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Urteilsbegründung liegt nun vor

Fall Hanna: Warum jetzt doch noch der Bundesgerichtshof ins Spiel kommt

Fall Hanna W. aus Aschau im Chiemgau. Prozess vor dem Landgericht Traunstein.
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Fall Hanna W. aus Aschau im Chiemgau. Prozess vor dem Landgericht Traunstein.

Mitte März wurde das Urteil im Prozess um den Tod von Hanna W. gesprochen. Sebastian T. wurde der gefährlichen Körperverletzung und des Mordes schuldig gesprochen. Warum jetzt trotzdem der Bundesgerichtshof ins Spiel kommt.

Aschau im Chiemgau/Traunstein – Knapp drei Monate nach dem Urteil im Eiskeller-Mord-Prozess, das am 19. März gefallen war, liegen nun die schriftlichen Urteilsgründe vor. Dies teilte das Landgericht Traunstein am Mittwochmittag (12. Juni) mit. „Das schriftliche Urteil der zweiten Jugendkammer unter dem Vorsitz von Jacqueline Aßbichler umfasst 289 Seiten“, hieß es in der Mitteilung. Gegen das Urteil hatte der Anwalt von Sebastian T. bereits einen Tag später, am 20. März, Revision eingelegt. rosenheim24.de hatte ausführlich darüber berichtet. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.

Die Revisionsbegründungsfrist beträgt gemäß § 345 StPO einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe. In dieser Zeit muss das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll sowie weitere Bestandteile der Akte vollständig überprüft und ggf. die Revisionsbegründungsschrift verfasst werden. Der Angeklagte Sebastian T. war wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden.

Tat passierte am 3. Oktober 2022

Nach Auffassung der Kammer hat der damals 20-Jährige, der wegen einer Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann schwer verletzt in den Bach geworfen. Eine „Spontantat“ sei das gewesen, Hanna ein Zufallsopfer.

Mit dem Urteil ging schlussendlich ein langer Indizienprozess zu Ende. Dieser endete nicht nur mit einem klaren Urteil, sondern auch mit deutlichen, ungewöhnlichen Worten an die Verteidigung. Denn Richterin Aßbichler hatte Anwältin Regina Rick scharf kritisiert. Sie warf ihr vor, sie habe das Verfahren „auf die Straße“ gefragen und sich „eines Organs der Rechtspflege unwürdig“ verhalten. Zudem rügte sie vor allem, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldig in Haft freigesprochen worden war, im Laufe des Prozesses im Traunsteiner Gericht aufgetaucht war.

mw

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