baumgartner im Gespräch mit der OVB-Redaktion und ergänzt: „Zwar wurden in den vergangenen Jahren durch Bauleitplanverfahren in bereits entwickelten Gebieten der Gemeinde Nachverdichtungsmöglichkeiten geschaffen, doch die Gemeinde hat hier keine Zugriffsmöglichkeiten und somit auch keine Chance Wohnraum zu vergeben.“
Rund 150 Interessenten haben sich bereits angemeldet
Fündig wurde die Gemeinde mit einem 30.000 Quadratmeter großen Areal, für das 2018 bereits die Notarverträge geschlossen wurden. Das Gebiet des derzeit laufenden Bauleitplanverfahrens Nr. 14 „Untere Moosstraße“ befindet sich im Nordosten der Gemeinde, östlich der Eggstätter- und südlich der Unteren Moosstraße. Hierin sind teilweise schon bestehende Wohngebäude enthalten, die in das Plangebiet miteinbezogen werden. Für eine mögliche Vergabe von Grundstücken oder Wohnungen im Bebauungsplangebiet „Untere Moosstraße“ hätten sich bisher bereits rund 150 Interessenten angemeldet, so Baumgartner.
Platz für 66 Wohneinheiten
In den Verträgen ist festgelegt, dass 60 Prozent der Nettobaulandfläche der Gemeinde Breitbrunn zur Verfügung steht. Hier könnten insgesamt 38 Wohneinheiten (Doppelhäuser und Wohnungen) umgesetzt werden. „Es ist klares Ziel der Gemeinde, diese Einheiten über einen längeren Zeitraum verteilt an Interessenten mittels eines noch zu erarbeitenden Vergabesystems zu vergeben, um langfristig den Bedarf zu decken“, so Baumgartner. Aktuell hätten sich bereit 150 Interessenten angemeldet. Auf den bei den bisherigen Eigentümern verbleibenden Flächen könnten bis zu weitere 28 Wohneinheiten in Einzelhäusern entstehen.
20.000 Quadratmeter Wald müssten weichen
So weit so gut. Allerdings bestehe ein großer Teil des zu erschließenden Baulands aus urwüchsigem Wald, in dem schon über 20 Jahren nicht mehr gewirtschaftet wurde, wie die direkte Anwohnerin Elke Furtner (60) berichtet. Es geht um 20.000 Quadratmeter. Sie und Ihr Mann haben deswegen bereits Einwände gegen die aktuelle Planung erhoben.
Gewaltige Eichen
Einerseits befürchtet Familie Furtner private Einschränkungen. Bisher habe ihr vor acht Jahren bezogenes Haus immer schön im Schatten gestanden, nach der Rodung jedoch wäre das ganz anders. Doch es geht ihnen um mehr. „Im Wald befinden sich alte Eichen mit einem Umfang von bis zu drei Metern, Buchen, Fichten, Kirschbäume, Ebereschen und Haselnuss-, Holunder- und Brombeersträucher.“
Die Haselmaus ist das größte Sorgenkind
Zudem wurden auch bewohnte Niststellen der geschützten Haselmaus gefunden. In einem von der Gemeinde Breitbrunn 2019 beauftragten Gutachten wurden unter anderem auch Feldgrillen, der streng geschützte Grünspecht, Habichte und Stare festgestellt. Mit der Rodung, so die Befürchtung von Elke Furtner, würde diesen teils streng geschützten Tierarten die Lebens- und Nahrungsgrundlage entzogen, und somit auch der Erhalt zerstört.
Untere Naturschutzbehörde nimmt Stellung
In die gleiche Kerbe schlagen die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde, wie von der Pressestelle des Landratsamts Rosenheim mitgeteilt wurde. Demnach sei im entsprechenden Gebiet der Lebensraum der geschützten Haselmaus bestätigt worden. Die Unterlagen im Bauleitplanungsverfahren würden das Thema Artenschutz dennoch ausklammern. Deshalb fordert die Untere Naturschutzbehörde nun in der Stellungnahme eine Aktualisierung der Daten im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung. Abhängig vom Ergebnis seien weitere Entscheidungen zu treffen. Verbotstatbestände nach dem Artenschutzrecht müssten auf jeden Fall vermieden werden.
Können die Eichen erhalten bleiben?
Auch der Erhalt ortsbildprägender Gehölze sei in den bisherigen Planungen nicht sichergestellt, so die Untere Naturschutzbehörde. Konkret geht es dabei auch um sieben Eichen – und zumindest nach Meinung der Furtners auch um den umgebenden „symbiotischen Grünstreifen“ –, die als Bestand an der Westseite stehen bleiben sollen. „Die geplanten Häuser sind zu nahe an den Bäumen eingezeichnet“, berichtet Elke Furtner. „Der Wurzelbereich würde bei einem Aushub so stark beschädigt werden, sodass die Eichen im Laufe der Zeit zugrunde gehen würden.“
Verständnis und Hoffnung
Natürlich hat Elke Furtner Verständnis dafür, dass Baugebiet dringend benötigt wird, wobei sie jedoch bezweifelt, dass sich junge heimische Familien dort wirklich Baugrund leisten können. Doch die aktuelle Planung kann sie nicht gutheißen und hofft, dass ihr Einwand und der der Unteren Naturschutzbehörde Wirkung zeigen.
Am 27. Juli ist Schluss
Die derzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes läuft noch bis 27. Juli 2023. Bis zu diesem Datum sind auch Einwände möglich. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der VG Breitbrunn eingesehen werden. Hier finden Sie auch den genauen Geltungsbereich des Bebauungsplanes.




