Hat 39-Jähriger seine Ex-Frau vergewaltigt?
Wer sagt die Wahrheit? Rosenkrieg im Mangfalltal lässt bei Richterin den Geduldsfaden reißen
Hat ein 39-jähriger Mann aus dem Altlandkreis Bad Aibling seine Ex-Frau vergewaltigt? Oder sind diese Vorwürfe nur eine Retourkutsche auf eine Anzeige wegen Körperverletzung? Statt für Aufklärung vor Gericht zu sorgen, ließen Zeugen beim ersten Prozesstag den Geduldsfaden der Richterin reißen.
Altlandkreis Bad Aibling/Rosenheim – Wegen Vergewaltigung und falscher Beschuldigung musste sich jetzt ein 39-jähriger Türke vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen September 2022 und Januar 2023 seine damalige Ehefrau – mittlerweile ist das Paar geschieden – vergewaltigt zu haben.
Vorausgegangen war eine Anzeige des 39-Jährigen gegen seine heute 38-jährige Ex-Frau wegen Körperverletzung. Als die Frau gegenüber der Polizei Angaben zu den Anschuldigungen ihres Mannes machen sollte, gab sie gegenüber den Polizeibeamten an, vom 38-Jährigen vergewaltigt worden zu sein. Es folgten weitere Vorwürfe von beiden Seiten.
Heiratet der Mann seine Frau, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen?
Vorwürfe, die sich auch vor dem Amtsgericht Rosenheim fortsetzten. Da beklagte sich die Ex-Ehefrau über mangelnde Wertschätzung und beschrieb vor Gericht detailliert, was sie an ihrem damaligen Gatten vermisst und durch ihn zu erdulden gehabt habe. Er habe sie lediglich wegen eines angestrebten Aufenthaltsrechtes geheiratet und anschließend jegliche Akzeptanz und Zuneigung vermissen lassen. In Hinblick auf den Vorwurf der Vergewaltigung hielt ihr der Verteidiger des 39-Jährigen allerdings vor, bei der Beschreibung der mutmaßlichen Tat die jeweiligen Örtlichkeiten ge- beziehungsweise verwechselt zu haben.
Vorsitzende Richterin Isabella Hubert, die neun Jahre Richterin am Familiengericht gewesen war und derartige gerichtliche Auseindersetzung bestimmt schon mehrmals erlebt hatte, bewies bei den Ausführungen zunächst viel Geduld. Diese ließ aber sehr schnell nach, als ihr Zeugen Halbwahrheiten und Gerüchte als Fakten verkaufen wollten. So wurden beispielsweise ominöse Telefon-Zeugen ins Feld geführt.
Zeugen wird wegen Falschaussage der Prozess gemacht
Als ein weiterer Zeuge eine eigene Aussagen, die man ihm problemlos nachweisen konnte, schließlich leugnete und zudem noch Erinnerungslücken und sprachliche Missverständnisse ins Feld führte, wobei er sich an zeitgleiche Situationen aber doch erinnern konnte, riss der Vorsitzenden Richterin Hubert endgültig der Geduldsfaden. Sie kündigte dem Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage an. Der Prozess wird fortgesetzt.