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Regeln beachten

Zugeschneite Schilder: Wann Verkehrszeichen gültig bleiben – und wann nicht

Bei starkem Schneefall können auch Verkehrsschilder nur noch schwer zu erkennen sein. Doch nicht in jedem Fall sind sie automatisch nicht mehr gültig.

Warnhinweise, Vorfahrtsregelungen, Tempolimits: Im alltäglichen Straßenverkehr ist vieles durch Schilder geregelt. Auch, wenn so manches Schild bei Autofahrern Verwirrung auslöst, wie etwa das Zusatzschild mit der Schneeflocke unter Geschwindigkeitsbegrenzungen. Doch um ein Tempolimit einzuhalten, muss man es natürlich es einmal bemerkt haben. Was gilt also, wenn ein Verkehrsschild zugeschneit ist?

Grundsätzlich gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz: Wenn ein Verkehrszeichen nur leicht mit Schnee bedeckt ist und die Bedeutung noch rasch erfasst werden kann, bleibt es gültig. Außerdem gibt es Schilder, die allein anhand ihrer Form eindeutig erkannt werden können: Dazu zählt beispielsweise das achteckige Stoppschild oder auch das dreieckige, auf der Spitze stehende „Vorfahrt achten“-Schild. Auch das Andreaskreuz an Bahnübergängen gehört in diese Kategorie.

Ist ein Verkehrszeichen nicht mehr erkennbar, so wird normalerweise auch nicht erwartet, dass man es befolgt. Es gibt aber Ausnahmen. (Symbolbild)

Verschneite Verkehrszeichen: Manche sind allein aufgrund ihrer eindeutigen Form erkennbar

Viele andere Verkehrszeichen sind aber nicht allein aufgrund ihrer Form korrekt erkennbar: So kann ein rundes Schild beispielsweise ein Verbotszeichen oder ein Tempolimit sein – und auch die Geschwindigkeitsangabe selbst ist nicht erkennbar, wenn es komplett zugeschneit oder verdeckt ist. In so einem Fall kann laut ADAC von Autofahrern auch nicht erwartet werden, dass man die Schilder befolgt.

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Wer nun geblitzt wird, weil das entsprechende Tempolimit nicht erkennbar war, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dann muss der Fahrer aber auch einen entsprechenden Nachweis erbringen. Deshalb sollte man in so einem Fall Fotos von der betreffenden Stelle machen. Auch ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes kann laut dem Automobilclub helfen, allerdings ist dieses normalerweise mit Kosten verbunden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Von Ortskundigen wird erwartet, die Regeln zu kennen – auch bei verschneiten Schildern

Doch auch bei verschneiten Schildern, sollte man im Zweifelsfall eher defensiv fahren. Denn auch wenn Verkehrszeichen nicht erkennbar sind, so müssen Autofahrer ihren Wagen ständig beherrschen – und ihr Tempo den Straßen, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Und dass innerorts normalerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sollte jedem Autofahrer bekannt sein, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Außerdem weist der Automobilclub darauf hin, dass von Ortskundigen durchaus erwartet werden kann, dass sie die dort geltenden Regeln kennen. Sollte man also auf dem täglichen Weg in die Arbeit geblitzt werden, so wird es schwer, glaubhaft zu machen, dass man von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts gewusst hat.

Bei Schnee und Matsch sollten Autofahrer zudem regelmäßig ihr Kennzeichen kontrollieren – denn ist das Nummernschild stark verdreckt und nicht mehr lesbar, droht ein Bußgeld.

Rubriklistenbild: © dieBildmanufaktur/Imago

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