Experten-Rat
Vom Blitzer erwischt: Mit welchen Ausreden Autofahrer sich vorm Bußgeld drücken können
Wenn man geblitzt wird, ist das teuer. Viele Autofahrer versuchen, das Bußgeld zu vermeiden. Aber nur die Ausreden wenigsten funktionieren.
Hand aufs Herz: Sind Sie schon einmal beim Rasen erwischt worden und haben versucht, sich herauszureden? Kein Wunder, immerhin klappt das in Serien und Filmen fast immer. In der Realität ist es jedoch nicht ganz so einfach, sich mit einer Ausrede vor den Konsequenzen zu drücken. Manche Ausflüchte sind bei Autofahrern dabei beliebter als andere. Doch welche funktionieren und bei welchen muss man das teure Bußgeld dennoch zahlen?
Verkehrszeichen nicht erkennbar: Kann im Einzelfall funktionieren
Eine beliebte Ausrede unter Autofahrern ist, dass das Verkehrsschild nicht lesbar war. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Im Winter kann es verschneit sein und im Sommer verdecken Äste und Blätter häufig die Sicht. Dass womöglich ein Tempolimit gilt, merken Autofahrer erst dann, wenn der Blitzer auslöst – was oft schon früher passiert, als man meint.
In diesem Fall lohnt sich ein Einspruch, wie Christian Marnitz, Fachanwalt von Geblitzt.de der Bild erklärt: „Grundsätzlich müssen Verkehrsschilder leicht, einfach und schnell zu erkennen sein. Ist das nicht der Fall, könnte dies zum Grund für die Einstellung des Bußgeldverfahrens werden.“ Allerdings kommt es hier auf den Einzelfall an. Ein ortskundiger Autofahrer hat mit dieser Ausrede vor Gericht eher weniger Chancen auf Erfolg. Immerhin dürfte ihm die Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein.
Kein Bußgeld bei einem medizinischen Notfall
In Film und Fernsehen kommen die Charaktere oftmals mit einem medizinischen Notfall um ein Bußgeld herum. Etwa weil die Ehefrau in den Wehen liegt. Auch im echten Leben kann das funktionieren. „Sind Leben in Gefahr, kann das einen Tempoverstoß auf dem Weg zur Notaufnahme rechtfertigen. Die Grundlage ist § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz – Rechtfertigender Notstand“, sagt Marnitz.
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Eine Allzweckwaffe gegen Blitzer-Bilder ist das aber nicht. Denn wenn es zu einem Bußgeldverfahren kommt, muss nachgewiesen werden, dass es sich wirklich um einen Notfall gehandelt hat.
Wer es eilig hat, muss zahlen
Mancher Autofahrer ist auch schlicht deswegen zu schnell, weil er es eilig hat. Etwa, weil er zu einem Termin muss oder weil die Blase drückt. Ärgerlich, wenn man deswegen geblitzt wird. Als Ausrede taugt das jedoch kaum – richterlich ist entschieden, dass nicht mal starker Stuhlgang ausreicht, wie n-tv berichtet.
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„In der regelmäßigen Rechtsprechung führt eine solche Ausrede fast nie zum Erfolg. Es sei denn, es gäbe gewichtige gesundheitliche Gründe“, betont Experte Marnitz. Ist die Blasenschwäche bekannt, müsse der Autofahrer sogar rechtzeitig reagieren und Vorsorge treffen.
Fahrer oder Kennzeichen nicht erkennbar: Anwalt sollte Vorwürfe prüfen
Manchmal hat man allerdings auch Glück. Der Blitzer löst zwar aus, aber der Brief mit dem Bußgeldbescheid bleibt aus. Vermutlich, weil das Bild nicht scharf genug ist. Und auch wenn es zugestellt wird, ist die Qualität der Aufnahme oftmals nicht die beste. Die Person hinterm Steuer ist dann womöglich kaum zu identifizieren. Gute Voraussetzungen für einen Freispruch!
So erklärt etwa die Autozeitung: „Ist die Person am Steuer auf dem Bild nicht eindeutig zu identifizieren, etwa weil das Gesicht verdeckt oder unscharf ist, können Betroffene Einspruch gegen den Bescheid erheben.“ Denn das Blitzerfoto sei das wohl wichtigste Beweismittel im Bußgeldverfahren, da hier die Fahrer-, nicht aber die Halterhaftung gelten würde.
Blitzer steht im Halteverbot: Schwer anzufechten
Klarer sollte es doch sein, wenn das Messfahrzeug oder der Blitzer-Anhänger im Parkverbot steht. Immerhin ist das ja auch ein Verkehrsverstoß. Mit diesem Argument sollte sich das Bußgeld doch mit Sicherheit vermeiden lassen. Oder etwa nicht?
Tatsächlich ist es nicht ganz so einfach, wie Marnitz im Gespräch mit der Bild erklärt: „Hier gilt § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Vorschrift erlaubt Antragstellern in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen. In der Regel wird diese von den zuständigen Behörden auch erteilt, wenn Gründe für eine Geschwindigkeitsüberwachung zum Schutz von Kindern, Radfahrern, Fußgängern oder an Gefahrenstellen vorliegen.“ Heißt: Das Bußgeld – und womöglich auch Punkte in Flensburg – sind nur schwer anzufechten. Anders sieht es aus, wenn man einen Blitzer zu parkt, das ist in der Regel nicht strafbar, wie echo24.de berichtet. Teuer wird es aber, wenn man seine Wut an der Radarfalle auslässt.
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