Rauschgift-Prozess vor dem Landgericht Traunstein
Statt Barbiepuppe Drogen im Paket: Das wirft die Staatsanwaltschaft zwei Bruckmühlern vor
Einen schwunghaften Handel mit Marihuana und Kokain wirft die Staatsanwaltschaft zwei 23 und 26 Jahre alten Bruckmühlern vor, die sich ab 26. Juli vor dem Landgericht Traunstein verantworten müssen. Diese Delikte umfasst die sechsseitige Anklageschrift.
Bruckmühl/Traunstein - Zunächst war der 23-jährige Bruckmühler nach Überzeugung der Anklage alleine tätig und kaufte ab Januar 2021 in München immer wieder größere Menge Drogen an, die er gewinnbringend veräußerte. Die Mengen schwankten zwischen 50 Gramm und drei Kilogramm.
Zusammenschluss Mitte 2022
Mitte 2022 soll sich der Bruckmühler mit dem 26-jährigen Angeklagten zusammengeschlossen haben, um auf Dauer gewinnbringend Handel mit Haschisch, Marihuana und Kokain im Großraum Rosenheim zu betreiben. Weil sie bei den Drogengeschäften und bei Beschaffungsfahrten teilweise unterstützend tätig gewesen sein soll, muss sich auch eine 20-Jährige aus der Gemeinde Feldkirchen-Westerham vor Gericht verantworten..
Die junge Frau ist die Freundin des 26-jährigen Bruckmühlers und befindet sich auf freiem Fuß. Die beiden Männer sitzen seit Mitte Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.
Was den Kauf der Drogen betrifft, beschränkten sich die Hauptangeklagten wohl nicht mehr alleine auf den Großraum München. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen sie unter anderem auch in Essen und Frankfurt am Main Betäubungsmittel erworben haben.
Pakete nach Bruckmühl geschickt
Das Rauschgift wurde auch in Paketen nach Bruckmühl geschickt – unter anderem getarnt als Verpackung eines Rasenmähers oder einer Barbiepuppe.
Die beiden Männer flogen auf, als die Polizei ein solches Paket abfangen und sie in der Nähe von München festnehmen konnte. Der 23-jährige führte bei seiner Festnahme laut Anklage 3,1 Gramm Marihuana und 45 Gramm Haschisch mit sich - jeweils versteckt in der Unterhose. In der Unterhose seines Komplizen fanden die Beamten 50 Gramm Haschisch.
Junge Frau soll bei zwei Taten unterstützend mitgewirkt haben
Die Staatsanwaltschaft will ihre Verurteilung wegen insgesamt sechs Fällen des gemeinschaftlichen Handels mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“ erreichen. Dem 23-Jährigen wirft sie darüber hinaus vor, in 14 solcher Fälle als Alleintäter gehandelt zu haben. Die junge Frau wird beschuldigt, in zwei Fällen Unterstützung bei diesen Drogengeschäften geleistet zu haben.
Im Falle einer Verurteilung fordert die Anklagevertretung auch die Einziehung des Geldes, das die Bruckmühler mit dem Rauschgifthandel verdient haben. Gesamtschuldnerisch sollen sie 79.110 Euro bezahlen müssen. Für die Drogengeschäfte, die er alleine getätigt haben soll, soll der 23-jährige Bruckmühler darüber hinaus weitere 90.270 Euro an Werteersatz leisten müssen.
Sechs Verhandlungstage
Insgesamt hat das Landgericht sechs Verhandlungstage angesetzt. Dem Auftakt am 26. Juli folgen weitere Prozesstermine am 2., 3., 4., 17. und 18. August.