Urteil nach Klage von Bund Naturschutz
Kampenwandbahn: Gericht kippt Genehmigung für den Neubau
Nix is‘ mit Neubau: Das Verwaltungsgericht München hat jetzt die Genehmigung für den Neubau der Kampenwandseilbahn gekippt. Der Bund Naturschutz setzte sich mit seiner Klage durch.
Aschau im Chiemgau – Größere Gondeln, längere Betriebszeiten – mit den Plänen zur Erneuerung der Kampenwandbahn konnte sich der Bund Naturschutz so gar nicht anfreunden und klagte gegen den Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom Sommer 2022.
Und bekam jetzt weitgehend recht: „Die seilbahnrechtliche Genehmigung ist nach Ansicht der zuständigen Kammer unbestimmt und damit rechtswidrig“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Gerichts vom Mittwoch (22. November). „Unbestimmt“, weil aus der Genehmigung gehe nicht hervor, wo und in welchem Umfang Bäume im Schutzwald oder im Naturwald gefällt werden dürfen.
Bahn-Betreiber wollen sich in Kürze äußern
Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. „Wir sitzen gerade über dem Urteil“, hieß es gegen Mittag von Seiten der Bahn-Betreiber. Sie wollen sich in Kürze äußern, wie sie weitermachen wollen.