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Gefährliche Ablenkung

Handy am Steuer: Erstes Bundesland führt Smartphone-Blitzer ein

Handynutzung am Steuer ist hochgefährlich, trotzdem machen es viele Autofahrer. In Rheinland-Pfalz werden deshalb nun Smartphone-Blitzer eingeführt.

Das Smartphone erleichtert uns heutzutage in vielen Bereichen das Leben. Schnell mal das Wetter nachschauen – kein Problem. Schnell noch eine Nachricht schreiben – in Windeseile erledigt. Leider legen viele ihr Telefon inzwischen kaum noch aus der Hand. Und was im Restaurant vielleicht nervig ist, kann im Straßenverkehr zur tödlichen Gefahr werden. Obwohl es verboten ist, nutzt es fast jeder Dritte in Deutschland trotzdem hinter dem Lenkrad. Allerdings werden nur die wenigsten erwischt. Das soll sich in Zukunft ändern: In Rheinland-Pfalz wird nun aufgerüstet.

Handy am Steuer: Erstes Bundesland führt Smartphone-Blitzer ein

Es ist das erste Bundesland, das sogenannte Monocams einführt, also Kameras, die Handy-Sünder hinter dem Steuer überführen können. Über mehrere Monate waren an insgesamt rund 90 Tagen die „Handy-Blitzer“ auf der Autobahn getestet worden – und das mit Erfolg: 1.268 Verstöße wurden im Testzeitraum festgestellt. „Alleine im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung zurückzuführen waren. Jeder davon ist einer zu viel“, sagte Innenminister Michael Ebling. „Mit dieser zukunftsweisenden Technik wollen wir gemeinsam mit der Polizei die Ablenkungsunfälle reduzieren.“

Trotz Verbots nutzen viele Autofahrer während der Fahrt ihr Smartphone – in Rheinland-Pfalz sollen nun spezielle Kameras die Handy-Sünder aufspüren. (Symbolfoto)

Smartphone-Blitzer: Niederländische Polizei setzt die Technik schon länger ein

Von der niederländischen Polizei werden die Handy-Blitzer schon seit einiger Zeit eingesetzt. Das System beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position – eine spezielle Software achtet mithilfe von künstlicher Intelligenz auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf eine entsprechende Handhaltung. Wenn beide Kriterien erfüllt sind, löst die Kamera aus. Anschließend wird dann noch von einem Polizeibeamten der Verstoß bewertet. Vor allem von der präventiven Wirkung der Handy-Blitzer erhofft man sich in Rheinland-Pfalz großen Erfolg.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Handynutzung am Steuer: Mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg werden fällig

Wer mit dem Handy hinter dem Steuer erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Werden bei der Nutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, beziehungsweise kommt es dadurch zu einem Unfall, werden 150 beziehungsweise 200 Euro fällig, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Im Ausland sind die Strafen oft deutlich höher: In den Niederlanden werden beispielsweise inzwischen mindestens 380 Euro bei einem Handy-Verstoß fällig.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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