Rosenkrieg im Altlandkreis Bad Aibling
Hat er seine Ex-Frau vergewaltigt? Rosenheimer Gericht hat Urteil gegen 39-Jährigen gefällt
Zweiter Teil im Rosenkrieg im Altlandkreis Bad Aibling: Das Schöffengericht Rosenheim befasste sich jetzt erneut mit der Frage, ob ein 39-jähriger Mann seine Ex-Frau mehrfach vergewaltigt hat. Jetzt hat das Gericht sein Urteil gesprochen.
Altlandkreis Bad Aibling/Rosenheim – Als der 39-jährige Türke seine damalige Ehefrau, ebenfalls Türkin, bei der Polizei wegen Körperverletzung anzeigte, konterte diese mit einer Gegenanzeige wegen mehrfacher ehelicher Vergewaltigung. Darüber hinaus habe er sie fälschlich bei der türkischen Polizei wegen Geldwäsche und Kindesentzug angezeigt und sie körperlich misshandelt. Dies führte zu einer Anklage vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert.
Am ersten Verhandlungstag fand dort Teil 1 eines „Rosenkrieg“ statt, der einer Verhandlung vor dem Scheidungsrichter gerecht worden wäre. Dabei hagelte es nur so gegenseitige Vorwürfe. Verschiedene Zeugen aus beiden Lagern hatten neben Meinungen und eigenen Einschätzungen wenig Erhellendes beizutragen. Als dann ein Zeuge zweifelsfrei bewiesene Fakten dreist leugnete, trieb das der ansonsten so souveränen Richterin die Zornesröte ins Gesicht. Ein weiterer Termin bei Gericht wurde notwendig.
Am zweiten Verhandlungstag wurden jetzt weitere Zeugen gehört. Jedoch konnten auch diese neben aufgeschnappten Gerüchten keine weiteren Erkenntnisse beitragen. Auch die Zeugin aus dem Jugendamt blieb viele Antworten schuldig. Dennoch hielt die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe der Ehefrau für bewiesen und beantragte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gegen den Angeklagten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Frank, erklärte alle Anwürfe gegen seinen Mandanten für unwahr und beantragte, diesen freizusprechen.
39-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Nachdem es bei den Vorwürfen der zwischenzeitig geschiedenen Ex-Gattin an belastbaren Beweisen fehlte, dieser im Gegenteil Verwechslungen bei Orten und Zeiten unterlaufen waren, dazu auch deren Absicht, den Ex in Schwierigkeiten zu bringen, deutlich geworden war, befand das Schöffengericht die Vergewaltigung als unbewiesen und sprach den Angeklagten in dieser Hinsicht frei. Es verurteilte den 39-Jährigen aber wegen einer belegten geringfügigen Körperverletzung und wegen falscher Beschuldigung bei der türkischen Polizei zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen.