Wurde die hochschwangere Frau am Irschenberg getötet?
Plädoyers im Irschenberg-Mordprozess um Alexandra R. (39): Was Anklage und Verteidigung fordern
Der Mordprozess um Alexandra R., die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von zwei Männern am Irschenberg getötet worden sein könnte, steht kurz vor dem Abschluss. Was Anklage und Verteidigung jetzt in ihren Plädoyers gefordert haben.
Irschenberg/Nürnberg – Was ist am 9. Dezember 2022 mit Alexandra R. (39) aus Nürnberg wirklich passiert? Diese Frage stellen sich nicht nur die Beobachter des Mordprozesses gegen Dejan B. (50) und Ugur T. (48) vor dem Landgericht Nürnberg, sondern vor allem auch Verwandte, Freunde und Bekannte der 39-Jährigen, die weiterhin als vermisst gilt. Der Prozess nähert sich mittlerweile seinem Ende, Anklage und Verteidigung haben jetzt ihre Plädoyers gehalten.
Wurde Alexandra R. in Oberhasling bei Irschenberg getötet?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten – Alexandra R.s Ex-Freund Dejan B. und dessen Geschäftspartner Ugur T. – die damals 39-Jährige, die kurz zuvor ihr Kind in die Kita gebracht hatte, vor deren Zuhause abgepasst hatten. Anschließend seien die beiden Männer mit der hochschwangeren Frau in eine Lagerhalle bei Hilpoltstein gefahren und hätten sie dort oder in einem Waldstück am Irschenberger Weiler Oberhasling getötet. Anschließend sollen sie die Leiche, die bis heute nicht aufgetaucht ist, verschwinden haben lassen. Als Motiv führen die Anklagevertreter unter anderem Habgier ins Feld. So sollen die Täter dadurch versucht haben, ans Vermögen der 39-Jährigen zu kommen.
Auf der Suche nach dem Tatort und einer etwaigen Leiche hatte die Polizei rund sieben Monate nach dem Verschwinden der Fränkin den Irschenberger Weiler Oberhasling durchkämmt. „Obwohl es lange her war und es beim Einsatz kräftig regnete, haben die Hunde die Spuren eindeutig erkannt und sind ihnen zielstrebig gefolgt“, hatte ein Hundeführer Mitte Juni 2024 vor dem Landgericht von einer Spur nach der Vermissten berichtet. Eine Angabe, die allerdings ein Zeuge der Verteidigung wenige Tage später in Zweifel zog. So gab Biologe Leopold Slotta-Bachmayr, der selbst Studien über die mögliche Leistung von Spürhunden durchgeführt hatte, die Erfolgschancen, dass Hunde nach einem derzeit langen Zeitraum noch Spuren erschnüffeln, mit „bei null“ an.
Eine Handyspur hatte die Ermittler überhaupt erst nach Irschenberg im Landkreis Miesbach geführt, wie Dr. Daniel Hader, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, auf OVB-Anfrage bestätigte. „Das Handy der Vermissten hatte sich am Tag ihres Verschwindens in ein Netzwerk in Oberhasling eingeloggt“, so Hader, weshalb zumindest das Mobiltelefon von Alexandra R. dort gewesen sein muss.
Nach der Tat sollen die beiden Männer nach Einschätzung der Anklage falsche Spuren gelegt haben, die auf ein Untertauchen der 39-Jährigen hindeuten sollten. So sollen die Täter fingierte Abschiedsnachrichten von Alexandra R. an Verwandte geschickt, deren Handy, das schließlich in Italien auftauchte, zudem auf einem Lastwagen versteckt haben. Die beiden Angeklagten hüllten sich zu den Vorwürfen bislang in Schweigen.
Im Rahmen ihrer Plädoyers nahmen jetzt sowohl die Anklage wie auch die Verteidigung Stellung zum möglichen Tathergang. Für Oberstaatsanwältin Alexandra Hussennether gibt es in diesem „äußerst komplexen“ Verfahren keine Zweifel daran, dass Alexandra R. von den beiden Angeklagten getöteten worden sei, wie sie nach Angaben von BR24 vor Gericht betonte. Eine andere Erklärung für das Verschwinden der Frau gäbe es nicht, abgesetzt habe sie sich auf keinen Fall.
Es sei zwar nicht klar, welcher der beiden Angeklagten die Tat konkret begangen habe, ein alternatives Szenario sei jedoch nicht denkbar. Daher forderte sie das Gericht dazu auf, Dejan B. und Ugur T. jeweils zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld anzuerkennen. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Harald Straßer, schloss sich laut BR24 den Forderungen der Oberstaatsanwältin an. Nach Einschätzung Straßers gäbe es „keinen vernünftigen Zweifel“ daran, dass die beiden Männer die 39-Jährige umgebracht hätten.
Verteidiger fordern Freispruch für ihre Mandanten
Zu einem völlig anderen Schluss kamen die jeweiligen Verteidiger von Dejan B. und Ugur T., die für ihre beiden Mandanten jeweils einen Freispruch forderten. Die Beweisführung sei lückenhaft, sagte beispielsweise Dejan B.s Verteidiger Jochen Horn vor Gericht, wie die Deutsche Presseagentur dpa berichtet. Es sei seinem Mandanten nicht nachzuweisen, dass er an den mutmaßlichen Tatorten gewesen sei. Ebenso gäbe es keine Beweise dafür, dass er Mordpläne geschmiedet habe.
Ähnlich formulierte es Rechtsanwältin Martina Schultzky, die Ugur T. vor Gericht vertritt. „Es bestehen erhebliche und vernünftige Zweifel“, sagte Schultzky in Hinblick auf die seitens der Anklage skizzierte Indizienkette. Zudem habe ihr Mandant „kein Motiv gehabt“, da er die Verschwundene letztlich nur flüchtig gekannt habe. Die beiden Angeklagten, die „das letzte Wort“ gehabt hätten, verzichten auf eine Stellungnahme. Das Urteil in dem Mordprozess will das Landgericht Nürnberg am Mittwoch, 24. Juli, verkünden.
