Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Verkehrsünderkartei
Punkte in Flensburg: Ab wann ist der Führerschein dauerhaft weg?
Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, dem drohen bei gröberen Verstößen Punkte in Flensburg. Doch ab wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Wenn vom Flensburger Punktekonto die Rede ist, sprechen viele auch von der „Verkehrssünderkartei“. Die offizielle Bezeichnung im Behördendeutsch lautet allerdings ganz anders: „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Je nach Schwere des Verstoßes im Straßenverkehr wandern zwischen einem und drei Punkte auf das „Flensburger Konto“ – um den eigenen Punktestand abzufragen, gibt es drei Möglichkeiten. Doch ab welchem Punktestand drohen eigentlich Konsequenzen?
Wichtiger Unterschied: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?
Grundsätzlich muss man zunächst einmal zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden – hier kommt es oft zu Verwechslungen. Ein Fahrverbot für mindestens einen Monat wird zumeist bei Verstößen verhängt, für die es zwei oder mehr Punkte in Flensburg gibt. Nach dem Ablauf der Frist darf man in der Regel dann wieder fahren. Ein Führerscheinentzug dagegen ist etwas anderes: Nach Ablauf der Sperrfrist (normalerweise mindestens sechs Monate), bekommt man den „Lappen“ nicht einfach wieder zurück – man muss einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
„Flensburger Konto“: Ermahnung, Verwarnung – und ab acht Punkten ist der Führerschein weg
Wer in Flensburg vier bis fünf Punkte angesammelt hat, erhält eine „Ermahnung“. Haben sich sechs bis sieben Punkte angehäuft, folgt eine „Verwarnung“ – und spätestens jetzt sollte man sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Denn ab acht Punkten folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Umgestellt wurde das Punktesystem im Jahr 2014 – bis dahin wurde es erst ab 18 Punkten kritisch. Punkte in Flensburg werden nach einer bestimmten Zeit automatisch wieder gelöscht – allerdings unterscheiden sich die Fristen je nach Verkehrsdelikt.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Entzug der Fahrerlaubnis: Zur Wiedererlangung kann auch eine MPU angeordnet werden
Allerdings sind nicht zwingend acht Punkte in Flensburg notwendig, damit einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wer sich schwerer Vergehen im Straßenverkehr schuldig macht, dem kann auch per Gerichtsentscheidung nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB), der Führerschein weggenommen werden. Dazu kann beispielsweise die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen gehören oder auch eine Unfallflucht, bei der entweder jemand schwer verletzt oder getötet wurde oder auch ein bedeutender Sachschaden entstanden ist.
In manchen Fällen kann es sein, dass die Neuerteilung des Führerscheins an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft Idiotentest genannt – geknüpft wird. Oft erfolgt dies beispielsweise bei gröberen Alkoholdelikten im Verkehr. Auf Grundlage des Gutachtens entscheiden die Fahrerlaubnisbehörden, ob eine Fahrerlaubnis weiter entzogen bleibt oder neu erteilt werden kann. In einer MPU soll eingeschätzt werden, wie hoch das Risiko ist, dass der Betroffene ein weiteres Mal auffällig wird.