Gefahr droht
Rettungsgasse in der Stadt: Was Autofahrer wissen sollten
In Notsituationen müssen Autofahrer Rettungskräften Platz machen. In der Stadt kann das eine Herausforderung sein. Wer sich falsch verhält, riskiert Unfälle.
Gerät der Verkehr auf einer Autobahn oder einer mindestens zweispurigen Straße (pro Richtung) außerhalb geschlossener Ortschaften ins Stocken, ist eine Rettungsgasse Pflicht. Wer sich nicht daran hält, kassiert ein Bußgeld. Innerorts gilt diese Pflicht nicht, dennoch müssen Autofahrer den Rettungskräften im Notfall sofort Platz machen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten.
So machen laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) viele Autofahrer den Fehler, unvermittelt abzubremsen. Damit riskieren sie neben Auffahrunfällen auch eine Behinderung der Einsatzkräfte, die sich mit Blaulicht und Martinshorn nähren.
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Rettungsgasse in der Stadt: Bei Rot ist Einfahren in die Kreuzung erlaubt
Die richtige Reaktion hängt demnach von der jeweiligen Situation ab. An einer roten Ampel ist es verhältnismäßig einfach Platz zu machen, indem man zur Seite fährt. „Wenn der Weg nicht durch rechts ranfahren frei gemacht werden kann, ist auch das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung ausnahmsweise erlaubt“, erklärt der ADAC in einem Kommentar auf Instagram.
Ist die Ampel grün, rät der DVR dazu, nicht einfach in den Kreuzungsbereich hineinzufahren, sobald man das Martinshorn hört. Besser ist es, rechts zu blinken, die Geschwindigkeit reduzieren und an den rechten Fahrbahnrand zu fahren, um dort anzuhalten.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Rettungsgasse in der Stadt: Auf mehrspurigen Straßen gelten Regeln wie auf der Autobahn
Nährt sich ein Einsatzfahrzeug auf einer Hauptverkehrsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, verhält es sich indes ähnlich wie auf einer Autobahn. Heißt, die Fahrbahnmitte ist freizuhalten, damit die Rettungskräfte passieren können. Bei einer dreispurigen Fahrbahn müssen Autofahrer eine Gasse zwischen dem linken und allen danebenliegenden Spuren bilden. Die Standspur darf – wie auch auf der Autobahn – nicht benutzt werden.
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Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, gefährdenden nicht nur Menschenleben, sondern riskieren auch ein hohes Bußgeld. Auch Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot sind möglich:
- Keine Rettungsgasse gebildet: 200 € und 2 Punkte im Fahreignungsregister.
- Keine Rettungsgasse gebildet, mit Behinderung, z. B. von Einsatzkräften: 240 €, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.
- Keine Rettungsgasse gebildet, mit Gefährdung: 280 €, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.
- Keine Rettungsgasse gebildet, mit Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.
Rubriklistenbild: © Frank Sorge/Imago
