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Welche Strafen drohen?

0,5-Promille-Regel: Was das für Autofahrer konkret bedeutet

Die 0,5-Promille-Grenze dürften die meisten Autofahrer kennen. Doch: Ist man mit weniger Alkohol im Blut in jedem Fall auf der sicheren Seite?

Lange Zeit galt Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt. 1953 wurde erstmals eine Promillegrenze festgelegt – die lag damals noch bei 1,5 Promille Alkohol im Blut. 1973 sank die Grenze auf 0,8 Promille – im Jahr 2001 nochmals auf die aktuell gültigen 0,5 Promille. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Und: Gilt das für alle Autofahrer?

Alkohol am Steuer: Sind Autofahrer mit weniger als 0,5 Promille auf der sicheren Seite?

Noch kann sich in Deutschland jeder einfach betrunken hinter das Steuer eines Autos setzen – in Zukunft könnte das verhindert werden: und zwar mit sogenannten Alko-Locks. Also Wegfahrsperren für alkoholisierte Autofahrer. Seit 2022 ist zumindest die Vorrüstung beziehungsweise die Bereitstellung einer Schnittstelle zu einem solchen System bei neu entwickelten Fahrzeugen Pflicht. In Deutschland ist laut einer Umfrage die Mehrheit für ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer. Für eine bestimmte Gruppe von Autofahrern gibt es das bereits – und zwar für Führerscheinneulinge in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren.

Alkohol am Steuer: Ausfallerscheinungen können zur „relativen Fahruntüchtigkeit“ führen

Wird ein Fahrer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 bei einer Polizeikontrolle gestoppt – und zeigt dabei keine weiteren Auffälligkeiten – dann drohen bei einem erstmaligen Verstoß: 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Doch Ärger kann einem auch schon mit weniger Promille blühen, wie der ADAC erklärt. Denn es gibt auch die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit: Zeigt ein Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille Ausfallerscheinungen, fährt er also beispielsweise in Schlangenlinien oder verursacht alkoholbedingt einen Unfall, kann er sich dadurch strafbar machen.

Ab 0,5 Promille hinterm Steuer wird es teuer: Mindestens 500 Euro Bußgeld werden für den Täter fällig. (Symbolbild)

Alkohol am Steuer: Fahrt mit mehr als 1,1 Promille gilt als Straftat

Definitiv als Straftat gilt ein Promillewert ab 1,1 Promille – ab diesem Wert gilt ein Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Nun bekommt der Fahrer in der Regel eine Geldstrafe, die in Tagessätzen berechnet wird. Deren Höhe hängt unter anderem von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Normalerweise wird dem Fahrer auch die Fahrerlaubnis entzogen – und eine Sperrfrist festgelegt. Dazu gibt es zumeist drei Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern oder bei Unfällen mit schweren Personenschäden droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Alkohol am Steuer: Ab wann muss ein Autofahrer zur MPU?

Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann bereits ab 1,1 Promille angeordnet werden – wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten beim Täter auftreten. Ein Beispiel wären fehlende Ausfallerscheinungen wie Torkeln oder Lallen bei einer derart hohen Blutalkoholkonzentrationen – denn in so einem Fall besteht die Befürchtung, dass der Betroffene regelmäßig trinkt und ein Alkoholproblem hat. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend.

Rubriklistenbild: © agefotostock/Imago

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