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19-jähriger angeklagt

Nur beleidigt oder auch geschlagen? Gewalttat in Kolbermoor beschäftigt Gericht drei Tage lang

Eine Gewalttat (Symbolfoto) im Sommer 2024 in Kolbermoor war jetzt Gegenstand einer Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim.
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Eine Gewalttat (Symbolfoto) im Sommer 2024 in Kolbermoor war jetzt Gegenstand einer Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim.

Hatte ein 19-Jähriger im Sommer 2024 in Kolbermoor einen Kontrahenten nur beleidigt, oder auch zugeschlagen? Wieso die Wahrheitsfindung für das Jugendschöffengericht in diesem Fall alles andere als leicht war.

Kolbermoor/Rosenheim – Weil er gemeinsam mit einem Bekannten im Juli 2024 in Kolbermoor einen Mann geschlagen haben soll, musste sich jetzt ein 19-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim verantworten. Vor allem die abweichenden Aussagen der Zeugen machten es dem Gericht zunächst schwer, ein Urteil zu fällen.

Im Juli 2024 war eine vierköpfige Personengruppe in einem Auto auf dem Weg zu einer polizeibekannten Dealerin nach Kolbermoor. Ob diese dort auch angetroffen worden ist, darüber gab es ebenso widersprüchliche Angaben, wie zu anderen Details während des Verfahrens. Bekannt ist, dass der Wagen später in Kolbermoor angehalten wurde, weil einer der Insassen einen Passanten erkannt hatte, an dem er sich wohl rächen wollte.

Fest stand aufgrund des Eingeständnisses des Autofahrers auch, dass dieser ausgestiegen war und dem Tatopfer einen Faustschlag versetzt hatte. Ebenso fest stand jedoch auch, dass das Tatopfer von mehr als einem Faustschlag getroffen worden war. Daher musste sich ein anderer Insasse des Fahrzeugs, der 19-Jährige, nun vor Gericht verantworten, da ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, ebenfalls auf das Opfer eingeschlagen oder eingetreten zu haben.

Angeklagter bestreitet vor Gericht den Vorwurf

Dieser ließ von seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, bestreiten, dass er sich an den Schlägen beteiligt hatte. Er räumte zwar ein, das Opfer beschimpft und beleidigt zu haben. Geschlagen oder getreten habe er den Mann aber nicht. Das Opfer selbst konnte nicht mehr vor Gericht aussagen, da es zwischenzeitlich verstorben war.

Bei den Aussagen der Zeugen wurde dann deutlich, dass es sich bei den Beteiligten an der Auseinandersetzung wohl um zwei Gruppen gehandelt hatte. Die Aggression soll nach Angaben von Zeugen aus dem Dunstkreis um einen inzwischen inhaftierten gebürtigen Rosenheimer gekommen sein, der als Kopf einer kriminellen Drogen-Organisation gilt. Während die Einen allerdings behaupteten, dieser wäre bei der Aktion dabei gewesen, wurde dies von dessen Gefolgsleuten heftig bestritten.

Über drei Verhandlungstage war das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur bemüht, Licht ins Dunkel dieser Angelegenheit zu bringen. Letztlich ging es darum, die Aussagen auf deren Glaubwürdigkeit zu untersuchen. Letztlich ließ sich die Tatbeteiligung des 19-Jährigen aber nicht zweifelsfrei nachweisen.

Weil er aber eingestanden hatte, das Tatopfer zumindest bedroht zu haben, konnte man ihm ein Teilgeständnis zugutehalten. Andererseits war er wegen einer ähnlichen Bedrohung bereits zu 16 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden und stand unter offener Bewährung. Noch am Tag der Tat hatte er sogar ein Anti Aggressionstraining besucht.

Letztlich entschied das Gericht, die bestehende Verurteilung auf 24 Monate zu verlängern und die Strafe ein letztes Mal zur Bewährung auszusetzen. Dazu hat er allerdings 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und jeglichem Drogenmissbrauch zu entsagen, was mit entsprechenden Tests kontrolliert werden wird.

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