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Experten-Rat

Vom Blitzer erwischt: Mit welchen Ausreden Autofahrer sich vorm Bußgeld drücken können

Wenn man geblitzt wird, ist das teuer. Viele Autofahrer versuchen, das Bußgeld zu vermeiden. Aber nur die Ausreden wenigsten funktionieren.

Seien wir ehrlich: Wer von uns wurde noch nicht beim Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung erwischt und hat versucht, sich herauszureden? Immerhin klappt dies in Filmen und Serien oftmals. Doch in der Realität ist es nicht so einfach, sich mit einer Ausrede vor den Folgen zu drücken. Es gibt einige Ausreden, die bei Autofahrern besonders beliebt sind. Aber welche sind erfolgreich und bei welchen muss man trotzdem das Bußgeld zahlen?

Verkehrszeichen nicht lesbar: Kann im Einzelfall funktionieren

Nicht selten behaupten Autofahrer, dass das Verkehrsschild nicht lesbar war. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Im Winter kann es von Schnee bedeckt sein und im Sommer können Äste und Blätter die Sicht verdecken. Oft bemerken Autofahrer erst, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, wenn der Blitzer auslöst – was oft früher passiert, als man denkt.

Manche Ausrede kann tatsächlich helfen, um ein Bußgeld herum zukommen.

In solchen Fällen kann ein Einspruch sinnvoll sein, wie Christian Marnitz, Fachanwalt von Geblitzt.de, der Bild erklärt: „Grundsätzlich müssen Verkehrsschilder leicht, einfach und schnell zu erkennen sein. Ist das nicht der Fall, könnte dies zum Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens werden.“ Allerdings hängt dies vom Einzelfall ab. Ein ortskundiger Autofahrer hat mit dieser Ausrede vor Gericht eher weniger Erfolg, da er die Geschwindigkeitsbegrenzung kennen sollte.

Medizinische Notfälle schützen vor Bußgeld

In Filmen und Fernsehen entgehen die Charaktere oft einem Bußgeld, indem sie einen medizinischen Notfall vortäuschen, wie zum Beispiel, dass die Ehefrau Wehen hat. Auch im echten Leben kann dies funktionieren. „Sind Leben in Gefahr, kann das einen Tempoverstoß auf dem Weg zur Notaufnahme rechtfertigen. Die Grundlage ist § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz – Rechtfertigender Notstand“, sagt Marnitz.

Allerdings ist dies keine Wunderwaffe gegen Blitzer-Bilder. Wenn es zu einem Bußgeldverfahren kommt, muss nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um einen Notfall handelte.

Zu eilig gehabt? Termindruck hilft nicht vor Gericht

Einige Autofahrer fahren einfach zu schnell, weil sie es eilig haben. Vielleicht müssen sie zu einem Termin oder müssen dringend auf die Toilette. Wenn man deswegen geblitzt wird, ist das besonders ärgerlich. Aber eben keine Ausrede für Raser – Gerichte haben entschieden, dass nicht einmal starker Stuhlgang ausreicht, wie N-TV berichtet.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

„In der regelmäßigen Rechtsprechung führt eine solche Ausrede fast nie zum Erfolg. Es sei denn, es gäbe gewichtige gesundheitliche Gründe“, betont Experte Marnitz. Wenn bekannt ist, dass der Autofahrer an Blasenschwäche leidet, muss er rechtzeitig reagieren und Vorsorge treffen.

Fahrer oder Kennzeichen nicht zu erkennen? Wann sich der Gang zum Anwalt lohnt!

Manchmal hat man Glück. Der Blitzer löst zwar aus, aber der Brief mit dem Bußgeldbescheid bleibt aus. Wahrscheinlich, weil das Bild nicht scharf genug ist. Und selbst wenn es zugestellt wird, ist die Qualität der Aufnahme oft nicht die beste. Die Person am Steuer ist dann möglicherweise kaum zu identifizieren. Das sind gute Voraussetzungen für einen Freispruch!

Die Autozeitung erklärt: „Ist die Person am Steuer auf dem Bild nicht eindeutig zu identifizieren, etwa weil das Gesicht verdeckt oder unscharf ist, können Betroffene Einspruch gegen den Bescheid erheben.“ Denn das Blitzerfoto ist das wichtigste Beweismittel im Bußgeldverfahren, da hier die Fahrer-, nicht aber die Halterhaftung gilt.

Blitzer steht im Haltverbot: Bußgeld nur schwer anfechtbar

Wenn das Messfahrzeug oder der Blitzer-Anhänger im Parkverbot steht, sollte es jedoch klarer sein. Schließlich ist das auch ein Verkehrsverstoß. Mit diesem Argument sollte das Bußgeld doch sicher vermieden werden können. Oder etwa nicht?

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Tatsächlich ist es nicht so einfach, wie Marnitz im Gespräch mit der Bild erklärt: „Hier gilt § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Vorschrift erlaubt Antragstellern in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen. In der Regel wird diese von den zuständigen Behörden auch erteilt, wenn Gründe für eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz von Kindern, Radfahrern, Fußgängern oder an Gefahrenstellen vorliegen.“ Das bedeutet: Das Bußgeld – und möglicherweise auch Punkte in Flensburg – sind nur schwer anzufechten. Anders sieht es aus, wenn man einen Blitzer zuparkt, das ist in der Regel nicht strafbar, wie echo24.de berichtet. Teuer wird es aber, wenn man seine Wut an der Radarfalle auslässt.

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

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