Details kommen ans Licht
Kinder sexuell missbraucht: Lehrer von Reichenhaller Karlsgymnasium muss ins Gefängnis
Erst war es „nur“ ein Streicheln und Massieren über der Kleidung. Später griff der 31-jährige Lehrer des Reichenhaller Karlsgymnasium auch in die Hosen eines weiteren Schülers und berührte dessen Penis bis hin zur Erektion. Nun muss der Mann wegen versuchtem sexuellen Missbrauchs, Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen hinter Gitter.
Laufen/Bad Reichenhall - Die Staatsanwaltschaft warf dem Pädagogen versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern und sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vor. Seit 7. März 2024 in Untersuchungshaft musste sich der Ex-Lehrer am Dienstag (24. September) vor dem Laufener Jugendschöffengericht verantworten. Vorsitzender und Schöffen verstanden sich in diesem Fall ausdrücklich als „Jugendschutzgericht“ und schlossen die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündigung aus.
Noch vor Verlesung der Anklageschrift stellte Nebenkläger-Vertreterin Katharina Pilsel den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, also Pressevertretern und Zuhörern, darunter auch acht ehemalige Schüler des Gymnasiums. „Das Schutzbedürfnis der Kinder hat Vorrang vor dem Prinzip der Öffentlichkeit“, argumentierte die Anwältin. So würde hier über den „höchstpersönlichen Bereich der Intimsphäre“ der Geschädigten gesprochen. Sei es der Schule bislang gelungen, die Identität der Kinder geheim zu halten, so würde das nun in öffentlicher Sitzung bekannt werden.
Mit allen Folgen: Eine erneute Belastung mit Ausgrenzung und Stigmatisierung. „Gerade in Zeiten sozialer Medien“, so die Opfer-Anwältin. Katharina Pilsel zitierte daneben eine Stellungnahme des Schulleiters, der ebenfalls bat, das öffentliche Interesse gegen den Opferschutz sorgsam abzuwägen. Er befürchtet, dass Namen der Geschädigten an die Öffentlichkeit gelangten. Auch eine Kinderärztin und Psychotherapeutin sah die Kinder „stark belastet“ und bat um den Verzicht auf Zuhörer. Nach langer interner Beratung gab Vorsitzender Christopher Lang schließlich den Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt. So blieben also der angeklagte Lehrer und seine beiden Verteidiger, die drei Richter, die Staatsanwältin, der psychiatrische Sachverständige, die Nebenklage-Anwältin und die Protokollführerin unter sich. Erst zur Urteilsverkündung am Nachmittag ließ Lang die Öffentlichkeit wieder zu.
Das Urteil: Zwei Jahre und drei Monate - trotz Geständnis ohne Bewährung
Vorsitzender Richter Christopher Lang beschrieb die Stellung eines Lehrers als Vertrauensperson „von herausragender Bedeutung“, Schule und Wohnung als „besonders geschützten Bereich“. Erstmals hatte sich der 31-jährige Lehrer einem Schüler in einer „Lesenacht“ genähert. Einem Zweiten beim Nachhilfeunterricht in dessen Wohnung und später noch einmal in der eigenen. Zweimal entzog sich ein junger Schüler den Massageversuchen des Lehrers. Bei einem weiteren Geschädigten drang der Angeklagte mit der Hand in den Intimbereich des Buben ein. Schließlich zog er dem bei einer weiteren Annäherung die Hose herunter und stülpte ein Kondom über dessen Penis.
Das Gericht würdigte einerseits das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, das den Geschädigten eine Aussage vor Gericht erspart hatte. Ebenso die Zahlung von 3000 Euro als Entschädigung, vermisste aber einen „kommunikativen Prozess“ zwischen den Beteiligten unter Mithilfe Dritter. Negativ werteten die Richter den enormen Vertrauensmissbrauch. Selbst ein „Impuls“ des Schulleiters wegen zu geringer Distanz zu seinen Schülern habe den Angeklagten nicht von einer weiteren Tat abgehalten.
Wie Lang erklärte, hatte die Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Katharina Pilsel, in ihrem Plädoyer von „massiven Auswirkungen“ auf den zweifach Geschädigten berichtet. Die beiden Verteidiger hatten dagegen die bisherige Straffreiheit ihres Mandanten und dessen Therapiebereitschaft hervorgehoben, weshalb eine Bewährungsstrafe ausreichend sei. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und sechs Monate beantragt.
Nach fünfeinhalb Stunden nichtöffentlicher Verhandlung mit der ermittelnden Beamtin als einziger Zeugin schließlich das öffentlich verkündete Urteil: Zwei Jahre und drei Monate wegen versuchtem sexuellen Missbrauch, Missbrauch von Schutzbefohlenen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Mit starrem Blick verfolgte der Ex-Lehrer die Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (höf)
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