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Experten-Rat

Vom Blitzer erwischt: Mit welchen Ausreden Autofahrer sich vorm Bußgeld drücken können

Wenn man geblitzt wird, ist das teuer. Viele Autofahrer versuchen, das Bußgeld zu vermeiden. Aber nur die Ausreden wenigsten funktionieren.

Hand aufs Herz: Sind Sie schon einmal beim Rasen erwischt worden und haben versucht, sich herauszureden? Kein Wunder, immerhin klappt das in Serien und Filmen fast immer. In der Realität ist es jedoch nicht ganz so einfach, sich mit einer Ausrede vor den Konsequenzen zu drücken. Manche Ausflüchte sind bei Autofahrern dabei beliebter als andere. Doch welche funktionieren und bei welchen muss man das teure Bußgeld dennoch zahlen?

Verkehrszeichen nicht erkennbar: Kann im Einzelfall funktionieren

Eine beliebte Ausrede unter Autofahrern ist, dass das Verkehrsschild nicht lesbar war. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Im Winter kann es verschneit sein und im Sommer verdecken Äste und Blätter häufig die Sicht. Dass womöglich ein Tempolimit gilt, merken Autofahrer erst dann, wenn der Blitzer auslöst – was oft schon früher passiert, als man meint.

Manche Ausrede kann tatsächlich helfen, um ein Bußgeld herumzukommen. (Symbolbild)

In diesem Fall lohnt sich ein Einspruch, wie Christian Marnitz, Fachanwalt von Geblitzt.de der Bild erklärt: „Grundsätzlich müssen Verkehrsschilder leicht, einfach und schnell zu erkennen sein. Ist das nicht der Fall, könnte dies zum Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens werden.“ Allerdings kommt es hier auf den Einzelfall an. Ein ortskundiger Autofahrer hat mit dieser Ausrede vor Gericht eher weniger Chancen auf Erfolg. Immerhin dürfte ihm die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein.

Kein Bußgeld bei einem medizinischen Notfall

In Film und Fernsehen kommen die Charaktere oftmals mit einem medizinischen Notfall um ein Bußgeld herum. Etwa weil die Ehefrau in den Wehen liegt. Auch im echten Leben kann das funktionieren. „Sind Leben in Gefahr, kann das einen Tempoverstoß auf dem Weg zur Notaufnahme rechtfertigen. Die Grundlage ist § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz – Rechtfertigender Notstand“, sagt Marnitz.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Eine Allzweckwaffe gegen Blitzer-Bilder ist das aber nicht. Denn wenn es zu einem Bußgeldverfahren kommt, muss nachgewiesen werden, dass es sich wirklich um einen Notfall gehandelt hat.

Wer es eilig hat, muss zahlen

Mancher Autofahrer ist auch schlicht deswegen zu schnell, weil er es eilig hat. Etwa, weil er zu einem Termin muss oder weil die Blase drückt. Ärgerlich, wenn man deswegen geblitzt wird. Als Ausrede taugt das jedoch kaum – richterlich ist entschieden, dass nicht mal starker Stuhlgang ausreicht, wie n-tv berichtet.

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 „In der regelmäßigen Rechtsprechung führt eine solche Ausrede fast nie zum Erfolg. Es sei denn, es gäbe gewichtige gesundheitliche Gründe“, betont Experte Marnitz. Ist die Blasenschwäche bekannt, müsse der Autofahrer sogar rechtzeitig reagieren und Vorsorge treffen.

Fahrer oder Kennzeichen nicht erkennbar: Anwalt sollte Vorwürfe prüfen

Manchmal hat man allerdings auch Glück. Der Blitzer löst zwar aus, aber der Brief mit dem Bußgeldbescheid bleibt aus. Vermutlich, weil das Bild nicht scharf genug ist. Und auch wenn es zugestellt wird, ist die Qualität der Aufnahme oftmals nicht die beste. Die Person hinterm Steuer ist dann womöglich kaum zu identifizieren. Gute Voraussetzungen für einen Freispruch!

So erklärt etwa die Autozeitung: „Ist die Person am Steuer auf dem Bild nicht eindeutig zu identifizieren, etwa weil das Gesicht verdeckt oder unscharf ist, können Betroffene Einspruch gegen den Bescheid erheben.“ Denn das Blitzerfoto sei das wohl wichtigste Beweismittel im Bußgeldverfahren, da hier die Fahrer-, nicht aber die Halterhaftung gelten würde.

Blitzer steht im Halteverbot: Schwer anzufechten

Klarer sollte es doch sein, wenn das Messfahrzeug oder der Blitzer-Anhänger im Parkverbot steht. Immerhin ist das ja auch ein Verkehrsverstoß. Mit diesem Argument sollte sich das Bußgeld doch mit Sicherheit vermeiden lassen. Oder etwa nicht?

Tatsächlich ist es nicht ganz so einfach, wie Marnitz im Gespräch mit der Bild erklärt: „Hier gilt § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Vorschrift erlaubt Antragstellern in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen. In der Regel wird diese von den zuständigen Behörden auch erteilt, wenn Gründe für eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz von Kindern, Radfahrern, Fußgängern oder an Gefahrenstellen vorliegen.“ Heißt: Das Bußgeld – und womöglich auch Punkte in Flensburg – sind nur schwer anzufechten. Anders sieht es aus, wenn man einen Blitzer zu parkt, das ist in der Regel nicht strafbar, wie echo24.de berichtet. Teuer wird es aber, wenn man seine Wut an der Radarfalle auslässt.

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

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