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Illegale Holzfällarbeiten am Götschen?

„Vorwurf muss klar zurückgewiesen werden“: Landratsamt wehrt sich gegen Vorwürfe des BN Naturschutz

In einem Skigebiet fahren Skifahrer einen beschneiten Berg hinunter. Am Fuße des Bergs ist eine Talstation mit Lift und Hütte. In einem Wald liegen mehrere gefällte Bäume auf dem Boden.
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Rund um das Speicherbecken wurden zahlreiche Bäume gefällt. Insgesamt geht es um 4000 Quadratmeter, so der BN Naturschutz BGL.

Bischofswiesen/Bad Reichenhall - „Eines Rechtsstaats unwürdig“: Die Rechtsanwälte des Bund Naturschutz BGL finden deutliche Worte für die Vorgänge am Götschen bei Bischofswiesen. Der Vorwurf: Die Gemeinde und das Landratsamt hätten absichtlich spät über das Fällen der Bäume informiert, damit die Gegenseite nicht mehr rechtzeitig juristisch dagegen vorgehen kann. Auf Nachfrage beim Verwaltungsgericht in München wird klar, dass die Rodung nach dem Eilantrag tatsächlich untersagt wurde. Jetzt äußert sich auch das Landratsamt in Bad Reichenhall dazu.

Update Mittwoch, 5. März, 17 Uhr:

Mit etwas Verspätung hat sich nun auch das Landratsamt zu den Vorwürfen des Bund Naturschutz und deren Rechtsanwälte geäußert. Aus Bad Reichenhall heißt es, dass eine Behörde auf Antrag des Begünstigten die sofortige Vollziehung eines Genehmigungsbescheids anordnen könne. Von der Gemeinde Bischofswiesen sei der Antrag vom 11. Februar 2025 einen Tag später, am 12. Februar, im Landratsamt eingegangen. „Er wurde daraufhin entsprechend geprüft“, so eine Sprecherin.

Maßgeblich für das Ergebnis der Entscheidung war die dem Antrag beigefügte Zustandsbeurteilung des Speicherteichs durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft für Beschneiungsanlagen vom 24. Januar 2025. Gleiches gelte auch für die grundsätzliche Möglichkeit von Amts wegen (also ohne Antrag) im überwiegenden öffentlichen Interesse, die sofortige Vollziehung anzuordnen, da auch hier für eine Entscheidung die Zustandsbeurteilung vom 24. Januar 2025 maßgeblich war. „In der Bescheidsbegründung ist ausgeführt, dass ein gewisses öffentliches Interesse nicht außer Acht zu lassen ist, jedoch maßgeblich der Antrag der Gemeinde Bischofswiesen war“, erklärt die Sprecherin.

„Der Vorwurf, das Landratsamt hätte bereits vor einem Jahr den Sofortvollzug anordnen können, muss daher klar zurückgewiesen werden, denn damals kannte das Landratsamt diesen vom Sachverständigen festgestellten Handlungsbedarf nicht“, heißt es weiter.

Zur zeitlichen Abfolge sei außerdem festzuhalten, dass alle Beteiligten durch das Landratsamt am Morgen des 27. Februar informiert wurden. Der Bescheid wurde laut Sendebestätigung um 8.14 Uhr erfolgreich an die Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB übermittelt. „Die in der Pressemitteilung geschilderten Zeiten legen nahe, dass man dort gegen Mittag aktiv geworden ist.“

+++ Montag (3. März) +++

Erster Artikel, 3. März, 17.10 Uhr:

Das haben Rita Poser und ihre Mitstreiter vom BN Naturschutz auch noch nicht erlebt, wie sie bestätigen. „Diese Vorgehensweise in dieser Form erleben wir zum ersten Mal“, betont die Vorsitzende. Das Verhalten der Behörden falle für sie unter die Kategorie „lernfähig“, denn es handelte sich ihren Worten zufolge nicht um den ersten Versuch. „Beim letzten Mal sind sie damit gescheitert und deshalb haben sie es diesmal so gemacht, dass ein Scheitern sehr unwahrscheinlich ist. Da steckt Absicht dahinter“.

Damit meint sie die Holzfällarbeiten der Gemeinde Bischofswiesen am Skigebiet Götschen. Der BN sowie dessen Rechtsanwälte äußerten sich am Freitag (28. Februar) empört darüber, denn die Gemeinde habe in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt „für das anhängige Klageverfahren vollendete Tatsachen geschaffen und Rechtsschutzmöglichkeiten effektiv durch ihr Handeln vereitelt“. Sie glauben: Die Naturschützer und deren Anwälte wurden absichtlich so spät informiert, dass sie nicht mehr rechtzeitig gegen die Rodungsmaßnahme rechtlich vorgehen konnten.

Klage vor über einem Jahr eingereicht

Zum Hintergrund: Die Gemeinde plant schon länger als Träger des Ski- und Snowboardzentrums eine Erweiterung. Die Naturschützer hatten sich von Anfang an dagegen ausgesprochen. Zwar wurde bei manchen Plänen ein Konsens gefunden und beiden Parteien führten unzählige Gespräche. Der BN klagte trotzdem gegen den Bescheid des Landratsamtes vom 15. Januar 2024, womit die Erweiterung des Speicherteichs mit Errichtung eines Kühlturms am Götschen gestattet wurde. Zwischendurch erneuerten die Naturschützer ihre Kritik und bezeichneten die Erweiterungsabsichten als „aus der Zeit gefallen“.

Rund um das Speicherbecken wurden unzählige Bäume gefällt.

Das Verwaltungsgericht München bestätigt auf Nachfrage den Klageeingang am 15. Februar 2024. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung oder eine Entscheidung seien derzeit im Hauptsacheverfahren nicht absehbar. Ein Sprecher aus der Landeshauptstadt stützt mit seinen Aussagen außerdem die Darstellung des BN und seiner Rechtsanwälte: Der Eilantrag in diesem Verfahren sei am 27. Februar 2025 um 13.32 Uhr eingegangen.

Gericht bestätigt Untersagung

„Bereits um 14.37 Uhr wurde telefonisch gegenüber dem Landratsamt/Freistaat Bayern und um 14.45 Uhr telefonisch gegenüber dem Bevollmächtigten der Gemeinde ein Beschluss erlassen. In dem Beschluss wurde der Gemeinde untersagt, bis zur Entscheidung über den Eilantrag vom angegriffenen Bescheid Gebrauch zu machen, insbesondere Baumaßnahmen und Baumfällungen durchzuführen“, teilt der Sprecher mit. „Um 15.47 Uhr wurde die telefonische gerichtliche Anordnung vom Gericht schriftlich bestätigt und den Beteiligten übersandt.“

Die Naturschützer sehen sich im Recht, denn wie die Vorsitzende Poser erklärt, „haben wir noch nie erlebt, dass sich so schnell ein Richter bei uns gemeldet und uns zugestimmt hat“. Nur war es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, weil der BN nach deren Darstellung absichtlich erst am 27. Februar über die Anordnung informiert wurde.

Kein Zufall, wie es bereits in der gemeinsamen Erklärung mit der Anwaltskanzlei hieß, denn schließlich habe eine Auflage des Genehmigungsbescheids vorgesehen, dass Baumfällungen nur von Oktober bis Februar durchgeführt werden dürfen. Dabei findet Poser: „Die beteiligten Behörden hatten vergleichsweise viel Zeit.“ Insgesamt sei eine Fläche von 4000 Quadratmetern betroffen. Wie viele Bäume nun gefällt wurden, könne sie nicht einschätzen.

„Aktuell keine Stellungnahme abgeben“

Für die Zukunft fordert sie, dass die Behörden nicht noch einmal ein solches Vorgehen wählen. „Und wir möchten dort weiterhin keinen großen Kühlturm im Wald, auch wenn die Bäume jetzt weg sind. Das bestehende Becken sollte modernisiert und so lange genutzt werden, wie es nur geht“, wiederholt die Vorsitzende die Position der Naturschützer.

Die Gemeinde Bischofswiesen will sich übrigens nicht zu den Vorwürfen äußern. Auf Nachfrage heißt es von der Verwaltung: „Da es sich mittlerweile um ein gerichtsanhängiges Verfahren handelt, werden wir aktuell keine Stellungnahme abgeben.“ (ms)

(Anmerkung der Redaktion: Das Landratsamt möchte ein Statement zur Anfrage von BGLand24 in den kommenden Tagen nachliefern.)

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