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Urteil des Oberlandesgerichts

Blitzer-Warn-Apps auf dem Smartphone: Auch für den Beifahrer sind sie verboten

In Deutschland ist die Verwendung von Blitzer-Apps im Auto verboten – laut einem aktuellen Gerichtsurteil gilt das auch für andere Fahrzeuginsassen.

Die einfachste Möglichkeit, nicht geblitzt zu werden ist immer noch, sich ans Tempolimit zu halten. Speziell vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen haben Radarfallen ihre Berechtigung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dennoch fühlen sich so manche Autofahrer von Geschwindigkeitskontrollen abgezockt – und diese Wut bekommen die Geräte teils zu spüren. Es werden Blitzer angezündet oder sogar in die Luft gesprengt. In der auf Verkehrssicherheit bedachten, kanadischen Millionenstadt Toronto gab es gleich eine ganze Serie von Attacken auf Radarfallen, nachdem der Bürgermeister angekündigt hatte, zahlreiche neue Geschwindigkeitskameras aufstellen zu wollen. In Deutschland versuchen viele Autofahrer, mithilfe von Blitzer-Apps Strafen zu umgehen – obwohl die Apps verboten sind. Nun gibt es dazu ein wegweisendes Urteil.

Blitzer-Warner auf dem Smartphone: Auch für den Beifahrer sind sie verboten

Denn wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) nun entschieden hat, ist die Nutzung von Blitzer-Apps nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Beifahrer verboten. In dem vorliegenden Fall hatte die Polizei einen 64-jährigen Autofahrer gestoppt, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gerast war, wie die dpa berichtet. Auf dem Handy der Beifahrerin entdeckten die Beamten eine Blitzer-App – diese sind laut einer Umfrage bei den Deutschen trotz Verbots ziemlich beliebt. Der Mann hatte offenbar noch versucht, das Smartphone seiner Begleiterin zur Seite zu schieben – doch es half nichts: Er wurde vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro verurteilt.

Die Nutzung von Blitzer-Apps ist in Deutschland verboten – laut einem Urteil auch für den Beifahrer. (Symbolbild)

Blitzer-Warner auf dem Smartphone: Laut Gericht ist die Nutzung allen Fahrzeugpassagieren untersagt

Weil der Raser die Strafe aber nicht bezahlen wollte, ging der Fall vors Oberlandesgericht. Dort fiel die Entscheidung im Sinne des Amtsgerichts: Die Strafe sei rechtens. Der Straßenverkehrsordnung (StVO) zufolge sei die Nutzung einer solchen App nicht nur für den Fahrer verboten, sondern es sei auch den anderen Fahrzeugpassagieren nicht erlaubt, so eine App aktiv laufen zu lassen.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Die meisten Radarfallen gibt es einer Studie zufolge übrigens ins Hamburg, danach folgen Köln und Berlin. Die geringste Kontrolldichte herrscht demnach in Magdeburg, Krefeld und Essen. Es gibt übrigens auch Zeitgenossen, die weder Tempolimits noch Blitzer interessieren: Vor einiger Zeit wurde ein Autofahrer innerhalb von wenigen Stunden dreimal an derselben Stelle geblitzt. Und ein Münchner kassierte ein gewaltiges Bußgeld, weil er tatsächlich 85 Mal innerhalb eines Monats geblitzt wurde.

Rubriklistenbild: © Future Image/Imago

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