Verhandlung von Taten im Bosnienkrieg 1995
„Unglaubliche Brutalität und kriminelle Energie“ - Freilassinger Fahnder halfen im „Söldner-Prozess“
1995 mussten sich zwei Deutsche im „Söldner-Prozess“ wegen Taten im Bosnienkrieg verantworten. Bei ihrer Überführung halfen Fahnder aus Freilassing.
Freilassing/Memmingen - „Seine Selbstdarstellung in einem deutschen Privatsender wurde einem mutmaßlichen dreifachen Söldner-Mörder zum Verhängnis. Freimütig hatte der 30-jährige Falk S. [...] vor laufender Kamera gestanden, ‚mit Sicherheit einen Menschen in Bosnien-Herzegowina‘ getötet zu haben. Eine Anzeige eines Zuschauers brachte dann die Ermittlungslawine ins Rollen: Jetzt sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Bad Reichenhall in Untersuchungshaft“, setzt der Bericht von Claudia Möllers an, welcher am 9. Dezember 1994 im Bayern-Teil des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) erschien. Die Staatsanwaltschaft Memmingen werfe S. vor, zusammen mit zwei Söldnern aus Österreich und einem aus Deutschland zwei Kameraden aus Habgier getötet zu haben. Sie alle seien Teil einer Truppe namens „Bestrafende Einheit“, die auf Seite der bosnischen Kroaten gegen Muslime kämpfte.
Fast gleichzeitig mit dem Eingang der Anzeige in Memmingen gegen S. habe auch die Grenzpolizei, heute Bundespolizei, in Freilassing Ermittlungen gegen ihn aufgenommen. Die Beamten hatten von ihren Kollegen aus Salzburg belastende Aussagen eines der verhafteten Österreicher erhalten. Dieser saß wegen fehlender Ausweispapiere gerade in Südafrika in Abschiebehaft. „Zwei Beamte der Grenzpolizeiinspektion Freilassing flogen nach Südafrika, begleiteten S. auf dem Flug nach Frankfurt und nahmen ihn fest. Auf der Reise gestand [....] er einen Mord. Später gab er auch einen zweiten Mord zu, widerrief aber seine Geständnisse.“
Verhandlung von Taten im Bosnienkrieg 1995: „Unglaubliche Brutalität und kriminelle Energie“ - Freilassinger Fahnder halfen im „Söldner-Prozess“
Der Bosnienkrieg war ein Krieg in Bosnien und Herzegowina von 1992 bis 1995 im Rahmen der Jugoslawienkriege. Mindestens 45 paramilitärische Verbände waren daran beteiligt, wie jener der Angeklagten im „Söldner-Prozess“. Sie galten als besonders brutal und waren für zahlreiche Kriegsverbrechen verantwortlich. Der Friedensschluss kam schließlich im Mai 1995. 30 Jahre danach droht die Region wieder in Unruhe zu geraten, wie „Foreign Policy“ berichtet. Demnach gewinnen inzwischen kroatische Nationalisten und Befürworter ethnischer Segregation in der Region mehr und mehr an Einfluss. Die resultierenden politischen Spannungen seien prägend für die gesamte Region auf dem Balkan.
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„Beamte der Grenzpolizeiinspektion Freilassing, von Anfang an bei den Ermittlungen beteiligt und nach eigenen Angaben mittlerweile Spezialisten auf diesem Gebiet, gehen davon aus, dass deutsche Söldner weitere Gräueltaten verübt haben“, berichtet in der Ausgabe vom 22. November 1995 dann Klaus Hiemer. „Unglaublich, welche Brutalität und kriminelle Energie in diesen Leuten steckt“, wird Inspektionsleiter Dieter Seitz zitiert. Rund 250 deutsche und österreichische Söldner aus Neonazi-, NVA- und Legionärskreisen seien vermutlich in dem Konflikt unterwegs gewesen. Rückkehrer würden als „großes Gewaltpotential“ eingeschätzt, bei Grenzkontrollen würde entsprechend aufmerksam nach diesen Ausschauh gehalten.
Lebenslang für Angeklagte
Die beiden Deutschen, Falk S. und Ralf M. mussten sich dann vor dem Landgericht in Memmingen verantworten. Neun Prozesstage zog sich das Verfahren hin, am fünften brach S. sein Schweigen, wie wir aus einem Bericht am 6. Dezember erfahren. „M. als sein Vorgesetzter in der Truppe habe den Mord an dem bis heute nicht identifizierten Mann namens Heinz im Sommer 1993 angeordnet.“ Grund seien dessen Pläne, zur anderen Seite überzulaufen gewesen. „In einem abgelegenen Waldstück unweit von Mostar habe der 41-Jährige einen Kopfschuss aus einer Kalaschnikow auf das Opfer abgegeben. Kurze Zeit später schoss auch S. auf den am Boden liegenden Mann, ‚weil ich glaubte noch ein Röcheln zu hören‘.“ M. habe die Tat bereits zugegeben. Das zweite Opfer sei ein 32-Jähriger gewesen, der des Diebstahls verdächtigt wurde.
Am Ende wurden S. und M. zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. „Die Erste Strafkammer befand den 31-jährigen Falk S. aus Dresden des Doppelmordes für schuldig. Der 41-jährige Ralf M. aus Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit S. einen Kameraden erschossen und den zweiten Mord mitgeplant, was als direkte Tatbeteiligung zu werten sei, urteilte das Gericht. Die beiden Männer nahmen das Urteil ohne sichtbare Reaktionen auf“, so der Bericht der deutschen Presseagentur (dpa) zur Urteilsverkündung am 14. Dezember 1995.