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Liebesdrama eskaliert: Körperverletzung

Ex trifft auf Geliebte: Eine Watschn am ALDI-Parkplatz führt vor das Laufener Amtsgericht

Amtsgericht Laufen von der Westseite
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Amtsgericht Laufen von der Westseite

Ein Mann, zwei Frauen und eine Ohrfeige auf einem Supermarktparkplatz. Die Angeklagte bestreitet die Tat, doch die Beweislage scheint erdrückend. Ein Gerichtsverfahren mit überraschenden Wendungen beginnt.

Piding/Laufen – Der Mann scheint etwas wankelmütig. Beziehung hier, Affäre dort – und umgekehrt. Zwei Frauen aus seinem Nahbereich waren schließlich am Nachmittag des 24. April 2024 am Pidinger ALDI-Parkplatz aufeinander getroffen. Eine 30-jährige Verkäuferin soll dabei einer 39-jährige Angestellten eine kräftige Ohrfeige verpasst haben. Doch die Pidingerin bestritt die Tat. Und so hatte sie gegen einen Strafbefehl über 3200 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung Einspruch eingelegt.

„Er hat mich mit dieser Frau betrogen“, räumte die Angeklagte im Laufener Amtsgericht ein. Inzwischen ist sie jedoch mit eben diesem Mann verheiratet. „Ich war nicht sauer auf die Frau, sondern auf ihn“, beteuerte die 30-jährige Ungarin. Und doch habe sie just an diesem Tag ein Abschiedsessen mit ihm und ihrem Sohn geplant. Beim ALDI-Parkplatz sei sie zur fraglichen Zeit nicht gewesen, was sie mit Aufenthalten im Kindergarten, dem Besuch in einer Apotheke und mit dem durch Kassenzettel bestätigten Einkauf beim Penny-Markt versuchte nachzuweisen. Doch der angebliche Apothekenbesuch war bei der polizeilichen Vernehmung kein Thema gewesen.  

Die „Angst vor Männern“ habe sie verunsichert, wie die Ungarin behauptete, denn zwei Beamte seien in ihre Wohnung gekommen und hätten ihr nicht mal ermöglicht, ihr Kind zu beruhigen. Warum sie diesen Mann inzwischen geheiratet habe, wenn sie doch so sauer auf ihn gewesen sei, wunderte sich Staatsanwältin Regine Grandl. „Weil wir uns lieben“, lautete die Antwort, „jeder macht mal einen Fehler.“ 

Die 39-jährige Geschädigte versicherte, mit diesem Mann eine Beziehung eingegangen zu sein in der Überzeugung, er sei Single. „Als ich das Gegenteil erfahren habe, habe ich es beendet.“ Das nachmittägliche Zusammentreffen beim Aldi hielt sie nicht für eine „Zufallsbegegnung“. „Sie hat auf mich gewartet.“ Was folgte, sei eine kräftige Watsche, ein Hörsturz, ein Pfeifen, Schwindel und eine Rötung gewesen. 

Verteidigerin Rechtanwältin Claudia Ernst zweifelte an den Zeitangaben der mutmaßlich Geschädigten und an fehlenden Zeugen an „diesem großen Einkaufsmarkt.“ Zudem sei die rechte Wange „röter“ als die angeblich getroffene rechte gewesen. Die Diagnosen der Klinik seien lediglich aufgrund der Schilderungen der Frau erfolgt. Daneben habe die Brille der Frau trotz der angeblich kräftigen Ohrfeige keinen Schaden genommen. Daraufhin demonstrierte das mutmaßliche Opfer ihre extrem elastischen Brillenbügel. 

30-jährige Verkäuferin bestreitet Tat – Richter glaubt geschädigter Angestellter

Der ermittelnde Beamte der PI Bad Reichenhall bestätigte den Penny-Kassenbon der Angeklagten, ein zwischenzeitlicher Apothekenbesuch sei jedoch bislang nichts erwähnt worden. Staatsanwältin Regine Grandl bewertete die Schilderungen der Geschädigten als „konsistent“ und glaubhaft. Zur Tatzeit habe die Angeklagte in keiner Beziehung zu dem Mann gestanden, anders die Geschädigte. Grandl beantragte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 45 Euro. 

Verteidigerin Claudia Ernst sah „keine Beweislage“ für eine Verurteilung. Die angeblich Geschädigte sei weder neutral noch glaubwürdig, allerdings zu dieser Zeit „emotional betroffen“ gewesen. „Naheliegend, dass sie meiner Mandantin eins auswischen wollte.“ Deshalb sei die Angeklagten mindestens „in dubio pro reo“ (im Zweifel für die Angeklagte) freizusprechen.

Richter Martin Forster sah hingegen „keine Unstimmigkeiten“. Zeitlich sei der Angriff am ALDI-Parkplatz und wenig später am Penny-Markt absolut möglich gewesen. Eine denkbare zeitliche Lücke habe man nachträglich mit dem behaupteten Apothekenbesuch auffüllen wollen. Aufgrund der Beziehungslage vermutete der Vorsitzende die Angeklagte „emotional angefasst“. Der behauptete Angriff an dieser Stelle wäre sehr „unklug“ gewesen, musste man doch hier mit Video-Aufnahmen rechnen.  

Forster entschied auf 90 Tagessätze à 45 Euro, in Summe 4050 Euro. Zudem hat die Ungarin die Kosten des Verfahrens zu tragen. Laut Verteidigerin stehen daneben Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 4000 Euro im Raum. Forster betonte, dass er mit 90 Tagessätzen bewusst ein Strafmaß unter der Vorbestraften-Grenze gewählt habe. (hhö)

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