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Prozess in Laufen

Bedrohung, Erpressung, Faustschläge, Tritte, Würgen: Mann (19) terrorisierte Mithäftlinge

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Eines wurde im Laufener Gerichtssaal deutlich: Die fünf Anklagepunkte gegen den Syrer (19) waren nur die Spitze des Eisbergs. Und selbst davon wurden im Laufe der Verhandlung nicht zuletzt aus Gründen der Verfahrensökonomie weitere drei eingestellt. Was blieb, war eine vorsätzliche und eine gefährliche Körperverletzung:

Laufen – Der Syrer sitzt inzwischen in Landshut hinter Gitter. Doch was war zuvor in der Laufener Jugendstrafanstalt passiert? Dort hatte er einen 17-jährigen Rumänen mehrfach mit der Faust geschlagen und den Ellbogen ins Genick gerammt. „Er hat wohl ausgenutzt, dass ich ruhig bin und Problemen lieber aus dem Weg gehe“, spekulierte der Geschädigte, der dem Angreifer sein „Gesicht hingehalten“ habe, in der Hoffnung, dann Ruhe zu haben. Von Beamten auf das „Veilchen“ und die Schwellungen angesprochen, habe er beteuert: „Alles gut. Nur gestoßen.“ 

Mehrfach habe er für den Syrer Einkäufe tätigen müssen, so der Zeuge, der die Gesamtsumme dafür auf 100 bis 150 Euro taxierte. „Ich war nicht der einzige, da gabs sicher noch vier andere.“ Einer davon stammt ebenfalls aus Syrien. Auch er 17 Jahre alt. Der hätte gleich beim ersten verlorenen Kickerspiel zahlen sollen. Pokerschulden sollen sich dann auf 3000 Euro summiert haben. Weil der das nicht zahlen wollte, war auch dieser Mitgefangene mit Fäusten traktiert und mit beiden Händen gewürgt worden. 

Ein anderes Mal will er aus dem Fenster blickend von hinten einen Ledergürtel um den Hals gelegt bekommen haben. Auch hier sei ihm schwarz vor Augen geworden. Diesen Angriff beobachtet hatte der Rumäne, doch der wollte sich nach eigener Aussage nicht einmischen. Zu Hilfe gekommen war diesem Opfer dann ein anderer Mitgefangener. 

Syrer hatte bereits zahlreiche Straftaten begangen

Der Angeklagte war im Sommer 2017 mit Mutter und Geschwistern nach Deutschland gekommen. Inzwischen hat sich im Bundeszentralregister einiges angesammelt: Beleidigung, Diebstahl mit Waffen, gemeinschaftlicher Diebstahl, Betäubungsmitteldelikte, Sachbeschädigung, Missbrauch von Notrufen, mehrfach vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Raub und räuberische Erpressung. Aus einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten wurden bei einem nächsten Urteil 30 Monate und schließlich drei Jahre und zwei Monate. 

Der Jugendgerichtshilfebericht schilderte, dass sich der Angeklagte von anderen Gefangenen „genervt und provoziert“ gefühlt habe. Mit Gewalt habe er sein „Gesicht wahren“ wollen. „Enttäuscht“ sei der Syrer, dass nun Mithäftlinge gegen ihn aussagten. Die derzeitige Haftanstalt beschrieb den 19-Jährigen als vorlaut und sein Auftreten provokativ. Einer, der als „großer Macker“ auftrete. Im Gerichtssaal saß der junge Mann durchwegs gebeugt; auf Anraten seines Anwalts sagte er hier nichts. Nur in seinem Schlusswort räumte der Angeklagte „Fehler“ ein: „Ich war dumm.“ Inzwischen habe er auch einen Anti-Aggressions-Kurs „mit Urkunde“ absolviert. 

Staatsanwältin attestiert „schädliche Neigungen“

Staatsanwältin Regine Grandl attestierte dem Syrer „schädliche Neigungen“. – „Er wollte sich mit Gewalt Respekt verschaffen.“ Ihr Antrag: vier Jahre und drei Monate. Verteidiger Rechtsanwalt Moritz Schmitt-Fricke mochte bei seinem Mandanten zumindest Reue erkennen und hielt daher dreieinhalb Jahre für ausreichend.

Der Syrer war erst nach zweimaliger Unterbrechung und Besprechung, den Zeugenaussagen und dem Angebot einer Teileinstellung zu einem Geständnis der zwei verbleibenden Anklagepunkte bereit. Für diese vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung entschied das Jugendschöffengericht unter Einbeziehung der vorangegangenen Urteile auf drei Jahre und zehn Monate. Vorsitzender Christopher Lang würdigte das Geständnis, was allen Beteiligten weitere Zeugen und weitere Termine erspart habe. Dem Syrer bescheinigte er kriminelle Energie, „denn wer weiß, was beim Angriff mit dem Gürtel passiert wäre, wäre da nicht jemand dazwischen gegangen.“ Wie zu hören war, hat die Ausländerbehörde inzwischen den Schutzstatus des Syrers widerrufen. (hhö)

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