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Historische Fahrzeuge
Rotes Oldtimerkennzeichen: Wann es eine Alternative zum H-Kennzeichen sein kann
Erfüllt ein Oldtimer bestimmte Voraussetzungen, ist die Beantragung eines H-Kennzeichens möglich. Doch auch ein rotes Oldtimerkennzeichen kann eine Option sein.
Ist ein Fahrzeug älter als 30 Jahre, dann kann man dafür ein H-Kennzeichen beantragen – denn das hat einige Vorteile, wie etwa einen günstigen Pauschal-Steuersatz und teils Sonder-Tarife bei der Versicherung. Um es zugeteilt zu bekommen, muss der Wagen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. So muss sich das Auto beispielsweise im sogenannten Originalzustand befinden – und diesen muss der Besitzer auch per Gutachten nachweisen. Eine Alternative zum H-Kennzeichen kann in einigen Fällen das rote Oldtimerkennzeichen sein. Allerdings schränkt das die Nutzung des Wagens ein.
Rotes Oldtimerkennzeichen: Wann es eine Alternative zum H-Kennzeichen sein kann
Ein rotes Kennzeichen wird oft auch als „Händlerkennzeichen“ bezeichnet – allerdings ist das nicht ganz korrekt. Trägt das Kennzeichen zu Beginn der Zahlenfolge die Ziffern „06“ handelt es sich tatsächlich um ein Kennzeichen, das an Autohändler vergeben wird – doch auch Herstellern oder Werkstätten kann es beispielsweise für Überführungsfahrten oder Testfahrten nach einer Reparatur zugeordnet werden. Rote Kennzeichen mit der Ziffernkombination „05“ gehen an Sachverständige, Prüfstellen und Überwachungsorganisationen. Die Alternative für Privatpersonen, die Fahrzeuge überführen oder Probe fahren möchten, ist das gelbe Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen).
Rotes Oldtimerkennzeichen: Nur bestimmte Fahrten sind damit erlaubt
Es gibt aber noch eine weitere Ziffernfolge auf roten Kennzeichen: die „07“. Ein solches Kennzeichen ist für Oldtimer gedacht, die vor allem an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen. Mit einem roten Oldtimerkennzeichen ist die An- und Abfahrt zu derartigen Veranstaltungen möglich, ohne dass hierfür eine Betriebserlaubnis oder Zulassung nötig wäre. Erlaubt sind auch Fahrten, um eine Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge durchführen zu lassen. Geregelt ist dies in § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dennoch braucht man auch für das rote Oldtimerkennzeichen – wie für das H-Kennzeichen – ein Oldtimergutachten. Und wie in § 16 der FZV festgelegt ist, muss der Antragsteller „zuverlässig“ sein – einige Städte und Gemeinden verlangen deshalb die Vorlage eines Führungszeugnisses.
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Rotes Oldtimerkennzeichen: Interessant für Besitzer mehrerer historischer Fahrzeuge
Das rote Oldtimerkennzeichen darf auch an mehreren Fahrzeugen verwendet werden, dadurch ist es vor allem für Personen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, aber immer nur einen fahren wollen. Denn es darf immer nur ein Fahrzeug mit der Nummer unterwegs sein. Geld sparen lässt sich in diesem Fall, weil auch bei mehreren Fahrzeugen nur einmal die Kfz-Steuer fällig wird.