Anwälte des BN: „Nacht- und Nebelaktion“
Umstrittene Baumfällungen am Götschen: „Erschreckend und eines Rechtsstaats unwürdig“
In einer umstrittenen Aktion hat die Gemeinde Bischofswiesen Baumfällungen am Götschen durchgeführt, um die Erweiterung eines Speicherbeckens vorzubereiten. Nun äußern sich die Rechtsanwälte des Bund Naturschutz in einer Pressemeldung.
Pressemeldung Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB im Wortlaut:
Bischofswiesen – Die Gemeinde Bischofswiesen lässt in einer Nacht- und Nebelaktion Baumfällungen am Götschen zur geplanten Erweiterung des Speicherbeckens vornehmen und vereitelt effektive Rechtsschutzmaßnahmen des Bund Naturschutz.
Gegen den Bescheid des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 15. Januar, mit welchen die Erweiterung des Speicherteichs mit Errichtung eines Kühlturms am Götschen gestattet wurde, ließ der Bund Naturschutz durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB bereits vor einem Jahr, mit Schriftsatz vom 15. Februar Klage erheben. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, sodass die Gemeinde Bischofswiesen daran gehindert war, die Maßnahmen zur Erweiterung des Speicherteichs und zur Errichtung des Kühlturms, inklusive der hierfür erforderlichen Baumfällungen, zu beginnen.
Verzögerte Anordnung der Vollziehung
Das Landratsamt hätte daher ein Jahr Zeit gehabt, die sofortige Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides anzuordnen, wovon jedoch kein Gebrauch gemacht wurde. Eine solche Anordnung erfolgte vielmehr erst am 27. Februar. Der Genehmigungsbescheid enthält die Auflage, dass Baumfällungen nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen. In Kenntnis dieser Tatsache hat die Kanzlei Baumann für den Bund Naturschutz dementsprechend sofort nach Erhalt der Sofortvollzugsanordnung einen Antrag beim Verwaltungsgericht München auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Erlass einer Zwischenverfügung beantragt. Mit der Zwischenverfügung sollte erreicht werden, dass Maßnahmen zur Fällung der Bäume sofort vom Gericht untersagt werden, bis das Gericht über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entschieden hat.
Gerichtliche Untersagung zu spät
Das Verwaltungsgericht hat hierauf auch unmittelbar reagiert und zunächst 14.37 Uhr telefonisch und anschließend schriftlich untersagt, mit den Baumaßnahmen bzw. Baumfällungen zu beginnen bzw. bereits begonnene Maßnahmen sofort einzustellen.
Tatsächlich waren die Baumfällungen zu der Zeit, als das Gericht die Zwischenverfügung erließ, bereits vollständig abgeschlossen. Dementsprechend hat sich die Gemeinde offenbar beeilt, die Baumfällungen abzuschließen, bevor ein gerichtlicher Rechtsschutz die Pläne zur Schaffung vollendeter Tatsachen durchkreuzen konnte.
Kritik an Vorgehen der Behörde
Nach Aussage des Landratsamts haben diese den Antrag der Gemeinde auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bereits seit dem 11. Februar vorliegen. Die zeitlichen Zusammenhänge legen es nahe, dass die späte Übermittlung der Anordnung der sofortigen Vollziehung an den Bund Naturschutz vorsätzlich so erfolgte, dass der Bund Naturschutz keine effektive Möglichkeit mehr hatte, die Baumfällungen durch gerichtlichen Rechtsschutz unterbinden zu lassen.
„Die Gemeinde Bischofswiesen hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt für das anhängige Klageverfahren vollendete Tatsachen geschaffen und Rechtsschutzmöglichkeiten effektiv durch ihr Handeln vereitelt. Das kalkulierte Vorgehen unter Umgehung der gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten ist erschreckend und eines Rechtsstaats unwürdig“, so Rechtsanwältin Schilling von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. (Pressemeldung Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB)
Anmerkung der Redaktion
Nach Eingang dieser Presseerklärung war am Freitag (28. Februar) kein Vertreter der Gemeinde Bischofswiesen mehr für eine Stellungnahme zu erreichen. BGLand24 bleibt dran und holt zeitnah einen Kommentar der Gemeinde ein.