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Raserei mit Folgen

Illegales Autorennen: Sogar „Alleinraser“ können bestraft werden

Immer wieder duellieren sich Autofahrer auf den Straßen – so ein illegales Rennen kann hart bestraft werden. Und es braucht nicht immer einen Gegner.

Der Großteil der Autofahrer hält sich an die Verkehrsregeln – und fährt rücksichtsvoll. Doch es gibt auch andere Zeitgenossen: Kürzlich mündete ein Landstraßen-Duell zwischen einem BMW und einem Mercedes in einer wilden Schlägerei. Und immer wieder kommt es auf öffentlichen Straßen auch zu gefährlichen Rennen mit hohen Geschwindigkeiten – und im schlimmsten Fall endet das Ganze in einem heftigen Crash, so wie kürzlich in Kassel. Doch welche Strafen drohen Teilnehmern eines illegalen Autorennens?

Teilnehmern von illegalen Straßenrennen drohen sogar Gefängnisstrafen. (Symbolbild)

Illegales Autorennen: Welche Strafen bei einer Teilnahme drohen

Seit 2017 ist die Teilnahme an illegalen Straßenrennen eine Straftat. Geregelt ist das sogenannte „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ in § 315d des Strafgesetzbuchs (StGB). Demnach drohen nicht nur den Teilnehmern, sondern auch den Veranstaltern eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis. Laut ADAC geht es bei einem illegalen Rennen um Wettbewerb und Geschwindigkeit – mindestens zwei Teilnehmer sind Voraussetzung. Die Länge der gefahrenen Strecke spielt keine Rolle. Unter anderem sind typische Indizien für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“: ein zeitgleicher Start, ein riskanter Fahrstil, gemeinsame Etappenziele, Zeitmessungen sowie die Verwendung hochmotorisierter Fahrzeuge.

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Illegales Autorennen: Auch „Alleinraser“ können bestraft werden

Doch es gibt eine Ausnahme: Für ein Rennen braucht es laut Gesetz nämlich nicht zwangsläufig zwei oder mehr Fahrzeuge – es gibt auch den Tatbestand des sogenannten „Alleinrasers“ beziehungsweise „Einzelrennens“. Denn im Gesetzestext heißt es in Absatz 3 des § 315d, dass auch entsprechend bestraft wird, wenn ein Fahrer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Wegen eines solchen „Einzelrennens“ wurde beispielsweise vor nicht allzu langer Zeit gegen einen Bugatti-Chiron-Fahrer ermittelt, der mit bis zu 417 km/h über eine deutsche Autobahn raste – am Ende wurde das Verfahren aber eingestellt.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Illegales Autorennen: Raser können sogar wegen Mordes verurteilt werden

Allerdings kann die Strafe für ein illegales Autorennen auch noch weitaus höher ausfallen. Wer dabei beispielsweise andere Menschen in Gefahr bringt oder „fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“, dem drohen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis. Sollten Menschen durch ein Rennen schwer verletzt oder gar getötet werden, so kann eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Sogar wegen Mordes können Raser verurteilt werden – das bekannteste Urteil hierzu liefert ein Fall eines illegalen Rennens am Berlin Kurfürstendamm.

Außerdem darf die Polizei die Teilnehmer-Fahrzeuge bei Rennen beschlagnahmen – wie ein Fall aus Hamburg zeigt. Sogar eine Einziehung ist nach §315 f StGB möglich, was bedeutet, dass das Eigentum des Wagens an den Staat übergeht.

Rubriklistenbild: © Stefan Zeitz/Imago

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