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Bis zu 800 Euro Bußgeld

Blitzer: Ab 26 km/h zu viel drohen Punkte und Fahrverbote

Blitzer sind bei vielen Autofahrern alles andere als beleibt. Doch mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn die Radarfalle zuschnappt?

Blitzer erfreuen sich nicht grade einer großen Beleibtheit unter Autofahrern. Mitunter werden diese sogar sehr kreativ, um eines der teuren Fotos zu vermeiden. Mal wird eine Radarfalle einfach weihnachtlich geschmückt, mal soll ein Heuballen die Kamera blockieren. Doch welche Strafen drohen, wenn der Blitzer doch mal zuschlägt?

Bei der Antwort auf diese Frage hilft ein Blick in den Bußgeldkatalog sowie die Straßenverkehrsordnung, denn es gibt Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsübertretung inner- und außerorts. Zudem spielt es auch eine Rolle, wie viel man zu schnell war und ob das Verhalten andere Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet hat. Neben einem Bußgeld droht dem Raser im Zweifel auch ein Eintrag in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Dieses beträgt mindestens einen Monat und maximal sechs Monate. Wer häufiger erwischt wird, dem droht irgendwann der Führerscheinentzug.

Wer geblitzt wird, muss neben einem Bußgeld auch mit Punkten und Fahrverboten rechnen.

Blitzer: Ab 21 km/h zu viel drohen innerorts Punkte und Fahrverbote

Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im November 2021 sind die Strafen insgesamt deutlich gestiegen, so droht Autofahrern deutlich früher ein Fahrverbot. Wer sich innerorts nicht an die Geschwindigkeitsvorgabe hält, muss nun bereits ab 26 km/h zu viel für einen Monat laufen. Zudem ist mit folgenden Strafen zurechnen:

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkt in Flensburg\tFahrverbot
bis 10 km/h30 Euro --
von 11 bis 15 km/h50 Euro--
von 16 bis 20 km/h70 Euro--
von 21 bis 25 km/h115 Euro1 Punkt-
von 26 bis 30 km/h180 Euro1 Punkt1 Monat
von 31 bis 40 km/h260 Euro2 Punkte1 Monat
von 41 bis 50 km/h400 Euro2 Punkte1 Monat
von 51 bis 60 km/h560 Euro2 Punkte2 Monate
von 61 bis 70 km/h700 Euro2 Punkte3 Monate
über 70 km/h\t800 Euro2 Punkte3 Monate

Blitzer: Außerorts Fahrverbot erst ab 26 km/h zu schnell

Halten sich Autofahrer außerorts nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit, lässt der Gesetzgeber etwas Milde walten. So fallen etwa die Bußgelder geringer aus und ein Fahrverbot ist ebenfalls ab einer Übertretung von 26 km/h vorgesehen. Doch auch hier steigt das Strafmaß deutlich an:

Geschwindigkeitsüberschreitung \tBußgeldPunkte in Flensburg\tFahrverbot
bis 10 km/h20 Euro--
von 11 bis 15 km/h40 Euro--
von 16 bis 20 km/h60 Euro--
von 21 bis 25 km/h100 Euro1 Punkt-
von 26 bis 30 km/h150 Euro1 Punkt1 Monat
von 31 bis 40 km/h200 Euro1 Punkt1 Monat
von 41 bis 50 km/h320 Euro2 Punkte1 Monat
von 51 bis 60 km/h480 Euro2 Punkte1 Monat
von 61 bis 70 km/h600 Euro2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 Euro2 Punkte3 Monate

Blitzer: Messerergebnisse nicht immer genau – Toleranz geht ab

Da die Messergebnisse nicht immer vollkommen korrekt sind, hat der Gesetzgeber die sogenannte Toleranz eingeführt, um kleinere Ungenauigkeiten auszugleichen. Bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen. Bei mehr als 100 km/h liegt die Toleranzgrenze bei drei Prozent des gemessenen Werts. Erfolgt die Messung durch ein Videonachfahrsystem geht eine Toleranz von fünf Prozent ab.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Bestehen Richtigkeit der Messung oder die Strafe erscheint zu hoch, ist es sinnvoll nachzufragen, um welche Art von Blitzer es sich handelt und welche Fehlerquellen bekannt sind. So kann ein falsch gehaltenes Blitzgerät ebenso zu einer falschen Messung führen, wie etwa Reflexionen.

Blitzer: Einspruch innerhalb von 14 Tagen möglich

Zudem haben Autofahrer die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid zugestellt wird. In der Regel ist das jedoch nur bei hohen Bußgeldern sinnvoll, da allein schon der Zeitaufwand teuer werden kann. Zudem könnten Kosten für Sachverständige und ein Rechtsanwalt anfallen. Insbesondere bei Punkten und Fahrverboten sollte man besser einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Bis der Bußgeldbescheid in den Briefkasten flattert, vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen. Es können aber auch bis zu sechs Wochen vergehen, bis der Brief mit dem Blitzerfoto ankommt, da verschiedene Faktoren die Bearbeitung beeinflussen. Bei mobilen Blitzern geht es in der Regel etwas schneller. Grundsätzlich haben die Behörden aber bis zu drei Monate Zeit.

Rubriklistenbild: © Andreas Haas/Imago

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