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Zwei Männer stehen vor Gericht

100.000 Euro im Radkasten: Schmuggler-Versteck fliegt auf – Fahrer mit unglaublicher Ausrede

Bei der Kontrolle der Polizei wurde auch der Radkasten überprüft. Mit überraschendem Ergebnis.
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Bei der Kontrolle der Polizei wurde auch der Radkasten überprüft. Mit überraschendem Ergebnis. (Symbolbild)

Im Radkasten eines italienischen Autos entdeckte die Polizei ein Geldversteck mit 100.000 Euro in bar. Ein Drogentest schlug an, die beiden Insassen wurden angeklagt. Doch welche Ausrede der Fahrer vor Gericht parat hatte, war mehr als kurios.

Bad Aibling/Südtirol/München – Um die Geschichte komplett zu verstehen, muss man zweieinhalb Jahre zurückgehen. Am 30. Oktober 2022 stoppten die Beamten der Schleierfahndung bei Wasserwiesen auf der A8 in Richtung Salzburg einen PKW mit italienischem Kennzeichen. Dabei entdeckten sie ein Schmuggelversteck in einem hinteren Radkasten des PKW. Als in der Polizei-Werkstatt diese aufgeschraubt wurden, fanden sich darin 100.000 Euro in von Plastikbeuteln umhüllten Bündeln. Zwei italienische Staatsbürger aus Südtirol berichteten, auf dem Weg nach Hause zu sein.

Zunächst erklärten beide vom Vorhandensein des Geldes keine Ahnung zu haben. Bei Drogentests schlugen sowohl das Versteck, die Plastikverpackungen, als auch die Hände beider Passagiere positiv an. Somit war es naheliegend, dass es sich um den Erlös aus einem Drogengeschäft handelte. Der Nachweis eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Handel treiben war nicht zu erbringen. Jedoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Geldwäsche aus illegalen Geschäften.

Zwei Italiener auf dem Weg nach München

Beim ersten Termin vor Gericht, am 2. Oktober 2024, erklärte der 25-jährige Beifahrer, er sei wenige Tage vorher von einer Weltreise zurückgekommen. Der zweite Angeklagte sei ein Schulfreund und habe ihm erklärt, er müsse nach München, um einen Termin wahrzunehmen. Daraufhin hat der Italiener seinen Freund begleitet. In München seien beide an einem Lokal angekommen. Sein Freund stieg aus und kam nach einer Stunde wieder zurück. „Dann haben wir gegessen und sind zurückgefahren“, sagt der 25-Jährige. Was sein Freund in der Zwischenzeit unternommen habe, sei nicht besprochen worden. Er wisse davon auch nichts.

Der 24-jährige Fahrer wiederum behauptete, durch die Vermittlung eines Kollegen in München ein eigenes Lokal eröffnen zu wollen. Dieser Vermittler habe jedoch zur Bedingung gemacht, er müsse einen Nachweis erbringen, dass er über die dafür nötigen Barmittel verfüge. Aus diesem Grunde sei er mit dem Geld nach München gefahren. Sein Mit-Angeklagter habe davon nichts gewusst, er habe es ihm auch nicht näher erklären wollen. Das Bargeld habe er zum Teil aus dem Erlös eines von ihm abgegebenes Lokales, zum Teil von seinen Eltern und seinem Bruder zur Verfügung gestellt bekommen.

Sein Münchener Vermittler könne das Treffen problemlos bestätigen. Nun stellte sich heraus, dass dieser sich auf einem Urlaub in Südafrika befindet. Die Richterin Frau Dr. Stefanie Oberländer setzte daraufhin das Verfahren aus und ordnete die Zeugenaussagen dieses Vermittlers und die Aussagen von Eltern und Bruder an, um die Herkunft des Geldes zu untersuchen.

Im April kommt es zur Entscheidung

Im April 2025 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Harald Baumgärtl, der Rechtsanwalt des Beifahrers, unterstrich die Ahnungslosigkeit seines Mandanten, der sich lediglich auf einer Ausflugsfahrt wähnte. Urs Erös, der Anwalt des Fahrers, berichtete für seinen Mandanten, dass der das Fahrzeug kurz vorher erworben hatte und bei einem Reifenwechsel auf dieses Schmuggelversteck aufmerksam geworden sei. Weil er sich nicht sicher war, wie es um das Verbringen von so viel Bargeld über mehrere Grenzen bestellt sei, habe er dieses Versteck benutzt.

Sicherlich sei das Fahrzeug früher zum Zwecke des Drogenschmuggels benutzt worden. Daher rühre wohl auch die Kontaminierung, die an den Geldpaketen und den Händen der Passagiere festgestellt worden sei. Nachdem sein Mandant seine Liquidität in München nachgewiesen habe, sei er mit dem Geld wieder nach Hause zurückgefahren.

Erklärung kommt zwei Jahre zu spät

Den Einwand der Richterin, warum er mit dieser Erklärung erst nach zwei Jahren aufgewartet habe, erklärte er sich arglos gebend. „Ich habe nicht gewusst, wie das weitergeht“, sagte der Angeklagte. Erst durch den Rechtsanwalt habe er erfahren, dass das Verbringen einer derart großen Geldsumme in Deutschland lediglich eine Ordnungswidrigkeit sei. Deshalb habe er die näheren Umstände erst so spät preisgegeben.

Vater und Mutter bestätigten, dass sie ihrem Sohn Bargeld übergeben hatten. Allerdings war die Mutter sich nicht mehr sicher, wann diese Übergabe stattgefunden hatte. Außerdem kurios: Um an das versteckte Geld zu kommen, musste der Angeklagte das Auto mit einem Wagenheber mitten in München aufbocken.

Der mittlerweile aus Südafrika zurückgekehrte Vermittler erklärte, dass der Angeklagte einen Dönerladen habe eröffnen wollen. In diesen Kreisen sei es tatsächlich üblich, sich auf diese Weise von der Solvenz zu überzeugen. Bei der Übergabe habe der Verkäufer nur einen Blick in die Tasche geworfen, darin die Geldbündel gesehen und dem Angeklagten geglaubt, als der sagte, es handle sich um die erwarteten 100.000 Euro. „Nein, gezählt habe ich das Geld nicht“, sagt der Vermittler des Dönerladens. Das Ganze habe ebenfalls auf offener Straße stattgefunden.

Der Gutachter des Landeskriminalamtes berichtete, es hätten sich wohl Finger- und DNA-Spuren des 24-Jährigen auf Geldscheinen und Plastik-Umhüllung gefunden. Nicht jedoch von dem 25-jährigen Beifahrer, der wohl damit nicht in Berührung gekommen war.

Drogengeschäfte oder Dönerladen?

Der Staatsanwalt wollte beiden Angeklagten nicht glauben und hielt sie der Geldwäsche für überführt. Es sei geradezu unglaublich, dass man über den Zweck der Reise nicht gesprochen habe. Ganz fraglos seien beide in Drogengeschäfte verwickelt, was man ihnen leider nicht nachweisen könne. Ganz sicher aber hätten sie sich jedoch der Geldwäsche schuldig gemacht. Deshalb seien beide zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Zwar seien beide weder in Italien noch in Deutschland vorbestraft. Jedoch müsse man ihnen wegen der Höhe der Geldsumme eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung verweigern.

Verteidiger Baumgärtl zeigte sich fassungslos ob des Strafantrages gegen seines Mandanten. Weder eine Beihilfe, geschweige denn eine Mittäterschaft könne seinem Mandanten im Entferntesten nachgewiesen werden. Der habe als Gast seines Schulfreundes eine Tagestour unternommen, die wahrlich unangenehm geendet habe. Nur ein Freispruch könne bei seinem Mandanten die richtige Entscheidung sein.

Rechtsanwalt Erös machte geltend, dass dieser Drogen-Schnelltest die Passagiere sofort in ein schlechtes Licht gerückt habe. Was kein Wunder sei, wenn man in einem ehemaligen Schmugglerauto sitzt. Auch gegen seinen Mandanten gäbe es keine echten Beweise und nach der Rechtsprechung müsse es im Zweifel für den Angeklagten heißen – und somit sei auch er freizusprechen.

Freispruch und Haft auf Bewährung

Das Gericht sprach den Mitfahrer tatsächlich frei, weil ihm keine Tatbeteiligung nachzuweisen sei. Anders verhielte es sich beim Fahrer. „Zu groß sind die Widersprüche in den Aussagen“, urteilt das Gericht. So wurden verschiedene Taschen beschrieben, die Geldschenkungen der Familie konnten geschehen sein. Jedoch ergäben sich auch hier zeitliche Widersprüche. Insgesamt hielt das Gericht die Erklärungen für eine verspätete, nachgeschobene Schutzbehauptung. Er wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Einzig, weil er noch nirgendwo straffällig geworden war, konnte man diese Strafe zur Bewährung aussetzen.

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