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Verstärkter Wildwechsel

Wildunfall: Worauf Autofahrer nach der Kollision mit einem Tier achten müssen

Einen Wildunfall versucht jeder Autofahrer zu vermeiden – doch nicht immer ist rechtzeitiges Bremsen möglich. Nach einem Zusammenstoß gibt es einige Dinge zu beachten.

Gerade im Herbst ist auf den Straßen erhöhte Vorsicht geboten. Häufig verschlechtern Regen oder Nebel die Sicht – und feuchtes Laub erhöht die Rutschgefahr. Eine weitere Gefahrenquelle ist verstärkter Wildwechsel. Speziell in den Abendstunden sowie am frühen Morgen ist damit zu rechnen. Auch wenn an manchen Stellen blaue Reflektoren an den Leitpfosten das Wild abschrecken sollen, sollten Autofahrer in entsprechenden Gegenden jederzeit bremsbereit sein. Fährt man mit Fernlicht sollte man abblenden, sobald man Wild erblickt, weil es sonst oft stehenbleibt. Zusätzliches Hupen hilft, die Tiere zu verscheuchen. Doch manchmal ist ein Zusammenstoß einfach nicht mehr zu vermeiden. Was ist dann zu tun?

Nach einem Wildunfall: Darauf müssen Autofahrer achten

Folgende Punkte sollten Autofahrer nach einem Wildunfall unbedingt beachten:

  • Zunächst einmal gilt es, sich um die eigene Sicherheit sowie die der anderen Fahrzeuginsassen zu kümmern: Sofort sollte das Warnblinklicht eingeschaltet, anschließend die Warnwesten angelegt werden. Beim Verlassen des Autos ist es wichtig, trotz der Stresssituation den fließenden Verkehr zu beachten.
  • Um die Unfallstelle abzusichern, muss das Warndreieck aufgestellt werden. Als Faustformel gilt: in der Stadt mit etwa 50 Meter Abstand zum Auto, außerorts etwa 100 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 Meter.
  • Auch wenn bei dem Unfall niemand verletzt wurde, muss die Polizei (Rufnummer 110) verständigt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass in einigen Bundesländern auch ein Jäger informiert werden muss, um eine sogenannte Wildunfallbescheinigung auszustellen.
Im Herbst steigt die Gefahr für Wildunfälle wieder an. (Symbolbild)
  • Verletzte Tiere sollte man keinesfalls anfassen, da sie sich wehren könnten. Tote Tiere sollte man – wenn möglich – laut ADAC an den Randstreifen ziehen, um Folgeunfälle zu verhindern. Allerdings sollte man die Tiere wegen Krankheitserregern niemals ohne Handschuhe anfassen. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) rät dagegen generell davon ab, die in den Unfall verwickelten Tiere zu berühren – auch wenn sie augenscheinlich nicht mehr leben.
  • Für die Schadensregulierung empfiehlt es sich, Fotos von der Unfallsituation zu machen.
  • Die Versicherung sollte laut GDV unbedingt informiert werden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden bei einem Wildunfall von der Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung übernommen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Teure Wildunfälle: Laut Versicherer-Verband Kosten von mehr als 3.000 Euro pro Unfall

Laut dem GDV wurden im Jahr 2021 rund 284.000 Wildunfälle gezählt – das sind knapp 800 Unfälle täglich. Dadurch entstehen enorme Kosten: 940 Millionen Euro mussten die Versicherungen für die Schäden aufbringen – das sind mehr als 3.000 Euro pro Unfall. Speziell in den Monaten April und Mai sowie von Oktober bis Dezember ist das Risiko dem GDV zufolge für einen Wildunfall hoch.

Rubriklistenbild: © Panama Pictures/Imago

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