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Verkehrsünderkartei

Punkte in Flensburg: Ab wann ist der Führerschein dauerhaft weg?

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, dem drohen bei gröberen Verstößen Punkte in Flensburg. Doch ab wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Wenn vom Flensburger Punktekonto die Rede ist, sprechen viele auch von der „Verkehrssünderkartei“. Die offizielle Bezeichnung im Behördendeutsch lautet allerdings ganz anders: „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Je nach Schwere des Verstoßes im Straßenverkehr wandern zwischen einem und drei Punkte auf das „Flensburger Konto“ – um den eigenen Punktestand abzufragen, gibt es drei Möglichkeiten. Doch ab welchem Punktestand drohen eigentlich Konsequenzen?

Wichtiger Unterschied: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?

Grundsätzlich muss man zunächst einmal zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden – hier kommt es oft zu Verwechslungen. Ein Fahrverbot für mindestens einen Monat wird zumeist bei Verstößen verhängt, für die es zwei oder mehr Punkte in Flensburg gibt. Nach dem Ablauf der Frist darf man in der Regel dann wieder fahren. Ein Führerscheinentzug dagegen ist etwas anderes: Nach Ablauf der Sperrfrist (normalerweise mindestens sechs Monate), bekommt man den „Lappen“ nicht einfach wieder zurück – man muss einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.

Bei gröberen Verkehrsverstößen sammeln Autofahrer Punkte auf dem „Flensburger Konto“. (Symbolbild)

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„Flensburger Konto“: Ermahnung, Verwarnung – und ab acht Punkten ist der Führerschein weg

Wer in Flensburg vier bis fünf Punkte angesammelt hat, erhält eine „Ermahnung“. Haben sich sechs bis sieben Punkte angehäuft, folgt eine „Verwarnung“ – und spätestens jetzt sollte man sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Denn ab acht Punkten folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Umgestellt wurde das Punktesystem im Jahr 2014 – bis dahin wurde es erst ab 18 Punkten kritisch. Punkte in Flensburg werden nach einer bestimmten Zeit automatisch wieder gelöscht – allerdings unterscheiden sich die Fristen je nach Verkehrsdelikt.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Entzug der Fahrerlaubnis: Zur Wiedererlangung kann auch eine MPU angeordnet werden

Allerdings sind nicht zwingend acht Punkte in Flensburg notwendig, damit einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wer sich schwerer Vergehen im Straßenverkehr schuldig macht, dem kann auch per Gerichtsentscheidung nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB), der Führerschein weggenommen werden. Dazu kann beispielsweise die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen gehören oder auch eine Unfallflucht, bei der entweder jemand schwer verletzt oder getötet wurde oder auch ein bedeutender Sachschaden entstanden ist.

In manchen Fällen kann es sein, dass die Neuerteilung des Führerscheins an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft Idiotentest genannt – geknüpft wird. Oft erfolgt dies beispielsweise bei gröberen Alkoholdelikten im Verkehr. Auf Grundlage des Gutachtens entscheiden die Fahrerlaubnisbehörden, ob eine Fahrerlaubnis weiter entzogen bleibt oder neu erteilt werden kann. In einer MPU soll eingeschätzt werden, wie hoch das Risiko ist, dass der Betroffene ein weiteres Mal auffällig wird.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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