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Teure Fehleinschätzung
Laserpistole erkennen Raser früher als gedacht: Bis zu einem Kilometer Reichweite
Wer einen Blitzer oder eine Laserpistole sieht, geht meist noch einmal schnell in die Eisen. Doch dafür kann es je nach Gerät schon zu spät sein.
Wer geblitzt wird, muss mitunter tief in die Tasche greifen. Je nach Geschwindigkeit drohen auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Wann genau, das regelt der Bußgeldkatalog. Doch darin sind nicht nur die Strafe festgehalten, die Raser erwarten, sondern auch, bei welcher Entfernung die Messgeräte auslösen.
Und das ist teilweise deutlich früher, als Autofahrer es glauben. Mitunter kann es schon zu spät sein, wenn man den Blitzer erspäht. Je nach Gerät kann es nämlich sein, dass die Geschwindigkeit bereits bis zu 1.000 Meter vor dem eigentlichen Blitzer erfasst wird. Schnell noch auf die Bremse treten bringt dann auch nichts mehr.
Messtechnik entschiedet über Reichweite
Entscheidend dafür, wann die Laserpistole auslöst, ist dabei die Messtechnik. Oftmals haben die Blitzer aber auch einen relativ großen Spielraum, sodass für den Autofahrer nicht klar ist, wann der Blitz auslöst. Entsprechend ist es besser – und auch sicherer – sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
Bei der Reichweite unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen acht Modellen, wie e-fahrer.de berichtet. Diese können die Geschwindigkeit – je nach Gerät – zwischen drei und 1.000 Metern erfassen:
Multanova MU VR 6FAFB - bis zu 15 Meter
Multanova MU VR 6F - drei bis 40 Meter
Eso ES 1.0 - bis zu 18 Meter
Eso µP 80 - bis zu 25 Meter
LaserPatrol/TraffiPatrol - 30 bis 500 Meter
Riegl LR90-235/P - 30 bis 500 Meter
Riegl FG21-P - 30 bis 1.000 Meter
Traffipax speedoPhot - bis zu vier Fahrspuren, bis zu 45 Meter
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Neben der Entfernung spiel natürlich auch die Geschwindigkeit eine Rolle, ob der Blitzer auslöst oder eben nicht. Theoretisch könnte das schon bei einem km/h zu viel der Fall sein, jedoch gibt es einen Toleranzbereich. Bei einem Tempolimit von 100 km(h sind das drei km/h.
Der Blitzer löst also erst bei einer Überschreitung von vier km/h aus. Liegt die Begrenzung oberhalb von 100 km/h, gelten drei Prozent als Toleranzbereich.