Wer kontrolliert das?
Cannabis-Legalisierung: Gibt es bald Kiffer-Kontrollen in Bayern?
Die geplante Cannabis-Legalisierung ist noch nicht durch Bundestag und Bundesrat. Doch Bayern plant bereits eine eigene Kontrolleinheit, sollte das neue Gesetz in Kraft treten. Die Gewerkschaft der Polizei reagiert überrascht.
München – Den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabis-Legalisierung hatte die Ampel-Regierung in Berlin bereits Mitte August auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist überzeugt, dass dadurch der Schwarzmarkt eingedämmt, die Drogenkriminalität bekämpft und der Gesundheitsschutz erhöht werden. Am heutigen Freitag hat der Bundesrat Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz laut Lauterbach nicht, gestoppt werden kann es also nicht. Bayern plant jedoch trotzdem, in der Länderkammer einen Plenarantrag zu stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird. „Bayern setzt damit ein deutliches Zeichen, dass dieses unverantwortliche Gesetz gestoppt werden muss“, betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gestern.
Minister will eine zentrale Kontrolleinheit errichten
Sollte dieser Widerstand das Gesetz nicht verhindern, hat Holetschek bereits Pläne, wie Bayern mit der Cannabis-Legalisierung umgehen wird. Gestern kündigte der Minister an, eine zentrale Kontrolleinheit zu errichten. Sie soll „den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen und so weit wie möglich verhindern“, betont er. Die Kontrolleinheit soll für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie deren Überwachung zuständig sein. „Weitere Details sind in Abstimmung.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagiert mit Erstaunen auf Holetscheks Ankündigung. „Grundsätzlich ist es Aufgabe der Polizei, Drogenkonsum zu kontrollieren“, sagt der bayerische Landesvorsitzende Florian Leitner. „Wir haben aber keine Ressourcen für eigene Cannabis-Kontrollen.“ Holetscheks Pläne bezeichnet er als utopisch. „Das ist für die Polizei nicht zu leisten.“ Die GdP werde das Gespräch mit dem Ministerium suchen. Grundsätzlich schließt sie sich aber Holetscheks Kritik an Lauterbachs Gesetz an – genau wie der Richterbund und der Verband der Kinder- und Jugendärzte.
Bayern lehnt die Cannabis-Legalisierung in erster Linie aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes ab. Gerade für junge Menschen seien die gesundheitlichen Gefahren besonders hoch, weil ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen bestehe und die Gehirnentwicklung bis in die dritte Lebensdekade nicht abgeschlossen sei, betont Holetschek. „Die Bundesregierung verharmlost gegen alle Vernunft eine gefährliche Droge als Genussmittel.“ Er kritisiert außerdem, dass die Legalisierung organisatorisch nicht umsetzbar sei. Das neue Gesetz sei ein wahres Bürokratiemonster mit einer Vielzahl von Vorschriften, die in der Praxis faktisch nicht kontrollierbar seien. „Damit wird man den Schwarzmarkt nicht eindämmen können, ganz im Gegenteil.“
Cannabis soll ab 18 Jahren legal verfügbar sein
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kauf und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei sind. Beziehen können es die Konsumenten über sogenannte Cannabis-Clubs, für die es Auflagen geben wird. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen soll erlaubt sein. Die Droge wird außerdem aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo sie bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet ist. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz und der Konsum von Cannabis verboten. Werden sie damit erwischt, werden sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgt – sie müssen allerdings an Präventionsprogrammen teilnehmen. Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch nicht klar. Lauterbach geht vom 1. Januar 2024 aus.
In München hat sich bereits im April ein Cannabis-Club gegründet. Das Oberlandesgericht hat die Eintragung als Verein bisher verhindert – mit der Begründung, dass der Cannabis-Anbau noch illegal ist, sagt Club-Sprecher Jakob Richter. Allerdings stehen schon 3500 Menschen auf der Interessentenliste und warten darauf, dass Lauterbachs Gesetz in Kraft tritt.