Überbleibsel der Bauern-Demos in der Region
„Unangenehmes Symbol“: Was passiert mit dem Galgen an der B15 bei Rott?
Galgen, Misthaufen, Gummistiefel: Die Aufbauten der Bauerndemos schmücken weiterhin den einen oder anderen Straßenrand in der Region. Sind solche Darstellungen erlaubt, können sie Autofahrer derart ablenken, dass es gefährlich wird, und wer kümmert sich um die Entfernung?
Rott/Wasserburg/Rosenheim – Die Bauern-Demonstrationen in ganz Deutschland haben für viel Aufmerksamkeit gesorgt und bleiben den Bürgern im Kopf, mancherorts gehen die Kundgebungen auch weiter. An einigen Straßen sind weiterhin Aufbauten von den Demos zu entdecken. So auch an der B15 zwischen Rosenheim und Wasserburg. Neben Gummistiefeln, die an Schildern hängen, seien auch Misthaufen mit einer Ampel oder ein Galgen zu sehen, sagt Anja Rosengart. „Erst hing noch eine Ampel daran, nun liegt sie am Boden“, erklärt sie. Die Amerangerin fährt auf dem Weg zu ihrer Arbeit an den Installationen vorbei.
„So ein Galgen ist ein sehr unangenehmes Symbol“, meint Rosengart. „Ich frage mich, wann sowas wegkommt und ob es überhaupt erlaubt ist, ein derartiges Gebilde aufzustellen“, sagt sie.
Im Rahmen der Bauern-Demos sei bayernweit festgelegt worden, dass die Darstellung eines Galgens keine strafrechtliche Handlung sei, erklärt Stefan Sonntag, Polizeihauptkommissar des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. „Wir beurteilen bei allen Versammlungen, ob das, was auf den Schildern steht, unter freie Meinungsäußerung fällt oder eine Straftat ist“, erklärt er das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen. Als ein Beispiel für einen Verstoß gegen das Strafgesetz nennt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Beleidigungen, die gegen Politiker gerichtet sind.
Verkehrssicherheit
In Bezug auf Verkehrssicherheit sei die Polizei nur für „akute Gefahren für Autofahrer“ zuständig, erklärt Sonntag weiter. „Wenn zum Beispiel etwas in die Straße hineinragt oder den Radweg blockiert, muss sich die Polizei um die Entfernung kümmern“, ergänzt er. Deswegen sei ein Auto, das auf dem Fahrradweg neben der B15 gestanden habe, beseitigt worden. Für alles, was neben der Straße stehe, sei der Baulastträger zuständig. Im Falle der B15 bei Rott ist das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig.
Banner und Plakate oder andere Aufsteller und Aufbauten entlang von freien Strecken an Bundes- oder Staatsstraßen könnten gegebenenfalls eine Ablenkungsgefahr oder eine Sichtbehinderung darstellen, erklärt Ursula Lampe, Pressesprecherin des Staatlichen Bauamtes Rosenheim. In der Straßenverkehrsordnung heiße es dazu: „An den Autobahnen und außerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abgesehen werden“, so Lampe. Derartige Beobachtungen würden von den Straßenmeistereien an die Landratsämter gemeldet werden, die dann in der Regel die Urheber oder Aufsteller anschreiben und um Rückbau der Banner bitten würden, erklärt die Pressesprecherin auf Anfrage.

