Regeln beachten
Kindersitz im Auto: Bis wann man ihn braucht – und welche Bußgelder drohen
In Deutschland gibt es im Auto eine Kindersitzpflicht. Doch: Wie lange gilt die? Und: Welche Bußgelder drohen, wenn man sich nicht daran hält?
Ein sicheres Auto möchte wohl jeder besitzen – allerdings hilft auch ein teurer Wagen wenig, wenn man nicht selbst einige Dinge beachtet. So sollte man sich unbedingt Zeit für die korrekte Einstellung der Fahrzeugsitze nehmen. Besonders drei Sitzpositionen sollten Autofahrer vermeiden – sonst drohen bei einem Unfall schwere Verletzungen, weil man beispielsweise zu nah am Airbag ist oder der Gurt nicht richtig anliegt. Besonders gefährdet sind jedoch Kinder im Auto – sie brauchen einen speziellen Schutz, den vor allem ein guter Kindersitz gewährleistet.
Wahl des Kindersitzes: Es muss immer das passende Modell an Bord sein
Bereits ab der Geburt gilt in Deutschland die Kindersitzpflicht. Je nach Alter, Gewicht und Größe gibt es unterschiedliche Rückhaltesysteme: Die Kleinsten kommen in die Babyschale, später folgt der „normale“ Kindersitz. Manche Modelle lassen sich auch umbauen: Gerade bei kleinen Kindern wird oft ein Einbau entgegen der Fahrtrichtung empfohlen. Größere Kinder fahren dann wieder mit der Fahrtrichtung – später reicht dann eventuell auch eine Sitzerhöhung. Besonders bei Kindern ist es extrem wichtig, dass der Gurt richtig sitzt – dicke Winterjacken sollte man deshalb während der Fahrt auf keinen Fall tragen.
Kindersitzpflicht im Auto: Unter welchen Voraussetzungen sie wegfällt
Der Kindersitz ist durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschrieben: Verzichtet werden darf darauf entweder ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind eine Größe von 1,50 Metern erreicht hat, so steht es in § 21 der StVO. In diesem Paragrafen ist übrigens auch festgehalten, dass der Transport von Personen auf der Ladefläche oder im Kofferraum verboten ist. Aktuell sind laut ADAC drei Kindersitznormen zugelassen: UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129. Hier sollte man sich vor dem Kauf sehr gründlich informieren: die aktuellste Norm (UN ECE Reg. 129) richtet sich beispielsweise nach der Körpergröße, Sitze der Norm UN ECE Reg. 44 sind dagegen nach Körpergewichtsklassen unterteilt.
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Welcher Kindersitz ist gut? Empfehlung von ADAC und Stiftung Warentest
Über 200 Kindersitze haben ADAC bzw. Die Stiftung Warentest in der Vergangenheit getestet. Bei einem Modell sind sich beide Institutionen einig. Der Sirona z2 i-size Kindersitz von Cybex (werblicher Link) wird mit „Sehr gut“ und „Gut“ bewertet und erfüllt alle wichtigen Kriterien.
Kinder im Auto nicht korrekt gesichert: Welche Bußgelder drohen
Wer Kinder im Auto nicht korrekt sichert, muss laut bussgeldkatalog.org mit folgenden Bußgeldern rechnen:
- Nicht vorschriftsmäßig gesichert (also etwa angegurtet, aber ohne passenden Kindersitz): 30 Euro
- ... bei mehr als einem Kind: 35 Euro
- Komplett ungesichert transportiert: 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg
- ...mehr als ein Kind: 70 Euro plus ein Punkt in Flensburg
Mehr Sicherheit und leichte Montage: Isofix ist seit 2014 in Neuwagen Pflicht
Ein bedeutender Fortschritt in der Kindersicherheitstechnologie war die Einführung des Isofix-Systems. Dieses ermöglicht eine einfache und sichere Befestigung des Kindersitzes im Auto, indem er direkt mit den Verankerungspunkten des Fahrzeugs verbunden wird. Im Vergleich zur herkömmlichen Gurtbefestigung bietet Isofix eine stabilere und zuverlässigere Verbindung, was das Risiko von Fehlern bei der Installation minimiert. Seit dem Jahr 2014 müssen Neuwagen in Deutschland mit Isofix ausgestattet sein.
Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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