Star-Koch genießt auch ein Privileg hinter Gittern
Von der Profi-Küche in die Bücherei: So sieht Alfons Schuhbecks Leben im Knast aus
München/Landsberg – Am 23. August hat Alfons Schuhbeck (74) seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Seither befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg am Lech.
Die Bild-Zeitung will nun erfahren haben, dass es dem gebürtigen Traunsteiner hinter Gittern gut geht und er sich „mit der Situation arrangiert“ habe. Schuhbeck sieht laut dem Bericht „gut aus“, hat nicht abgenommen und macht wohl „einen aufgeräumten und gelösten Eindruck“. Zur Eingewöhnung befindet sich Schuhbeck derzeit auf der Krankenstation der Einrichtung – ähnlich wie damals Bayern-Ehrenpräsident Uli Hoeneß, dem ein ähnliches „Privileg“ zu Beginn seiner Haftstrafe gewährt worden war.
Und es gibt wohl auch eine Überraschung: Denn Schuhbeck arbeitet hinter Gittern nicht – wie viele sicherlich vermuten würden – in der Gefängnisküche. Stattdessen kümmert sich der 74-Jährige in der Gefängnis-Bücherei um die Sortierung von Büchern, welche von den über 400 Insassen der JVA ausgeliehen und gelesen werden können.
Insolvenzverwalter vor dem Münchner Amtsgericht
Während der Starkoch inzwischen also im Gefängnis sitzt, hatte es zuletzt im September noch Schlagzeilen wegen seines angeblichen Finanzchaos gegeben. Mitte September sagte deswegen auch ein Insolvenzverwalter vor dem Amtsgericht München aus. Dort wurden die Gläubiger über die aktuelle finanzielle Situation von Schuhbeck informiert. Das zugehörige Insolvenzverfahren war am 5. Juli eröffnet worden. rosenheim24.de hatte darüber berichtet.
Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt davon, dass Schuhbeck mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen und so Geld hat verschwinden lassen. Dazu nutzte er ein Computerprogramm, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Nach einigem Zögern hatte Schuhbeck die Vorwürfe vor Gericht weitgehend eingeräumt.
Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei „im Wesentlichen rechtskräftig“, entschied der BGH damals. Insgesamt soll der Starkoch 2,3 Millionen Euro hinterzogen haben. Darüber hinaus gab/gibt es auch noch Ärger wegen einer Räumungsklage, weil Schuhbeck die Miete für seine Privatwohnung Am Platzl in München nicht fristgerecht bezahlt haben soll.
mw