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Bei Urlaubsfahrt einberechnen
Maut- und Vignettenpflicht im europäischen Ausland: Wie viel es wo kostet
Wer auf seiner Urlaubsfahrt nicht von vorneherein Mautgebühren mit einkalkuliert, kann eine böse Überraschung erleben – die Kosten sind oft nicht unerheblich.
In 16 europäischen Ländern gibt es eine streckenbezogene Maut – in acht Ländern eine Vignette
Laut ADAC gibt es in 16 europäischen Ländern eine streckenbezogene Maut – unter anderem in Frankreich, Spanien, Italien und Griechenland. Bezahlt wird – je nach Land – beim Ein- oder Ausfahren an einer Mautstation. Auch Kroatien hat eine streckenbezogene Maut – allerdings wird dort ab 2024 auf die E-Vignette umgestellt.
In acht europäischen Ländern brauchen Autofahrer eine Vignette. Eine E-Vignette wird in Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien benötigt. Klebevignetten gibt es für die Schweiz und Österreich (hier ist allerdings auch eine digitale Vignette zu bekommen). Die Preise hat der Automobilklub teils in Euro umgerechnet (sie können also je nach Wechselkurs variieren) und in einer Liste zu zusammengefasst:
Maut im europäischen Ausland: Vorsicht vor zusätzlichen Kosten
Wichtig zu wissen: Vor allem in Österreich werden für Pässe und Tunnel zusätzliche Gebühren fällig. Auch hier kann nochmal einiges an Extra-Kosten zusammenkommen. Das Gleiche gilt für die Einfahrt in manche Städte, die eine Innenstadtmaut verlangen.
Auf eine Vignette zu verzichten, um Geld zu sparen, ist sicher keine gute Idee – die Bußgelder sind teilweise sehr hoch. In der Schweiz beispielsweise werden laut ADAC rund 175 Euro Strafe fällig – die Kosten für die Vignette kommen noch einmal obendrauf. Und auch in Slowenien werden mindestens 150 Euro fällig – sofern Sie sofort bezahlen. Ansonsten kann es auch noch deutlich teurer werden: bis zu 800 Euro Bußgeld sind hier möglich.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Generell sollte man Strafzettel im Urlaub auf jeden Fall bezahlen. Egal ob es sich um ein Knöllchen für Falschparken oder ein Ticket für einen Tempoverstoß handelt. Denn Strafen aus EU-Ländern können inzwischen auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch in einem Nicht-EU-Land sollte man bezahlen, zumindest wenn man noch einmal dorthin möchte – denn die Strafen verjähren zum Teil erst nach mehreren Jahren. Und bei der nächsten Einreise kann mächtig Ärger drohen.