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Verkehrssünderkartei

Punkte in Flensburg: Nach welchen Fristen sie verfallen

Je nach Schwere ihres Vergehens werden Verkehrssünder mit Punkten in Flensburg bestraft. Diese verfallen – jedoch nach unterschiedlichen Fristen.

Die meisten Autofahrer halten sich an Verkehrsregeln und Tempolimits – aber leider eben nicht alle. Immer wieder gibt es besonders dreiste Zeitgenossen, die beispielsweise eine Rettungsgasse zum eigenen Vorankommen nutzen oder gleich mehrere Tempolimits in Folge ignorieren. In solchen Fällen werden neben einem Bußgeld oft auch Punkte in Flensburg fällig – erst im November 2021 wurde der Bußgeldkatalog verschärft. Doch ab wie vielen Punkten wird es kritisch? Und: Kann man auch Punkte abbauen?

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, dem drohen Punkte in Flensburg. (Symbolbild)

Punkte in Flensburg: Wie man sie abbaut und wann sie verfallen

„Verkehrssünderkartei“, wird das Flensburger Punktekonto landläufig genannt – doch im offiziellen Behördendeutsch heißt es eigentlich „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Daneben gibt es auch noch das „Fahreignungsregister“ (FAER) – dort wird beispielsweise festgehalten, wenn einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch Entscheidungen über Straftaten – wie beispielsweise eine Nötigung – und Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, werden hier eingetragen.

„Verkehrssünderkartei“: Bei mehr als acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg

Bei acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto wird dem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen. Das versucht man natürlich zu vermeiden, gerade wenn man berufsmäßig auf seinen Führerschein angewiesen ist. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, Punkte abzubauen – genauer gesagt: einen Punkt. Und auch das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Punkte in Flensburg: Fahreignungsseminar kann nur unter bestimmten Voraussetzungen helfen

Laut dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) kann man bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten freiwillig an einem sogenannten „Fahreignungsseminar“ teilnehmen. Möglich ist das aber nur einmal innerhalb von fünf Jahren – und auch nicht bei mehr als fünf Punkten auf dem Konto.

Punkte in Flensburg werden auch automatisch wieder gelöscht, doch hierbei unterscheiden sich die Fristen:

  • 2 Jahre und 6 Monate: Bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise Handynutzung am Steuer)
  • 5 Jahre: Bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten – etwa Alkoholdelikten. Außerdem bei Entscheidungen wegen Straften ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
  • 10 Jahre: Bei Entscheidungen wegen Straften mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Punkte in Flensburg: Abfrage des Stands ist kostenlos möglich

Wer schon das ein oder andere Mal einen oder mehrere Punkte in Flensburg kassiert hat, und sich nicht ganz sicher ist, wie sein aktueller Stand ist, kann diesen beim KBA kostenlos online abfragen. Voraussetzung ist allerdings ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion. Auch eine Abfrage per Post ist möglich, dann muss man allerdings eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mitschicken. Und wer zufällig gerade in der Nähe des KBA in Flensburg ist, kann sich innerhalb der Öffnungszeiten auch persönlich nach dem Punktestand erkundigen.

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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