Sexueller Missbrauch am Karls-Gymnasium
Tatorte Schule und Wohnung – Prozess um Reichenhaller Lehrer neu aufgerollt
Ein 31-jähriger Lehrer wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schülern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Das Urteil ist nun rechtskräftig, aber milder als ursprünglich.
Bad Reichenhall/Laufen/Traunstein – Erst war es „nur“ ein Streicheln und Massieren über der Kleidung. Später griff der 31-jährige Lehrer des Reichenhaller Karlsgymnasium auch in die Hosen eines weiteren Schülers und berührte dessen Penis bis hin zur Erektion. Die Staatsanwaltschaft warf dem Pädagogen versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern und sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vor. Seit 7. März 2024 in Untersuchungshaft, hatte sich der Ex-Lehrer am 24. September 2024 vor dem Laufener Jugendschöffengericht zu verantworten. Das Gericht urteilte auf zwei Jahre und drei Monate, was naturgemäß eine Bewährung nicht mehr zulässt.
Dagegen legten sowohl der Lehrer und seine beiden Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, allerdings beschränkt auf die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Diese Berufungsverhandlung am 9. Januar 2025 fand zum Schutz der Opfer ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seit Donnerstag, 16. Januar, ist dieses Landgerichtsurteil rechtskräftig. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, die Verteidigung erreichte ein milderes Urteil.
Erstmals hatte sich der 31-jährige Lehrer einem Schüler in einer „Lesenacht“ genähert. Einem Zweiten beim Nachhilfeunterricht in dessen Wohnung und später noch einmal in der eigenen. Zweimal entzog sich ein junger Schüler den Massageversuchen des Lehrers. Bei einem weiteren Geschädigten drang der Angeklagte mit der Hand in den Intimbereich eines Buben ein und zog dem jungen Mann schließlich bei einer erneuten Annäherung die Hose runter.
Der junge Lehrer kam in Traunstein mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Er hat 3000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen und eine Verhaltenstherapie zu absolvieren. Der Verurteilte hat daneben Kontakte zu Schülern des Karlsgymnasiums sowie eine Kontaktaufnahme zu Menschen unter 16 Jahren im Rahmen von Aufsicht, Betreuung, Training, Unterricht und Nachhilfe zu unterlassen. Die Kosten der Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft trägt die Staatskasse. Ebenso die Auslagen der Nebenklage. (hhö)