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Bei Urlaubsfahrt einberechnen

Maut- und Vignettenpflicht im europäischen Ausland: Wie viel es wo kostet

Wer auf seiner Urlaubsfahrt nicht von vorneherein Mautgebühren mit einkalkuliert, kann eine böse Überraschung erleben – die Kosten sind oft nicht unerheblich.

Für die Reise in den Urlaub gibt es verschiedenste Optionen: Viele bevorzugen Bus, Bahn oder Flugzeug – und nehmen sich dann am Urlaubsort eventuell einen Mietwagen. Andere sind lieber mit dem eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs, wobei hier oft das Parken außerhalb der Urlaubszeit ein Problem sein kann. Doch auch wenn man kein Wohnmobil fährt oder einen Wohnwagen hinten dran hängen hat: Eine Fahrt ins europäische Ausland kann ganz schön ins Geld gehen. Denn neben den Kosten für Sprit sollte man unbedingt die Mautgebühren mit einkalkulieren.

In 16 europäischen Ländern gibt es eine streckenbezogene Maut – in acht Ländern eine Vignette

Laut ADAC gibt es in 16 europäischen Ländern eine streckenbezogene Maut – unter anderem in Frankreich, Spanien, Italien und Griechenland. Bezahlt wird – je nach Land – beim Ein- oder Ausfahren an einer Mautstation. Auch Kroatien hat eine streckenbezogene Maut – allerdings wird dort ab 2024 auf die E-Vignette umgestellt.

Mautgebühren – wie hier in Italien – sollten Urlaubsreisende mit dem Auto unbedingt mit einkalkulieren. (Symbolbild)

In acht europäischen Ländern brauchen Autofahrer eine Vignette. Eine E-Vignette wird in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien benötigt. Klebevignetten gibt es für die Schweiz und Österreich (hier ist allerdings auch eine digitale Vignette zu bekommen). Die Preise hat der Automobilklub teils in Euro umgerechnet (sie können also je nach Wechselkurs variieren) und in einer Liste zu zusammengefasst:

LandPreis Tag/Monat/Jahr
Bulgarien7 € (7 Tage) / 14 € (1 Monat) / 45 € (1 Jahr)
Österreich9,90 € (10 Tage) / 29 € (2 Monate) / 96,40 € (1 Jahr)
Rumänien3 € (7 Tage) / 7 € (1 Monat) / 28 € (1 Jahr)
Schweiz- / - / 45 € (1 Jahr)
Slowakei12 € (10 Tage) / 17 € (1 Monat) / 60 € (1 Jahr)
Slowenien15 € (7 Tage) / 30 € (1 Monat) / 110 € (1 Jahr)
Tschechien13 € (10 Tage) / 18 € (1 Monat) / 61 € (1 Jahr)
Ungarn15 € (10 Tage) / 25 € (1 Monat) / 130 € (1 Jahr)

Maut im europäischen Ausland: Vorsicht vor zusätzlichen Kosten

Wichtig zu wissen: Vor allem in Österreich werden für Pässe und Tunnel zusätzliche Gebühren fällig. Auch hier kann nochmal einiges an Extra-Kosten zusammenkommen. Das Gleiche gilt für die Einfahrt in manche Städte, die eine Innenstadtmaut verlangen.

Auf eine Vignette zu verzichten, um Geld zu sparen, ist sicher keine gute Idee – die Bußgelder sind teilweise sehr hoch. In der Schweiz beispielsweise werden laut ADAC rund 175 Euro Strafe fällig – die Kosten für die Vignette kommen noch einmal obendrauf. Und auch in Slowenien werden mindestens 150 Euro fällig – sofern Sie sofort bezahlen. Ansonsten kann es auch noch deutlich teurer werden: bis zu 800 Euro Bußgeld sind hier möglich.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Generell sollte man Strafzettel im Urlaub auf jeden Fall bezahlen. Egal ob es sich um ein Knöllchen für Falschparken oder ein Ticket für einen Tempoverstoß handelt. Denn Strafen aus EU-Ländern können inzwischen auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch in einem Nicht-EU-Land sollte man bezahlen, zumindest wenn man noch einmal dorthin möchte – denn die Strafen verjähren zum Teil erst nach mehreren Jahren. Und bei der nächsten Einreise kann mächtig Ärger drohen.

Rubriklistenbild: © imago/Symbolbild

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