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Immer wieder ausgetickt

Mann (25) immer wieder vor Gericht: Eskapaden und Ausbrüche wegen Drogenmissbrauchs

Verschiedenste Drogen konsumierte der 25-Jährige, der jetzt erneut verurteilt wurde. Unser Symbolbild zeigt einen jungen Mann, der Cannabis raucht.
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Verschiedenste Drogen konsumierte der 25-Jährige, der jetzt erneut verurteilt wurde. Unser Symbolbild zeigt einen jungen Mann, der Cannabis raucht.

Seit der heute 25-jährige Gebäudereiniger aus dem nordwestlichen Landkreis Rosenheim 15 Jahre alt ist, bedient er sich an verschiedensten Drogen. Regelmäßig steht er wegen seiner Eskapaden oder Ausbrüche vor Gericht - so auch jetzt.

Wasserburg/Altlandkreis Bad Aibling – Aufgrund seines Drogenkonsums und den daraus resultierenden Ausbrüchen steht er regelmäßig vor Gericht. Dabei macht er keinen Unterschied, ob es sich um Personen aus dem engsten Familienkreis oder völlig fremde Personen handelt. Im Jahr 2021 wurde er wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu 16 Monaten Haft verurteilt. Diese Strafe wurde ihm als letzte Chance zur Bewährung ausgesetzt, obwohl er bereits fünfmal vom Jugendrichter verurteilt worden war.

Randale bei den Schwiegereltern

Wer glaubt, er hätte sich dies zur Warnung dienen lassen, irrt gewaltig. Bereits im August 2021 randalierte und beleidigte er in der Wohnung seiner zukünftigen Schwiegereltern und seiner schwangeren Verlobten. Diese mussten in ihrer Not die Polizei rufen und brachten den zukünftigen Schwiegersohn zur Anzeige. Das gleiche wiederholte sich im April 2022. Dabei griff er die Beamten tätlich an, verletzte diese und beleidigte sie aufs Übelste. Im Juni 2022 trat er in einem Wutanfall in Wasserburg mit Wucht gegen die Autotür eines Lokführers, der dort am Bahnhof einen Zug übernehmen sollte. Als dieser ihn auf sein unmögliches Verhalten ansprach, wurde er von ihm attackiert.

Da er dabei fotografiert worden war, konnte er leicht ermittelt werden. Zudem war er bereits polizeibekannt.

Hausdurchsuchung im März

Bei einer Hausdurchsuchung im März 2023 fanden sich dort vier selbst gezogene Cannabispflanzen. Auch dabei sparte er nicht mit heftigen Beleidigungen gegen die Polizisten. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Ein Richter hob den Haftbefehl auf – unter der Bedingung, dass er sich in eine stationäre Therapie begebe und deren Maßgaben befolge. Jedoch verließ er diese Suchtklinik nach kurzer Zeit entgegen den eingegangenen Verpflichtungen. Daraufhin setzte das Gericht den Haftbefehl wieder in Kraft.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Manuel Weber, bat um ein Rechtsgespräch, bei dem er versuchte, die Staatsanwaltschaft und das Gericht dazu zu bewegen, einen Großteil der Anklagen einzustellen und die dann verbliebenen Vorwürfe bei einem umfassenden Geständnis mit einer Bewährungsstrafe zu ahnden.

Körperverletzung und Beleidigungen

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft lehnte dies ab. Es wurde deutlich, dass die Verlobte und deren Familie an einer Verurteilung wegen der Vorwürfe aus dem Jahr 2021 kein Interesse mehr haben. Deshalb wurde das Verfahren insoweit eingestellt.

Nicht gelten konnte das jedoch für die tätlichen Angriffe, Körperverletzungen und Beleidigungen gegen die Polizisten. Auch die unmotivierte Sachbeschädigung und Körperverletzung gegen den Lokomotivführer konnten nicht ungestraft bleiben. Der psychiatrische Gutachter erklärte, dass bei einigen Vorfällen eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei. Das konnte jedoch lediglich das Strafmaß reduzieren, ihn aber nicht schuldlos machen.

Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von 22 Monaten und eine Maßregeltherapie in einer geschlossenen Therapieanstalt nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch. Nur so sei zu gewährleisten, dass diese Therapie erfolgreich sein könne.

Der Verteidiger erklärte dagegen, dass sein Mandant die Straftaten nur eingeschränkt schuldfähig begangen habe und sich immer in extremen Ausnahmesituationen befunden habe. Er plädierte für eine Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Die richtigen Lehren gezogen?

Richter Rasim Filipof erkannte den ernsthaften Willen zum Wandel. Jedoch hatte er ein großes Aber dagegen zu setzen. Diesen Willen zum Wandel hätte der Angeklagte nicht zum ersten Mal erklärt. Wer so überhaupt keine Lehren aus einem Gefängnisaufenthalt ziehen könne, dem glaube der Richter zwar die Absicht, nicht aber die Fähigkeit zum echten Wandel. Dazu benötige er die Hilfe einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt, so Filipof. Er verurteilte den Angeklagten zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung, dazu den Maßregelvollzug nach Paragraf 64 StGB in einer geschlossenen Therapieanstalt.

Es bleibt dem Verurteilten nur zu wünschen, dass die Bewährung aus dem vorangegangenen Urteil nicht widerrufen wird.

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