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Seit Anfang 2024 in Kraft

Das neue Heizungsgesetz: Was jetzt gilt und wer gefördert wird

Wirtschaftsminister Robert Habeck lässt sich in einem Heizungskeller moderne Heiztechnik erklären.
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Lange wurde über das neue Gesetz gestritten: Wirtschaftsminister Robert Habeck lässt sich in einem Heizungskeller moderne Heiztechnik erklären.

Das neue Heizungsgesetz ist in Kraft. Wie lange dürfen jetzt überhaupt noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden? Was genau wird bis zu welcher Höhe gefördert? Ist ein Zuschuss auch rückwirkend möglich? Erst kurz vor Inkrafttreten gab es darüber Klarheit. Wir erklären, was gilt.

Von Andreas Hoenig (dpa)

München – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die „Wärmewende“ im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Bepreisung steigt. Die Regelungen greifen zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es sind aber auch andere Heizungsmodelle möglich. Konkret gilt die 65 Prozent-Ökostrom Pflicht für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Übergangsfristen

Für Bestand und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026, für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie etwa an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – zum Beispiel eine Wärmepumpe. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung zum Beispiel für ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können laut Wirtschaftsministerium frühere Fristen greifen.

Funktionierende und kaputte Heizungen

Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Ist eine Gas- oder Ölheizung irreparabel und muss komplett ausgetauscht werden, gibt es mehrjährige Übergangsfristen. Bis zum Ablauf der Fristen für die kommunale Wärmeplanung dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Hat die Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie laut Wirtschaftsministerium verbindlich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.

Bereits jetzt gilt eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Laut dem Energiewirtschaftsverband BDEW wurde 2023 knapp die Hälfte der gut 41,9 Millionen Wohnungen mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel.

Förderung steht fest

Der Bund betont, es sei in den meisten Fällen sinnvoll, schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen, da es finanzielle Unterstützung gebe – und zwar auch, wenn die Heizung noch funktioniere. Lange war unklar, wie diese Förderung aussieht. Kurz vor Jahresende stand die neue Förderrichtlinie über Zuschüsse bei den Investitionskosten dann doch.

Die wichtigste Neuerung: Es gibt für selbstnutzende Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Das soll einen Anreiz zum Umstieg geben, auch wenn die Heizung noch funktioniert. Der Bonus wird gewährt für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen. Eine zwischenzeitlich geplante Ausweitung des Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen.

Der maximale Fördersatz soll für Privatleute auf bis zu 70 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Dazu kommt der genannte Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar, insgesamt beträgt die Förderung aber eben höchstens 70 Prozent. Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.

Mietumlage möglich

Wenn Vermieter nach den Vorgaben eine neue Heizanlage verbauen, können bis zu zehn Prozent der Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Die staatlichen Förderungen müssen zuvor von der Summe abgezogen werden. Die Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat angehoben werden.

Boom bei neuen Gasheizungen

Das GEG soll den Klimaschutz vorantreiben, das lange Gezerre darum hatte offenbar genau den gegenteiligen Effekt: 2023 kauften sich viele Hauseigentümer noch eine Gas- oder Ölheizung, um sich dem GEG zu entziehen. Nach Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie gab es bei Gasheizungen bis Ende Oktober ein Absatzplus von 38 Prozent, bei Ölheizungen von 107 Prozent. Bei Heizungs-Wärmepumpen stieg der Absatz um 75 Prozent – wobei hier das Interesse als Effekt der GEG-Debatte nachgelassen hat. Ein Grund ist laut dem Verband die lange Unklarheit über die Förderung.

Hoffnung und Kritik

Der Weg zum GEG sei eine „kommunikative Katastrophe“ gewesen, sagt Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe. Dennoch sei es ein großer Fortschritt hin zu mehr Klimaschutz im Gebäude. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, die Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes sei „überfällig“ gewesen. Die Heizung der Zukunft klimafreundlich auszurichten, sei aber nicht ausreichend gelungen. „Gasheizungen, die theoretisch mit Wasserstoff betrieben werden können, dürfen weiter eingebaut werden“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte des Verbraucherverbands. Hier drohe eine Kostenfalle, weil absehbar nicht genügend Wasserstoff zur Verfügung stehe und dieser entsprechend teuer werden könnte.

Der Umweltverband BUND kritisiert, dass der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen „viel zu lange erlaubt“ bleibe. Umso wichtiger sei es nun, bei der kommunalen Wärmeplanung eine „bezahlbare und effiziente Wärmewende statt Profitinterresen der Gaslobby“ in den Fokus zu rücken.

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