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Heftige Vorwürfe wegen abgelaufenem Essen

Bekamen Häftlinge in der JVA Bernau „Fisch mit Maden“? So ist der Stand der Ermittlungen

Links: Die JVA Bernau aus der Vogelperspektive. Rechts: Das Foto zeigt das MHD eines Fischprodukts
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Schwere Vorwürfe gegen die JVA Bernau. Dort sollen abgelaufene Lebensmittel an die Insassen ausgegeben worden sein. Es gab mehrere Prüfungen.

Etikettierungsfehler oder Gesundheitsrisiko? Im Juli gab es heftige Anschuldigungen gegen die JVA Bernau. Die Insassen hätten abgelaufenes Essen bekommen. Die Folge: Eine Kette von Untersuchungen. Wie ist der aktuelle Stand?

Bernau – Es waren schwere Vorwürfe, die Ende vergangenen Juli gegen die Justizvollzugsanstalt in Bernau laut geworden sind. Eine anonyme Quelle hatte das OVB und das Landratsamt Rosenheim darüber informiert, dass dort abgelaufene Lebensmittel an die Insassen abgegeben worden seien.

Die Rede war von minderwertigen und ungenießbaren Fischprodukten, welche „mit bereits Maden in dem Behältnis und gewölbten Deckel“ ausgegeben wurden. Auch Fotos lagen der Meldung bei. Zu sehen war ein Etikett auf einem Glas. Auf diesem stand: „mindestens haltbar bis: 29.04.2024“. Der Mitteiler ließ der Redaktion ebenso Bilder zukommen, die ein seit März 2022 abgelaufenes Getränkepulver zeigen. Hier hieß es aber vonseiten der JVA, dass dieses Produkt nicht in Bernau verwendet wird.

Es waren heftige Vorwürfe im Sommer 2024: Zusammen mit den Fischprodukten soll auch noch ein abgelaufenes Getränkepulver in der JVA-Bernau im Umlauf gewesen ein.

Neues Etikett, dennoch weitere Prüfungen

Doch was hatte es mit dem abgelaufenen Fisch auf sich? Die JVA Bernau wies die Anschuldigungen zurück. Wie Anstaltsleiter Jürgen Burghardt erklärte, habe eine Nachfrage bei der Firma des Fischprodukts ergeben, dass die Etikettierungsmaschine fälschlicherweise das Produktionsdatum als Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aufgedruckt hatte. Das richtige MHD datierte nach Mitteilung der Firma auf den 29. Oktober 2024.

Diese Information sei an die Insassen weitergegeben worden. Auf dem Glas des Fischprodukts wurde ein neuer Aufkleber angebracht. Auch hierzu haben die Redaktion Fotos erreicht.

Diese Bilder zeigen das aufgedruckte MHD, das bei der Ausgabe bereits abgelaufen war, und den Aufkleber auf dem Deckel.

Die Sache war damit aber noch nicht abgetan. Ganz im Gegenteil, sie zog sich bis in den Herbst hinein: Die noch vorhandenen Lebensmittel in der JVA Bernau wurden am 31. Juli laut Landratsamt Rosenheim „versiegelt und vorübergehend sichergestellt“. Es wurden amtliche Proben entnommen und an das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) versendet. Die Behörde prüfte in zwei Gutachten 18 Gläser, jedoch ohne, dass sich sensorische Abweichungen ergaben. Bei den Überprüfungen wurden somit keine Beanstandungen festgestellt.

Dennoch konnten drei der 18 Gläser sehr leicht geöffnet werden, ohne ein hörbares „Ploppen“ beim Öffnen, teilte Michael Fischer mit, Pressesprecher im Landratsamt Rosenheim. Zwei dieser drei Gläser kamen aus diesem Grund zu einer mikrobiologischen Untersuchung. Das Ergebnis: ungewöhnlich hohe Gehalte an Hefen und säureliebenden Keimen.

Keine neue Antwort vom Landratsamt Rostock

Es waren weitere Ermittlungen in der Herstellerfirma nötig. Da diese ihren Sitz im Landkreis Rostock hat, ist das dortige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuständig. Eine Landratsamts-Sprecherin teilte Ende Oktober mit, dass noch kein Befund vorliegt. Das sei nicht ungewöhnlich, da Proben für nicht alltägliche Untersuchungen in spezialisierte Labore geschickt werden. Die Sprecherin betonte aber auch: „Wenn von den Lebensmitteln eine Gefahr ausgehen würde, wäre dies bereits gemeldet worden.”

Auf erneute Anfragen der Redaktion hat die Pressestelle des Landratsamts Rostock nicht mehr geantwortet. Es gab auch kein Update mehr zu den Prüfungen. Jürgen Burghardt, Anstaltsleiter der JVA Bernau teilte bereits mit, dass es sonst keine neuen Anschuldigungen gab. Auf erneute Anfrage erklärt er zudem, dass auch ihm keine neuen Informationen zu den Untersuchungen vonseiten der Behörden vorliegen.

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