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Verhandlung am Laufener Amtsgericht

Kaugummi-Streit eskaliert: Rentner soll Buben gepackt und Mädchen „absichtlich angespuckt“ haben

Ein Rentner aus Bischofswiesen soll zwei Kinder aus dem Mehrfamilienhaus, in dem die Beteiligten in Bischofswiesen wohnen, gepackt und bespuckt haben. Sein Einspruch endete nun am Laufener Amtsgericht.

Bischofswiesen/Laufen – Offenstehende Haus- und Kellertüren waren nur ein Anlass für den Zoff in dem Bischofswiesener Mehrfamilienhaus. Mehr noch regten den 80-jährigen Rentner aber Kaugummis an der Türschwelle auf. Dafür machte er einen zehnjährigen Buben und seine 13-jährige Schwester verantwortlich.

Aus diesem Grund soll er den Buben am Arm gepackt und das Mädchen angespuckt haben, was ihm einen Strafbefehl wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung über 4200 Euro eingebracht hatte. Sein Einspruch am Laufener Amtsgericht endete nun mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 2400 Euro.

Rentner drohte den Kindern

Auf dem mittäglichen Heimweg von der Schule soll der Rentner das Geschwisterpaar abgefangen haben, worauf die 13-Jährige die Mutter per WhatsApp verständigte. „Ich war noch auf Arbeit“, schilderte die 36-jährige Krankenpflegerin, „bin dann aber gleich nach Hause.“ Dort hätten ihr die Kinder den Vorfall geschildert, worauf sie „sofort“ zur Polizei gefahren sei. Die beiden hätten ihr und dem Rentner zuvor versichert, keine Kaugummis auszuspucken, dennoch habe der ihnen angedroht: „Wenn sie das nicht unterlassen, wird noch viel Schlimmeres passieren.“

Was war passiert?

Als glaubwürdig schilderte die ermittelnde Beamtin das Mädchen. „Es ist nur so aus ihr herausgesprudelt.“ Die 13-Jährige habe berichtete, der Rentner hätte das Geschwisterpaar mehrfach daran gehindert, zu ihrer Wohnung zu gehen, den Buben gepackt und die 13-Jährige „absichtlich angespuckt“. Im Arztbericht war von einem geröteten Oberarm die Rede.

Über eine Wiese soll den beiden schließlich die rettende Flucht ins Haus gelungen sein. „Ich habe sie nur angesprochen“, beteuerte der Angeklagte im Gerichtssaal und bekräftigte: „Vor der Tür hat es immer so gepappt.“ Und doch habe er ihren Sohn „in Panik versetzt“, beklagte die Mutter, die das Verhältnis als „immer angespannt“ beschrieb.

Belastende Situation für die Kinder

Die 36-Jährige betonte, es sei vielmehr die Nachbarin, die mitunter Haus- und Kellertüre öffne, um zu lüften. Sie selbst mache diese Türen häufiger wieder zu. Im Anschluss überlegte Richter Christopher Lang laut, ob es nötig sei, die Kinder anzuhören: „Es ist für sie eine belastende Situation.“ Er riet dem Angeklagten und seinem Verteidiger Jürgen Pirkenseer über einen Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Einstellung gegen Geldauflage nachzudenken. Doch Rechtsanwalt Pirkenseer erinnerte daran, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich bereits zuvor an der Mutter gescheitert sei, weil die „juristische Konsequenzen“ erwartet habe.

Nach einem Vieraugengespräch mit seinem Verteidiger zeigte sich der Rentner jedoch bereit, die Angelegenheit mit Zahlung einer Geldauflage zu beenden. Man verständigte sich auf eine Einstellung des Verfahrens und einen Betrag von 2400 Euro, zu zahlen in monatlichen in Raten von 400 Euro.

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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