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Messungenauigkeiten

Toleranzabzug: Wie hoch fällt er aus, wenn man geblitzt wurde?

Bei Blitzgeräten sind geringe Messungenauigkeiten einkalkuliert – deswegen gibt es den Toleranzabzug. Und der kann je nach Geschwindigkeit entscheidend sein.

Wenn jemand davon spricht, dass er „geblitzt“ wurde, meint er meistens, dass er bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt wurde. Allerdings kann man aber auch beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt werden – und im Bundesland Rheinland-Pfalz werden nun sogar Smartphone-Blitzer eingeführt. Wer merkt, dass er wegen eines Tempoverstoßes geblitzt wurde, schaut meist erschrocken auf den Tacho – und rechnet im Kopf schon mal aus, was eventuell droht. Bei Blitzern gibt es immer eine sogenannte Toleranz. Doch: Wie hoch ist diese?

20 oder 21 km/h zu schnell: Ein großer Unterschied bei der Strafe

Ein paar km/h mehr oder weniger können einen großen Unterschied ausmachen: Wie hoch wird das Bußgeld? Gibt es Punkte in Flensburg oder vielleicht überhaupt keine Strafe? Wer etwa bis zu 20 km/h zu schnell fährt, erntet noch keine Punkte in der „Verkehrssünderkartei“, wer mit 21 km/h geblitzt wird dagegen schon. Ein Fahrverbot gibt es ab einem einmaligen Verstoß ab 41 km/h – wem also maximal 40 km/h nachgewiesen werden können, darf weiterfahren. Vorsicht übrigens bei der Nutzung von Blitzer Apps: Dies ist auch für den Beifahrer verboten.

Wer geblitzt wird, bekommt einen Toleranzwert abgezogen, der nach Geschwindigkeit variiert. (Symbolbild)

Toleranzabzug bei Blitzgeräten: Die Technik macht keinen Unterschied

Allerdings sind auch Blitzgeräte nicht unfehlbar, bei Messungen kommt es zu geringen Ungenauigkeiten. Aus diesem Grund gibt es den sogenannten Toleranzabzug. Ob man innerorts oder außerorts geblitzt wird, spielt beim Abzug genauso wenig eine Rolle, wie die Art des Blitzers: stationär oder mobil, erklärt bussgeld-info.de. Und auch ob Laser- oder Radartechnik zum Einsatz kam, spielt keine Rolle. Es gelten immer folgende Werte:

  • Bei gefahrenen bis zu 100 km/h wird ein Toleranzwert in Höhe von drei km/h abgezogen
  • Wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, so werden drei Prozent der Geschwindigkeit abgezogen

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Sonderfall beim Toleranzabzug: Geschwindigkeitsmessungen mittels Videowagen

Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Videowagen gilt ein Toleranzabzug von 5 km/h (bis 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h). Wer gar nicht erst nachrechnen will, sollte natürlich seinen Gasfuß zügeln – und sich zudem bewusst sein, dass ein Tempolimit nicht an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet.

Rubriklistenbild: © Robert Poorten/Imago

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