Kontrollen ohne Erfolg – Zahlen bleiben aus
Nach drei Wochen Grenzkontrollen-Chaos – Polizei Salzburg: „Kein merkbarer Unterschied“
Drei Wochen nach der Einführung „scharfer“ Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze herrscht mehr Verwirrung als Klarheit. Trotz vollmundiger Ankündigungen bleibt der „Erfolg“ der Maßnahmen im Dunkeln. Unsere Recherchen vor Ort zeigen: Es gibt kaum Unterschiede zum Alltag vor den Kontrollen, und die Genehmigung der Kontrollstelle erfolgte offenbar in Windeseile.
Freilassing, Salzburg – Auch drei Wochen nach dem „Hochfahren“ der Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen gibt es keinen Beleg für den „Erfolg“. Es liegen keine Zahlen vor, wie viele Zurückweisungen es beispielsweise zwischen Freilassing und Salzburg seither gegeben hat und wie viele Schutzsuchende dabei waren, die eigentlich in Deutschland um Asyl ansuchen wollten. Bis Mitte Juni gibt es offenbar eine Art Nachrichtensperre auf deutscher Seite. Ein Sprecher der Salzburger Polizei beantwortet die Fragen nach der Zahl der Zurückweisungen nach Salzburg kurz und knapp: „Es gibt bisher keinen merklichen Unterschied zur Situation vor dem 8. Mai.“ Unterdessen ergeben Recherchen, dass die Bundespolizei erst am Tag des „Hochfahrens“, also am 8. Mai, die Kontrollstelle auf der Brücke beim Landratsamt beantragt und prompt genehmigt bekommen hat.
Vor genau drei Wochen, am 8. Mai, trat die Anweisung des neuen deutschen Innenministers, Alexander Dobrindt, in Kraft, wonach die Bundespolizei alle deutschen Außengrenzen verstärkt kontrollieren und das deutsche Asylgesetz wieder exekutieren muss. Seither müssen, oder besser: können, Bundespolizisten Schutzsuchende aus einem sicheren Drittstaat, also de facto aus allen Nachbarländern, zurückweisen, „in Abstimmung mit den Nachbarländern“, ausgenommen sind Mitglieder von besonders schützenswerten Gruppen, also zum Beispiel Kinder. Wie diese Abstimmung konkret aussieht, ist ebenso unklar wie die rechtliche Situation, weil europäisches Recht eigentlich vor deutschem, nationalem Recht gilt. Bundesregierung und Minister wollen Klagen und entsprechende Urteile erst einmal abwarten und bis dahin Fakten schaffen.
„Kein merklicher Unterschied“, Salzburger Polizei
Dass der Bundesminister und die Bundespolizei keine Auskunft geben wollen, mag auch daran liegen, dass die Zahl der Zurückweisungen so gering ist, dass sie schlichtweg nicht als Erfolg verkauft werden kann. Diese Vermutung wird durch eine Nachfrage bei der Salzburger Polizei gestützt, deren Sprecher, Hans Wolfgang, am Mittwochnachmittag sagt: „Es gibt keinen merklichen Unterschied zur Situation vorher, es läuft alles wie bisher, alles im rechtlich vereinbarten Rahmen.“ Die Polizei und das österreichische Innenministerium werden die Praxis weiter beobachten, „aber Schwankungen, also mal mehr und mal weniger Zurückweisungen, gibt es natürlich immer“.
Währenddessen ist an der Kontrollstelle mitten auf der deutsch-österreichischen Saalbrücke Alltag eingekehrt. Die Beamten aus dem gesamten Bundesgebiet wechseln sich laufend ab, wie am Walserberg seit 2015. Rund zehn Beamte versehen ihren Dienst auf der Saalbrücke, zwei bis drei stehen im Container und filtern vorbeifahrende Autos mit Insassen heraus, die ihnen verdächtig erscheinen. Ihre Kollegen kontrollieren dann auf der gesperrten, zweiten Fahrspur die Insassen und deren Pässe. Taxis, Reisebusse und der städtische Bus der Linie 24 werden generell angehalten, für Fußgänger und Radfahrer gilt das Gleiche wie für Autofahrer. Dass ein Reisender direkt an der Grenze abgewiesen wurde oder ein Auto direkt auf der Brücke umdrehen musste, wie das zum Beispiel bei den sehr strengen Corona-Einreiseregeln der Fall war, wurde noch nicht beobachtet.
Kontrollstelle erst am 8. Mai beantragt
Unterdessen wird bekannt, dass die Bundespolizei die Kontrollstelle erst am Tag der Containeraufstellung, also am 8. Mai, beantragt hat. Vom Staatlichen Bauamt hieß es, dass die „verkehrsrechtliche Anordnung“ für die Kontrollstelle mitten auf der Brücke von der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land erlassen wurde. Im Landratsamt wollte man davon erst nichts wissen, erst auf neuerliche Nachfrage wurde dann das „Missverständnis“ aufgeklärt: „Der Antrag von der Bundespolizeiinspektion Freilassing wurde am 08.05.2025 gestellt und nach Durchführung der Anhörung am 08.05.2025 genehmigt“, so eine Sprecherin. So eine prompte Genehmigung würde sich so mancher Bürger auch wünschen. Warum ging es bei der Bundespolizei so schnell? „Aufgrund der Adaptierung zu den früheren Grenzkontrollen konnte die Anhörung und Genehmigung rasch erfolgen.“ (hud)