Mann von Ärzten und Behörden enttäuscht
Behörde nimmt Franz (73) Katze „Stanzi“ weg: Bruckmühler trauert und wehrt sich gegen Vorwürfe
Unter Tränen erzählt Franz Rothhuber von seiner „Stanzi“, die er seit einer Notoperation nicht mehr halten darf. Mittlerweile ist das Tier in einem Heim und wohl bald bei einem neuen Besitzer. Wie das passieren konnte und warum der Rentner andere potenzielle Tierhalter warnen möchte.
Bruckmühl – Der Verdacht wiegt schwer: Hat ein Mann aus Bruckmühl gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und seine Katze wissentlich leiden lassen? Im Gespräch mit dem Betroffenen Franz Rothhuber jedenfalls ein schwer vorstellbares Szenario. Es nimmt den 73-Jährigen sichtlich mit, als er über seine Katze „Stanzi“ spricht. „Es war besser, als in manchen Ehen“, sagt der Bruckmühler und ringt um Fassung. Was er in den vergangenen Wochen erlebt hat, soll aus Sicht Rothhubers möglichst niemandem sonst passieren. Deshalb geht er mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit, um auf ein Problem aufmerksam zu machen.
„Ich ärgere mich so sehr über mich selbst“, schickt Rothhuber voraus. Er habe Fehler gemacht. Jedoch nicht nur er. Das Drama begann Ende April. Seine bald drei Jahre alte Katze „Stanzi“, die seit ihrer Geburt beim Bruckmühler lebt, war trächtig. „Ich habe mich im Internet erkundigt, wie Katzen ihre Jungen auf die Welt bringen“, erzählt er. Er habe Vorkehrungen getroffen, jedoch sei Rothhuber davon ausgegangen, „dass sie sich dann selbst einen geeigneten Platz sucht, wenn es mit der Geburt losgeht“.
Drama mit trächtiger Katze
Doch irgendetwas lief schief. Als Rothhuber bemerkte, dass es der Katze schlechter ging, habe er sie zu einem Tierarzt gebracht, erzählt der 73-Jährige. Dort musste „Stanzi“ notoperiert werden. Dort hat Rothhuber sein Haustier dann zum letzten Mal gesehen. Denn auch wenn der Rentner versichert, dass die Katze nicht schon lange zuvor offensichtlich gelitten habe, schätzen Experten das später anders ein.
Wie der Bruckmühler erklärt, habe der behandelnde Tierarzt nach der Behandlung das Veterinäramt eingeschaltet. Von dort erhielt der Rentner wenig später Post. „Sie kamen dann auch zu mir nach Hause und kontrollierten die Bedingungen für das Tier bei mir.“ Das Ergebnis: Rothhuber muss „Stanzi“ abgeben. In der schriftlichen Begründung des Veterinäramtes, die der Redaktion vorliegt, wird unter anderem beschrieben, dass die drei zu gebärenden Welpen zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung bereits tot waren. Ein Tier habe bereits im Geburtskanal gesteckt, beim Notkaiserschnitt sei Verwesungsgeruch wahrgenommen worden. Der Knackpunkt: Laut Veterinäramt hätte Rothhuber viel früher handeln müssen. Angesichts des Zustandes der Katze hätte er auch viel früher etwas vom Leid des Tieres bemerken müssen. Er wiederum versichert, dass die Katze lange keine Anzeichen von Schmerzen gemacht habe.
Wann das Veterinäramt einschreitet
Und auch wenn die Meinungen hier auseinander gehen, steht fest: Der Bruckmühler Rentner darf seine Katze nicht wieder bekommen. „Das tut natürlich sehr weh“, sagt Rothhuber, der seine „Stanzi“ niemals offensichtlich hätte leiden lassen, wie er betont. „Das Veterinäramt wird bei Sachverhalten tätig, welche Hinweise auf Verstöße, das materielle Tierschutzrecht betreffend, beinhalten“, sagt Sibylle Gaßner-Nickl, Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim auf OVB-Anfrage. Die „Fortnahme“ eines Tieres könne als Ultima Ratio erfolgen, wenn mildere Mittel ausgeschöpft sind. „Ebenfalls ist eine sofortige Fortnahme von Tieren möglich, wenn für deren weiteren Verbleib in der jeweiligen Haltung eine akute Gefahr für deren Leib und Leben (Gefahr in Verzug) besteht“, teilt die Sprecherin mit.
Im Bruckmühler Fall jedenfalls sah es das Veterinäramt als notwendig an, Rothhuber die Katze zu entziehen. Erschwerend kommt zu diesem Drama hinzu, dass der Rentner die Tierarztrechnung als Sozialhilfeempfänger nicht vollständig bezahlen konnte. Er selbst ärgert sich hierbei auch über die Tiermediziner, die ihm davor die Kosten nicht beziffern konnten. Als er im Nachhinein von den Kosten in Höhe von 2800 Euro erfahren habe, „hat‘s mir fast die Schuhe ausgezogen“. Auch deshalb geht Rothhuber mit der Geschichte an die Öffentlichkeit, um andere potenzielle Tierhalter auf die Probleme hinzuweisen. „Ich glaube, vielen Menschen ist nicht klar, welch hohe Tierarztkosten plötzlich auf sie zukommen können.“ Deshalb sollte man sich genau überlegen, ob man auch finanziell für das Tier sorgen könne. „Auch wenn das gerade für viele ältere Menschen, die durch die Tiere nicht einsam sein müssten, echt schlimm sein kann.“
Warum der Katzentraum-Plan scheiterte
Eine Einschätzung, die auch das Veterinäramt teilt. „Jede tierhaltende Person muss sicherstellen können, dass die Erfüllung der individuellen Bedürfnisse des Tieres, zu welchen unter anderem die Aufrechterhaltung des gesundheitlichen und körperlichen Wohlbefindens gehören, gewährleistet ist“, so Gaßner-Nickl. Dies beinhalte auch tiermedizinisch notwendige Behandlungen. Also auch die dadurch anfallenden Kosten. Wer die noch ausstehenden Tierarztkosten im Fall „Stanzi“ begleicht, ist bislang unklar. Der behandelnde Tierarzt war bislang nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Für Rothhuber kam es neben der Anzeige (Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz) noch dicker. Kurz nach der Totgeburt hatte er den Bruckmühler Gnadenhof „Katzentraum“ um Hilfe gebeten. Die Idee: Nachdem seiner Katze gesundheitliche Probleme, etwa an der Niere, attestiert wurden, sollte „Stanzi“ im „Katzentraum“ untergebracht werden. „So wäre sie dort gepflegt worden und ich hätte immer wieder zum Streicheln kommen können“, erzählt Rothhuber. Doch nachdem er eine Abtretungserklärung unterschieben hatte, sei das Tier nie in der Bruckmühler Einrichtung, sondern in einem Tierheim untergebracht worden. Da die Katze nun an einen privaten Besitzer weitervermittelt werde, kann der Rentner seine „Stanzi“ auch nicht mehr besuchen.
Der Grund hierfür sei, „dass uns mitgeteilt wurde, dass das Tier doch zu gesund für unseren Gnadenhof ist“, erklärt Carolin Pech, Betriebsleiterin des „Katzentraum“. Anderenfalls hätte die Katze einem anderen Tier mit Handicap einen Platz weggenommen. Für den verärgerten Rothhuber eine unerklärliche „Wunderheilung“. Dem Bruckmühler Gnadenhof macht der 73-Jährige dabei aber keinen Vorwurf. Im Gegenteil. „Sie waren die einzigen, die mir geholfen haben.“ So hätte sich die Einrichtung unter anderem auch bereit erklärt, Teile der Tierarztkosten zu übernehmen.
„Wenn wir nein sagen, wird dem Tier nicht geholfen“
„Es kommt immer wieder vor, dass uns Tierhalter um finanzielle Hilfe bitten“, erklärt Carolin Pech. Warum man darauf zum Teil eingehe? „Wir sehen in erster Linie das Wohl des Tieres. Und wenn wir nein sagen, wird dem Tier letztlich nicht geholfen und im schlimmsten Fall muss es eingeschläfert werden“, so Pech. Auch sie rät potenziellen Tierhaltern, die sich eine Haltung nicht leisten können, sich im Zweifel lieber gar keins anzuschaffen. „Man muss sich klarmachen, dass das Tier eines Tages mal krank sein wird und dann auch Behandlungen anfallen werden.“ Natürlich könnten aber auch entsprechende Versicherungen eine Lösung darstellen, so Pech.
Sie betont jedenfalls die gute Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und stellt klar, dass dieses auch nur eingreift, wenn es wirklich notwendig ist. Zum Umgang mit trächtigen Katzen sagt Pech: „Nicht nichts machen.“ Zwar müsse man nicht immer zwingend zu einem Tierarzt, da sich die Tiere oftmals an einem eigens gewählten Ort selbst zurechtfinden. „Wenn man aber merkt, dass das Tier stundenlang in den Wehen liegt und nichts passiert, dann ist das nicht normal.“ Man müsse schon überwachen und gegebenenfalls handeln.
Wann man einen Tierarzt aufsuchen sollte
Ähnliche Tipps gibt ein Ratgeber des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Demnach müssten die üblichen Anzeichen von Wehen oder einer Geburt den Katzen-Haltern bekannt sein. Tierärztlicher Rat müsse unverzüglich eingeholt werden, wenn die Katze zu leiden scheint oder das Werfen nicht normal voranschreitet. Generell heißt es zudem, dass nach trächtigen Katzen, die unmittelbar vor oder während der Geburt stehen, grundsätzlich häufiger geschaut werden muss.
Für Rothhuber, der schweren Herzens mit dem Thema abschließen muss, bleiben am Ende lediglich Fotos und Erinnerungen an seine „Stanzi“. Er glaubt, dass das Veterinäramt nur deshalb eingeschaltet wurde, nachdem klar war, dass er die Behandlungskosten nicht vollständig bezahlen kann. Doch am Ende muss er sich damit abfinden. „Ich hoffe einfach, damit andere Menschen sensibilisieren zu können, dass sie eine Tierhaltung gut überdenken.“