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Zuletzt zehn tote Rinder auf Aiblinger Hof

Nach Tier-Dramen in der Region: Kein Geschrei? Kein Gestank? Können Rinder unbemerkt sterben?

Unter anderem erklärt Kreisobmann Josef Andres, wie streng die Meldevorgaben in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sind.
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Unter anderem erklärt Kreisobmann Josef Andres, wie streng die Meldevorgaben in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sind.

Die Tragödien im Landkreis, zuletzt der Fund von toten Rindern auf einem Bad Aiblinger Hof, werfen viele Fragen auf. Müsste man es nicht mitbekommen, wenn Tiere auf Bauernhöfen qualvoll sterben? Experten äußern sich dazu.

Bad Aibling/Landkreis Rosenheim – Die Tragödien in der Region, bei denen zahlreiche tote Tiere auf Bauernhöfen gefunden wurden, sorgen weiter für Aufsehen. Jüngstes Schock-Beispiel kam aus Bad Aibling, wo am 9. April Mitarbeiter des Veterinäramtes auf einem Aiblinger Bauernhof neun tote Rinder, ein weiteres musste vor Ort aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes eingeschläfert werden, entdeckt hatten. Während hier die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen einen jungen Landwirt laufen, stellt sich vor allem eine Frage: Wie kann es überhaupt so weit kommen, dass so viele Tiere vermeintlich unbemerkt für die Außenwelt verenden? Ist dort kein leidvolles Geschrei zu hören oder gar ein übler Gestank zu riechen?

Auch um den Aiblinger Fall kreisen derzeit viele Gerüchte. Doch offensichtlich können auch Experten nicht pauschal sagen, ob das leidvolle Sterben der Rinder früher hätte bemerkt werden können, beziehungsweise könne man kaum allgemeine Anzeichen dafür nennen. „Aufgrund der Vielschichtigkeit der Umstände, die hierbei eine Rolle spielen können, lässt sich dies nicht pauschal beantworten“, erklärt hierzu Sibylle Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, nach Rücksprache mit dem Veterinäramt.

Viele verschiedene Faktoren

Diesem lägen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, wie sich vernachlässigte Tiere verhalten und wann sie durch die Vernachlässigung sterben. „Einfluss darauf können Faktoren wie die Verfügbarkeit von Wasser und Futter, Futterqualität und -zusammensetzung, Außentemperatur und Stallklima, Ernährungs- und Gesundheitszustand sowie das Alter der Tiere und die generellen Haltungsbedingungen haben“, so Gaßner-Nickl.

Welche dieser Faktoren womöglich eine Rolle auf dem Aiblinger Hof gespielt haben, wird derzeit im Ermittlungsverfahren geklärt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft muss man hierbei jedoch voraussichtlich noch mit mehreren Wochen oder Monaten rechnen, bis es Neuigkeiten gibt. Klar ist bislang nur, dass der „Verdacht der quälerischen Tiermisshandlung und der Tiertötung durch Unterlassen“ im Raum steht.

Kreisobmann: „Bei uns muss jedes Tier gemeldet sein“

Wie lange die Rinder also leiden mussten, bleibt weiter ungewiss. Sicher ist dagegen, dass die rechtlichen Vorgaben kein unbemerktes Sterben der Tiere erlauben. Gegenüber dem OVB erklärt Kreisobmann Josef Andres, dass die Qualitätsstandards hier keinen Interpretationsspielraum zulassen. „Bei uns muss jedes Tier gemeldet sein“, sagt Andres. Kommt also etwa ein Kalb zur Welt, muss dieses innerhalb von sieben Tagen gemeldet und mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden.

„Genauso ist es, wenn man etwa ein Tier verkauft oder eines stirbt.“ Auch hier müsse man der Meldepflicht binnen sieben Tagen nachkommen, erklärt Kreisobmann Andres. Er macht deutlich: „Wenn man also zum Beispiel diese Frist überzieht und erst nach zehn Tagen meldet, dann ist das schon auffällig und das Veterinäramt steht auf der Matte.“ Laut Andres beschreibe dies jedoch auch zugleich die Schwierigkeit des Bauernberufs. Einfach mal 14 Tage im Urlaub zu verweilen, könne man sich auch aus den besagten Gründen schlicht nicht erlauben.

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